Allgemeine geschäftsbedingungen für city pop

.Die nachfolgenden Bestimmungen („AGB“) stellen den Vertrag zwischen den Gästen und City Pop AG („City Pop“) dar. Gäste verpflichten sich, alle Bestimmungen vor Vertragsschluss durchzulesen, elektronisch zu bestätigen, und damit zu erklären, alle Bestimmungen verstanden zu haben und damit einverstanden zu sein. Bei Rückfragen kann die City-Pop-Kundenbetreuung kontaktiert werden.
1. City Pop
  • 1.1. City Pop AG, Bernerstrasse Süd 169, 8048 Zürich („City Pop“).
  • 1.2. City Pop bietet Unterkünfte („Pops”) mit festgelegten Comforts plus zusätzlichen Comforts, die für eine Zusatzgebühr erhältlich sind.
  • 1.3. City Pop behält sich das Recht vor, die Kreditwürdigkeit von Gästen innerhalb des gewöhnlichen Rahmens zu überprüfen. Durch Vornahme einer Buchungsanfrage bei City Pop willigen Gäste darin ein. City Pop kann Gäste auch auffordern, Berichte von Kreditauskünften vorzulegen.
  • 1.4. Jegliche Anfragen und Mitteilungen an City Pop, vor allem Anfragen auf Genehmigung eines weiteren Gastes oder eines Ersatzgastes, müssen City Pop so früh wie möglich per E-Mail zugestellt werden. City Pop bearbeitet und antwortet auf solche Anfragen innerhalb von fünf Werktagen, außer in Fällen offensichtlicher Dringlichkeit.
  • 1.5. Kommunikation zwischen Gästen und City Pop muss über die App erfolgen und die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten. In Ausnahmefällen ist eine Kommunikation per E-Mail zulässig.
  • 1.6. Zusätzliche Gäste oder Ersatzgäste müssen dieselben Bedingungen erfüllen und dieselben Nachweise per E-Mail bereitstellen, die für gewöhnliche Gäste erforderlich sind.
  • 1.7. City Pop und seine Vertreter haben das Recht, die Unterkunft im Rahmen ihrer Pflichten zu betreten, wenn der Gast anwesend ist. Bei Notfällen oder aus anderen berechtigten Gründen (z.B. Reinigung), kann die Unterkunft in Abwesenheit des Gastes betreten werden.
  • 1.8. Die City Pop Angels (Mitglieder des City Pop Teams) sind berechtigt, die Wohnungen zu betreten, wenn sie bewohnt sind, um z.B. die Temperaturen zu regulieren und die Einstellung der Heizung zu ändern. City Pop wird den Gast im Voraus per E-Mail oder App informieren, wenn ein City Pop Angel die Wohnung betritt. Um die Qualität des Pops zu gewährleisten, sind die City Pop Angels für die Pflege und den Instandhaltung der im Pop installierten Gegenstände verantwortlich.
2. Gäste
  • 2.1. Gäste sind eigentlich vorübergehende Bewohner der Pops. Je nach der Größe der Unterkunft kann der Gast sie alleine oder mit registrierten Begleitern oder Kindern benutzen. Jeder Erwachsene und jedes Kind zählt als eine Person.
  • 2.2. Zum Zeitpunkt der Buchung müssen Gäste die vollständige Anzahl der Personen angeben, die sich vorübergehend in der Unterkunft aufhalten werden. Gäste müssen die Personenangaben möglicher Begleiter wahrheitsgemäß angeben und ihre Ausweise hochladen.
  • 2.3. Gäste sind verpflichtet, die Buchungsanfrage vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und einen Scan/ein Foto eines gültigen, offiziellen Dokuments (Reisepass oder Personalausweis, einschließlich gegebenenfalls Visum) hochzuladen. Für Ausweise, die nicht das lateinische Alphabet verwenden, muss eine Übersetzung beigefügt werden. Diese Verpflichtung betrifft alle Gäste, einschließlich Ersatz- und/oder zusätzliche Gäste.
  • 2.4. Die von den Gästen bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse muss für weitere Mitteilungen bezüglich der Buchung zwischen dem Gast und City Pop verwendet werden, wenn die Kommunikation nicht über die App erfolgen muss. Nachrichten von anderen, unbekannten oder nicht angegebenen E-Mail-Adressen werden nicht als vom Gast akzeptiert. Gäste müssen City Pop unverzüglich über die App über eine Änderung ihrer E-Mail-Adresse informieren.
  • 2.5. Wenn der persönliche Status des Gastes, eines zusätzlichen Gastes oder Ersatzgastes oder eines begleitenden Gastes oder sonstige Informationen auf der Buchungsanfrage (Adressen, Telefonnummern, Notfallkontakt usw.) sich während des Aufenthalts ändern, muss der Gast City Pop dies unverzüglich melden.
  • 2.6. Eine Falschangabe während oder nach der Buchung oder der Verstoß gegen die Meldepflichten durch den Gast, den Zusatz- oder Ersatzgast oder den begleitenden Gast gilt als ein Verstoß gegen den Vertrag, und berechtigt City Pop dazu, den Vertrag unverzüglich zu beenden.
3. Besucher

Besucher sind Personen, die mehr als einen Tag in dem Pop verbringen und nur gelegentlich dort übernachten. Solche Besucher brauchen City Pop nicht gemeldet zu werden.

 

4. Zusätzliche und Ersatzgäste
  • 4.1. Die reservierte Unterkunft darf nur von der Anzahl Personen genutzt werden, die im Voraus angegeben und von City Pop genehmigt wurden. Die Anzahl der Personen ist die Höchstanzahl Personen, die in der Unterkunft wohnen können. Jeder Erwachsene und jedes Kind zählt als eine Person. Der Gast ist verpflichtet, vor dem Einzug die persönlichen Angaben von Begleitpersonen offenzulegen, einschließlich des Hochladens der Ausweise für City Pop.
  • 4.2. Zusätzliche Gäste
  • 4.2.1. Zusätzliche Gäste sind solche, die länger als zwei Wochen im Pop bleiben.
  • 4.2.2. Gäste sind verpflichtet, einen zusätzlichen Gast während Buchungsvorgangs im entsprechenden Bereich oder mindestens fünf Tage im Voraus per E-Mail bei City Pop zu melden, außer in einem offensichtlichen Notfall.
  • 4.2.3. Der Gast gibt die E-Mail-Adresse des Zusatzgastes an. Der Zusatzgast richtet dann sein Konto ein, indem er seine eigenen persönlichen Daten in der App registriert (gültiges Ausweisdokument, aktuelle Adresse, Telefonnummer usw.). Damit erklärt er/sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von City Pop einverstanden.
  • 4.2.4. Die Registrierung eines zusätzlichen Gastes über die App berechtigt den Zusatzgast zum digitalen Zugang zum Pop und zu den Gemeinschaftsräumen des Gebäudes ab dem Tag des Check-ins bzw. ab der Aktivierung des zusätzlichen Gastes, wenn dies während der Buchung erfolgt, bis zum Ende der Buchung. Der Gast kann den zusätzlichen Gast jederzeit widerrufen: Damit werden auch die Zugangsrechte widerrufen.
  • 4.2.5. Der Zusatzgast greift mit seinen persönlichen Zugangsdaten über sein Gerät auf die City Pop App zu. Sie/er hat digitalen Zugang zum Pop und zu den Gemeinschaftsräumen des Gebäudes, wobei die vom Gast registrierte Kreditkarte nicht standardmäßig im Konto des Zusatzgastes registriert ist. Um Zahlungen zu tätigen, z. B. für die Buchung des Wäscheservices, muss der Zusatzgast eine Kreditkarte hinzufügen. Außerdem kann der Zusatzgast bei der Buchung keine Comforts hinzufügen oder deaktivieren, dieses Recht hat nur der Gast.
  • 4.2.6. Der Gast ist verantwortlich während des Buchungsvorgangs oder während des Buchungszeitraums einen zusätzlichen Gast hinzufügen oder widerrufen. City Pop hat nicht das Recht, einen Zusatzgast hinzuzufügen oder zu entfernen.
  • 4.2.7. Sowohl der Gast als auch der zusätzliche Gast haben das Recht, am Tag des Check-ins einzuchecken, aber nur einer von beiden kann es tun. Sobald der Gast den Check-in-Vorgang durchgeführt hat, kann der zusätzliche Gast ihn nicht mehr durchführen und umgekehrt. Nach dem Einchecken haben sowohl der Gast als auch der Zusatzgast Zugang zum City Pop.
  • 4.2.8. Der Hauptgast bleibt für alle Zahlungen bezüglich der Buchungen haftbar.
  • 4.2.9. Die Aufnahme zusätzlicher Gäste muss zuvor von City Pop genehmigt werden.
  • 4.2.10. Es ist nicht gestattet, Gebühren für zusätzliche Gäste oder andere Personen zu erheben, die im Pop übernachten.
  • 4.2.11. Wenn Gäste Gebühren von zusätzlichen Gästen für den Aufenthalt im Pop erheben, stellt dies einen schweren Verstoß gegen den Vertrag dar und führt zu einer fristlosen Kündigung des Vertrags und zu einer sofortigen Zwangsräumung/Wiederinbesitznahme der Unterkunft. Gäste schulden City Pop dennoch die Gebühr für die gesamte gebuchte Periode.
  • 4.3. Ersatzgäste
  • 4.3.1. Ersatzgäste sind Personen, die die Unterkunft vorübergehend anstelle des Gastes nutzen.
  • 4.3.2. Gäste sind verpflichtet, den Ersatzgast mindestens fünf Tage im Voraus per E-Mail bei City Pop zu melden.
  • 4.3.3. Die vorübergehende Übertragung der Unterkunft an einen Ersatzgast für eine Gebühr, mit einer späteren Rückkehr des Gastes und der Abreise des Ersatzgastes, erfordert die vorherige Genehmigung von City Pop.
  • 4.3.4. Gäste sind verpflichtet, City Pop in der E-Mail-Anfrage für die Genehmigung über den Betrag zu informieren, den sie dem Ersatzgast in Rechnung stellen.
  • 4.3.5. Das von dem Ersatzgast gezahlte Geld kann der anteilsmäßige Buchungspreis des Gaste oder im Verhältnis zur Länge des Aufenthalts der tägliche Durchschnittspreis sein, der vom Gast gebucht und bezahlt wurde.
  • 4.3.6. City Pop ist dazu berechtigt, den Ersatzgast den vom Gast gemeldeten Zahlungsbetrag bestätigen zu lassen, und der Ersatzgast ist verpflichtet, den Zahlungsbetrag offenzulegen, den er tatsächlich an den Gast gezahlt hat.
  • 4.3.7. Wenn Gäste einen höheren Tagessatz von dem Ersatzgast verlangen, als sie an City Pop zahlen, stellt dies einen berechtigten Grund für eine sofortige Kündigung des Vertrags mit sofortiger Zwangsräumung und Wiederinbesitznahme der Unterkunft dar.
  • 4.3.8. Werbung für ein Pop auf irgendeine Art und Verwendung der Fotos, die City Pop gehören, ist nicht zulässt und verstößt gegen Urheberrechte und Warenzeichenrechte.
5. Buchungen für Dritte

Drittbuchungen für einen Gast sind möglich, vorausgesetzt, dass die Drittpartei mit dem Gast verwandt oder für ihn verantwortlich ist. Sonstigen Buchungen Dritter für andere Gäste sind nicht zulässig.

 

6. Überblick über Meldepflichten der Gäste

Jeder Gast muss City Pop die folgenden Dokumente einschließlich aller notwendigen Informationen bereitstellen, selbst wenn dies nicht ausdrücklich von City Pop angefordert wird:

  • 6.1. Namensänderungen, neu ausgestellter Ausweis usw.;
  • 6.2. Änderung bei der Anzahl der Bewohner (Kommen und Gehen);
  • 6.3. Begleitpersonen (Lebenspartner, Kinder);
  • 6.4. Zusätzliche Gäste;
  • 6.5. Ersatzgäste;
  • 6.6. Fehlende Artikel beim Einzug, wie Möbel, Installationen, Geräte, Textilien usw. Wenn keine fehlenden Artikel innerhalb der von City Pop vorgegebenen Bedingungen beim Check-in gemeldet werden, willigt der Gast in den Zustand der Unterkunft ein und ist bis zum Auschecken dafür verantwortlich.
  • 6.7. Beschädigung des Pops oder von Gegenständen. Wenn keine Beschädigungen innerhalb der von City Pop vorgegebenen Bedingungen beim Check-in gemeldet werden, willigt der Gast in den Zustand der Unterkunft ein und ist bis zum Auschecken dafür verantwortlich.
    7. Feste Vertragslaufzeit
    • 7.1. Die Buchung einer Unterkunft wird für die feste Vertragslaufzeit vorgenommen, wie in dem Angebot angegeben, höchstens jedoch für 52 Wochen, vorbehaltlich spezifischer schriftlicher Verträge mit City Pop.
    • 7.2. Die Verlängerung einer Buchung für dieselbe Unterkunft für mehr als 52 Wochen ist nicht möglich. Falls verfügbar, können Gäste ein anderes Pop buchen. Eine frühe Verlängerung der Buchung wird empfohlen.
    • 7.3. Nach einer bestätigten Reservierung ist der Kunde verpflichtet, den vollständigen Betrag des gebuchten Aufenthalts zu bezahlen.
    • 7.4. Selbst wenn Gäste das Pop nicht in Besitz nehmen oder einziehen, sind sie verpflichtet, den vollständigen Betrag der Buchung zu bezahlen, unabhängig davon, wann City Pop über die vollständige oder teilweise Kündigung oder die vorzeitige Abreise unterrichtet wurde.
    • 7.5. Die Zahlungen für längere und verlängerte Buchungen werden alle vier Wochen am Donnerstag fällig, um einen gleichmäßigen Abrechnungszyklus zu gewährleisten. Aufgrund von Verlängerungen kann es jedoch gelegentlich zu Abweichungen kommen. Sowohl der Zahlungsbetrag als auch das Fälligkeitsdatum sind verbindlich, und das Fälligkeitsdatum kann nicht geändert werden.
    • 7.6. Falls die Gäste die Unterkunft nicht in Besitz nehmen, steht ihnen diese weiterhin zur Verfügung für den Zeitraum, für den die Zahlung bereits erhalten wurde. Das Pop wird danach für eine weitere Zuweisung an andere Gäste freigegeben. Die Freigabe der Unterkunft enthebt den Gast nicht von der Verpflichtung, die verbleibende Buchungsperiode vollständig zu bezahlen.
    • 7.7. Eine Verweigerung der Einreise und/oder des Verbleibs im Land für Gäste stellt keinen Grund für eine Kündigung ohne Zahlungsverpflichtung dar. Der gesamte Buchungspreis ist weiterhin fällig und muss vom Gast bezahlt werden.
    • 7.8. Die Sonderangebote, die gelegentlich bereitgestellt werden, können nicht storniert werden und werden dem Gast nicht zurückgezahlt.
    8. Zweck
    • 8.1. Die Buchung gilt für ein Pop für eine feste Anzahl Personen, die nicht überschritten werden darf, mit feststehenden zusätzlichen Comforts.
    • 8.2. Die Buchung berechtigt den Gast dazu, die gebuchte Unterkunft und die eingeschlossenen Comforts zu nutzen.
    • 8.3. Ein einseitiger Verzicht auf eingeschlossene Comforts reduziert die fälligen Gebühren nicht.
    • 8.4. Das Pop darf ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden.
    • 8.5. Gewerbliche Aktivitäten, die zu einem vermehrten Personen- oder Warenverkehr führen, einschließlich bezahlter Beratungsservices, bezahlten Unterrichts, bezahlter Schulungen und Kurse, Wellnessdienste (Massagen, sexuelle Dienstleistungen usw.) und ein dauerhaft installierter Geschäftsbetrieb mit Personen- und/oder Frachtverkehr, sind in der Unterkunft nicht zulässig.
    • 8.6. Es ist ausdrücklich verboten, sexuelle Dienstleistungen anzubieten, unabhängig von der Höhe der Bezahlung.
    • 8.7. Sofern nicht anders angegeben, gehen wir davon aus, dass es sich bei der Wohnung nicht um einen Wohnsitz im Sinne von Art. 23 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ist.
    • 8.8. Die Adresse der Unterkunft darf nicht als Geschäftsadresse verwendet werden, außer in Einzelfällen im Anschluss an eine Anfrage, bei der City Pop diese Einzelfälle ausdrücklich genehmigt hat.
    • 8.9. Die allgemeinen Einrichtungen der einzelnen Immobilien von City Pop können auf der Webseite oder über die App angesehen werden. City Pop garantiert zu keiner Zeit die Verfügbarkeit von hausinternen allgemeinen Einrichtungen (d.h. es könnte kurzfristig zu Wartung, Reparaturen, Änderungen der Einrichtungen usw. kommen). Die Gäste müssen die Informationen über die in der gewählten Unterkunft angebotenen Comforts sorgfältig lesen.
    9. Im Preis inkludierte Leistungen („INCLU“)
    • 9.1. VERSORGUNGSKOSTEN
    • 9.1.1. Heizung, Strom, heißes und kaltes Wasser sind im Preis enthalten, mit Ausnahme eines exzessiven Verbrauchs.
    • 9.1.2. Wasser und Strom sind für die Nutzung durch den/die Gäste und Begleitpersonen gedacht und dürfen Dritten von außerhalb des Gebäudes nicht zur Verfügung gestellt werden.
    • 9.1.3. Die gewerbliche Nutzung von Wasser und Strom ist verboten.
    • 9.2. GERÄTE UND EINRICHTUNGEN
    • 9.2.1 Jede Unterkunft hat Wi-Fi, Smart-TV (mit einer Standardauswahl an nationalen TV-Sendern, die einseitig ohne Genehmigung angepasst werden können), Möbel, einschließlich dem üblichen Bettzeug, Matratze und Bettwäsche (Kissen und Decken), Badezimmer, Küche / Küchenzeile mit üblichem Zubehör (Geschirr, Besteck, Küchengeräte), Wohntextilien (Bade- und Handtücher, Geschirrtücher, Bettwäsche).
    • 9.2.2. Wenn Einrichtungen für alle Gäste zur Verfügung stehen, gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Das Recht auf die Nutzung solcher Einrichtungen ist nicht exklusiv und unterliegt der Verfügbarkeit.
    • 9.2.3. Die allgemeinen hausinternen Einrichtungen sind ausschließlich für Gäste, ihre registrierten Begleiter und für registrierte zusätzliche Gäste gedacht. Dritte von außerhalb des Gebäudes oder Freunde oder Partner der Gäste, die nicht dort wohnen, sind nicht berechtigt, diese regelmäßig zu nutzen. Regelmäßig gilt als mehr als eine Nutzung je Woche durch dieselbe Person von außerhalb des Gebäudes. Hausinterne Einrichtungen, die für Dritte frei verfügbar sind, sind von der Nutzungsbeschränkung ausgeschlossen.
    • 9.2.4. Die hausinternen Räumlichkeiten (Gemeinschaftsräume usw.) sind ausschließlich für Standard-Freizeitaktivitäten zu nutzen. Dort dürfen beispielsweise keine politischen oder religiösen Veranstaltungen abgehalten werden.
    • 9.2.5. Die freiwillige Ausschließung von Comforts, die im Preis enthalten sind, berechtigt den Gast nicht zu einer Preisermäßigung.
    • 9.3. Wi-Fi
    • 9.3.1. City Pops kostenloses Wi-Fi schließt einen High-Speed-Internetzugang und eine unbegrenzte Datennutzung ein.
    • 9.3.2. City Pop stellt einen Standard-Anbieterservice bereit. Zuverlässige Daten oder Garantien für die Datenübertragungsgeschwindigkeit sind nicht möglich, da dies von Faktoren abhängt, die außerhalb der Kontrolle von City Pop liegen (allgemeines Netz und Netzwerknutzung innerhalb und außerhalb des Gebäudes). Die von den Anbietern in der Werbung gemeldeten Datengeschwindigkeiten beziehen sich auf die Höchstleistung, nicht auf die Geschwindigkeiten im wirklichen Leben.
    • 9.4. HATEX
    • 9.4.1. HATEX schließt Haushaltstextilien ein, wie Bettwäsche, Geschirrtücher, Hand- und Badetücher. Die Haushaltstextilien sind das Eigentum der City Pop AG. Die Haushaltstextilien müssen beim Auschecken im selben Zustand zurückgegeben werden, in dem sie beim Einchecken bereitgestellt wurden.
    • 9.4.2. Es ist für eine zusätzliche Gebühr möglich, weitere Haushaltstextilien zu erwerben.
    • 9.5. ZMO
    • 9.5.1. Das im Buchungspreis enthaltene Frühstück wird ZMO genannt.
    • 9.5.2. Der Gast ist zum täglichen Verzehr eines Standardfrühstücks im Self-Service-ZMO berechtigt.
    • 9.5.3. Das ZMO steht an den Verkaufsautomaten in jeder City-Pop-Immobilie zur Verfügung.
    • 9.5.4. Gemäß dem bestehenden Angebot können auch zusätzliche Speisen oder Getränke oder andere Konsumgüter käuflich erworben werden.
    • 9.5.5. Der Nichtverzehr des ZMO berechtigt den Gast nicht zu einer Preisermäßigung.
    • 9.5.6. Für jede Wohnung ist ein ZMO pro Tag eingeschlossen.
    • 9.6. COZI
    • 9.6.1. Die hausinternen Gemeinschaftsräume und andere Räumlichkeiten, COZI, die in der betreffenden City-Pop-Unterkunft kostenlos zur Verfügung stehen, dienen nicht der ausschließlichen Nutzung durch die Gäste.  
    • 9.6.2. Welche hausinternen allgemeinen Einrichtungen die einzelnen Immobilien von City Pop haben und welche besonderen Nutzungsbedingungen (verbindliche Hausordnung und/oder Broschüre), kann auf der Webseite oder über die App eingesehen werden.
    • 9.6.3. Die Bedingungen und die Nutzung der Gemeinschaftsräume in den einzelnen City-Pop-Unterkünften, die den Gästen zur Verfügung gestellt werden, befinden sich in der internen Regelung von City Pop „So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe”.
    • 9.7. BRIEFKASTEN
    • 9.7.1. Jede Unterkunft hat einen abschließbaren BRIEFKASTEN im Haupteingangsbereich.
    • 9.7.2. Die Inschrift auf dem BRIEFKASTEN wird ausschließlich von City Pop vorgenommen.
    • 9.7.3 Der Gast ist dafür verantwortlich, die für ihn bestimmte Post entgegenzunehmen. City Pop hat keine Verantwortung für die Zustellung von Post an den Gast oder für die Überwachung der zugestellten Post.
    • 9.7.4 Nach dem Auschecken ist der Gast dafür verantwortlich, die Adressenänderung rechtzeitig mitzuteilen. Wir können nicht garantieren, dass in Ihrem Namen nach Ihrem Auschecken an die Adresse von City Pop zugestellte Post Ihnen zugestellt oder an Sie weitergeleitet wird. Diese Post ist als verloren zu betrachten.
    • 9.8. HODIN
    • 9.8.1. HODIN ist die Vermutung der Lieferkosten für bestellte und bezahlte Mahlzeiten.
    • 9.8.2. HODIN gilt nur, wenn Mahlzeiten bei den in der App aufgeführten Partnern von City Pop bestellt werden. Der Gast bezahlt nur für die bestellte Mahlzeit.
    • 9.8.3. Die Bestellung von Mahlzeiten von Nichtpartnern von-City Pop unterliegt HODEX (siehe 10.7)
    • 9.9. Herr Pop
    • 9.9.1. Die Person, die vor Ort für das Gebäude zuständig ist, wird Herr Pop genannt und kann über die Telefonnummer der City Pop Service-Hotline kontaktiert werden, die sich im Eingang eines jeden Gebäudes befindet.
    • 9.9.2. Für Reparaturanfragen, Fragen über einen bestimmten Gegenstand, für die Services und für andere, nutzungsspezifische Fragen, steht, wenn die App keine ausreichenden Informationen oder Kontaktmöglichkeiten bietet, der hausinterne Service von Herrn Pop zu Ihrer Verfügung.
    • 9.9.3. Herr Pop steht im Allgemeinen zwischen 08:30 und 12:00 Uhr und zwischen 14:00 und 16:00 Uhr zur Verfügung. In Notfällen kann die City Pop Service-Hotline direkt über die spezifische Telefonnummer eines jeden Gebäudes kontaktiert werden/ oder man kann sich an die Rettungs- und Notfalldienste wenden (Notarzt, Polizei, Feuerwehr usw.). Der Zeitpunkt der Intervention hängt von der Verfügbarkeit von Mr. Pop ab.
    • 9.10. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
    • 9.10.1. Die vertraglichen und/oder gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Haftpflichtversicherers gegenüber der/den verantwortlichen Person(en) bleiben unberührt. Weitere Informationen über die Versicherungsbedingungen können über die App eingesehen werden.
    • 9.10.2. Der Gast, seine Begleitperson, der zusätzliche oder Ersatzgast oder die Person, die den Schaden verursacht hat, haften gegenüber City Pop für beschädigte oder zerstörte Inventargegenstände. Die Person, die den Schaden verursacht hat, muss die Erstattungs- oder Reparaturkosten bezahlen, einschließlich der Kosten ihres eigenen Reparaturmanagements (die eigenen Kosten von City Pop plus externe Kosten des Reparaturunternehmens). City Pop kann nach seinem ausschließlichen Ermessen und ohne eine gesetzliche Verpflichtung eine Pauschalzahlung vorschlagen (z.B. den Einzelhandels- oder Goodwill-Preis oder Ähnliches), um die Abwicklung der Forderung zu vereinfachen und zu beschleunigen.
    • 9.10.3. City Pop gewährleistet den Betrieb verschiedener Installationen (Internet, Smart-TV, elektrischer/hydraulischer Anschlüsse usw.), des Inventars und der Wohnung selbst, in dem Zustand, in dem sie dem Gast übergeben wurde. Änderungen jeglicher Art an den vorstehenden Installationen, die nicht genehmigt oder nicht direkt von City Pop ausgeführt wurden, entheben City Pop von seiner Verantwortung für die Behebung solcher Änderungen. Jegliche Eingriffe (intern oder extern von City Pop) für die Behebung der Probleme, die durch eine solche Änderung verursacht wurden, werden der verantwortlichen Person in Rechnung gestellt. Die Wohnung, das Inventar und die Installationen von City Pop unterliegen den Bedingungen der korrekten und gesetzlichen Nutzung.
    • 9.11. AROUND YOU
    • 9.11.1. Unter der Funktion „Around you” der App werden aufgelistete Partner, die für jeden Standort spezifisch und personalisiert sind, aufgeführt.
    • 9.11.2. Die aufgelisteten Services werden von externen Partnern von City Pop ausgeführt und angeboten.
    • 9.11.3. Die aufgelisteten Partner und also auch die aufgelisteten Services können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern. 
    10. Zusätzliche kostenpflichtige Comforts
    • 10.1 Die Palette der zusätzlichen Annehmlichkeiten ist je nach Standort der City-Pop-Immobilie unterschiedlich. Bezahlte zusätzliche Comforts werden ausschließlich auf Bestellung bereitgestellt. Für einzelne zusätzliche Comforts ist eine Langzeitbuchung möglich, z.B. die Reinigungsleistungen SMARTCLEANING, EXTENSIVECLEANING, OTEX oder PSPACE. Für die Bestellung muss die App verwendet werden. Die Zahlung erfolgt über die Kreditkarte des Gastes zum Zeitpunkt der Bestellung oder Buchung der zusätzlichen Annehmlichkeit. Wenden Sie sich bei Problemen mit der Buchung einer zusätzlichen Annehmlichkeit an den Kundendienst von City Pop.
    • 10.2. SMART CLEANING
    • 10.2.1. Die allgemeine Reinigung nennt sich SMARTCLEANING und kann mit der Buchungsanfrage und/oder während des Aufenthalts über die App gebucht werden.
    • 10.2.2. Wie und wann das Apartment vom Reinigungspersonal gereinigt wird, wird dem Gast vor Ort oder vom Kundendienst mitgeteilt. Wenn der Gast keine Vorliebe für einen bestimmten Wochentag angibt, organisiert City Pop den Service anhand eines Wochenplans.
    • 10.2.3. Das Reinigungspersonal ist auch befugt, die Unterkunft in Abwesenheit des Gastes zu betreten.
    • 10.2.4. Um die SMART CLEANING so effektiv wie möglich auszuführen, müssen Oberflächen weitgehend frei gehalten werden.
    • 10.2.5. Die SMART CLEANING ist eine „Grundreinigung“ der Unterkunft. Es handelt sich um eine allgemeine Reinigung, die das Staubsaugen, Staubwischen, Reinigung von Badezimmer, Toilette und Böden beinhaltet, aber keine Reinigung einer übermäßigen Verunreinigung und auch nicht das Spülen von Geschirr und Küchenutensilien oder eine spezifische Reinigung oder Abfallentsorgung.
    • 10.2.6. Zusätzliche, häufigere, gründliche Reinigungen oder spezifische Reinigungsanfragen (z.B. Fensterputzen oder Reinigung des Kühlschranks) nennen sich EXTENSIVE CLEANING und können über die App oder per E-Mail gebucht werden.
    • 10.2.7. Während des Prozesses der Servicebuchung werden die Bestimmungen der Dienstleistung angezeigt.
    • 10.2.8. City Pop hat das Recht, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, wenn die Ausführung der Smart Cleaning aufgrund des Zustands des Apartments mehr Zeit als geplant erfordert (Oberflächen nicht frei usw.).
    • 10.3. EXTENSIVE CLEANING
    • 10.3.1. Zusätzliche vom Gast bestellte Reinigungsleistungen werden EXTENSIVE CLEANING genannt und können über die App gebucht werden.
    • 10.3.2. Der Katalog der Heimreinigungsleistungen und die entsprechenden Preise und Bedingungen können über die App oder per E-Mail angefordert werden.
    • 10.3.3. City Pop hat das Recht, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, wenn die Ausführung der Extensive Cleaning aufgrund des Zustands des Apartments mehr Zeit als geplant erfordert (Oberflächen nicht frei usw.).
    • 10.4 Endreinigung
    • 10.4.1 Die Endreinigung ist obligatorisch, und die Kosten werden dem Gast zusammen mit den Kosten der Buchung der Unterkunft in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden bei dem Buchungspreis separat angezeigt. Zum Zeitpunkt des Auscheckens behält City Pop sich, falls sich das Apartment in einem unangemessenen Zustand (Schmutz, Abfall) befindet, der eine intensivere Reinigung erfordert als erwartet, das Recht vor, dem Gast diese zusätzlichen vorstehend aufgeführten Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
    • 10.5. OTEX
    • 10.5.1. Wasch- und Reinigungsleistungen, OTEX, betreffen persönliche Kleidungsstücke und Wäsche und können über die App gebucht werden.
    • 10.5.2. Der Katalog und die entsprechenden Preise und Bedingungen können über die App oder per E-Mail angefordert werden.
    • 10.6. OWASH
    • 10.6.1. Selbstbedienungs-Waschmaschinen und Trockner, OWASH, stehen in dem Gebäude zur Verfügung. Diese Einrichtungen können von allen Gästen genutzt werden.
    • 10.6.2. Die Nutzungsbedingungen, Preise, Zahlungsmethoden und Gebrauchsanweisungen sind lokal oder über die App verfügbar.
    • 10.7. HODEX
    • 10.7.1. Eine bezahlte Hauszustellung für Speisen, HODEX, kann über die App bei Nicht-Partner-Lieferanten von City Pop bestellt und an die Unterkunft geliefert werden. Da die Bestellung Nicht-Partner von City Pop betrifft, sind die Transportkosten vom Gast zu zahlen (für Hauszustellungs-Serviceangebote ohne zusätzliche Transportkosten siehe HODIN).
    • 10.8. KELIX
    • 10.8.1. Der Lagerraum KELIX kann für die gesamte Dauer des Aufenthalts oder für einen kürzeren Zeitraum gegen eine Gebühr gebucht werden.
    • 10.8.2. Eine Buchung, ohne dass gleichzeitig auch eine Unterkunft gebucht wird, ist im Allgemeinen nicht möglich.
    • 10.8.3. KELIX darf nicht zu Wohnzwecken oder für Freizeitaktivitäten verwendet werden (Werkstatt, Labor, Züchten von Pflanzen usw.).
    • 10.9. COKI
    • 10.9.1. Je nach dem Standort des City Pops kann ein Gemeinschaftsraum, COKI, zur Verfügung stehen, der über eine Küche verfügt und von Gästen für gesellige Mahlzeiten verwendet werden kann. Partys können über die App gebucht werden.
    • 10.9.2. Die Möglichkeit der Buchung eines COKI hängt von der jeweiligen Verfügbarkeit ab, die nicht gewährleistet werden kann.
    • 10.9.3. COKI schließt Küchenutensilien, Kochutensilien, Geschirr und Besteck ein, die sorgfältig verwendet und nach der Nutzung vollständig zurückgegeben werden müssen, unbeschädigt und in sauberem Zustand (siehe die verbindliche Broschüre).
    • 10.10. INWELL
    • 10.10.1. Je nach dem Standort des City Pops können Wellness-Optionen, INWELL, verfügbar sein, die aus einem Fitnessraum, Solarium, einer Sauna, Massagen, Behandlungen usw. bestehen können, je nach den Einrichtungen der jeweiligen City-Pop-Immobilie oder denjenigen von vorhandenen Anbietern.
    • 10.10.2. Die Nutzungsbedingungen und die Zahlung sind im Allgemeinen gerätespezifisch und direkt an den Anbieter zu zahlen.
    • 10.11. INWO. Je nach dem Standort des City Pops können interne Arbeitsplätze und Sitzungsräume, INWO, Geschäftsleuten und ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken zur Verfügung stehen.
    • 10.12. Parkplätze. Je nach dem Standort des City Pops stehen Parkplätze zur Verfügung, die bei Verfügbarkeit gebucht werden können.
    • 10.12.1. Dabei können je nach dem Standort des City Pops interne oder externe Parkplätze gebucht werden.
    • 10.12.2. Eine Buchung, ohne dass gleichzeitig auch eine Unterkunft gebucht wird, ist im Allgemeinen nicht möglich.
    • 10.12.3. Es ist nicht zulässig, persönliche Gegenstände auf einem Parkplatz abzustellen. Autos oder Motorräder sind die einzigen zulässigen Fahrzeuge.
    • 10.13. Stornierungsbedingungen der zusätzlichen Dienstleistungen
    • 10.13.1 Die zusätzlichen Comforts, wie Reinigungsservice, Lagerung und Parken, haben eine Kündigungsfrist von acht Wochen ab der ersten Stornierungsperiode. Für Buchungen, die kürzer als acht Wochen sind, ist eine Stornierung der zusätzlichen Dienstleistungen nicht möglich.
    • 10.13.2 Die Anfrage auf Stornierung einer Buchung muss schriftlich an den Kundendienst von City Pop geschickt werden und ist erst nach der schriftlichen Bestätigung von City Pop gültig.
    • 10.14. COKINO
      Je nach Standort von City Pop kann die Kinooption COKINO verfügbar sein, ein ausgestatteter Kinoraum, der von den Gästen genutzt werden kann (Projektor, Sitze usw.). Die Verfügbarkeit kann über die App eingesehen und direkt gebucht werden. Neben den obligatorischen Endreinigungskosten können weitere Kosten entstehen, die in der Buchungsphase mitgeteilt werden.
    • 10.15. City Pub
      Je nach Standort des City Pop kann der Bereich City Pub verfügbar sein. Der Gast kann diesen Comfort während seines Aufenthaltes hinzubuchen. Die Preise sind in der Rubrik “Comfort” in der App aufgeführt. Der Preis hängt vom Standort und von den im City Pub eines bestimmten Standorts angebotenen Dienstleistungen ab. Wenn der Gast den City-Pub-Komfort bucht, ist er berechtigt, externe Freunde und Gäste in den Bereich einzuladen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
    • 10.16. General
      City Pop ist eine internationale Beherbergungskette, die in verschiedenen Ländern im Bereich des Mikro-Wohnens tätig ist. Bei seiner Expansion verbessert City Pop ständig sein Konzept. Es kann sein, dass einige Unterkünfte über bestimmte Annehmlichkeiten und Comfort verfügen und andere nicht. Auch das Vorhandensein von Gemeinschaftsräumen ist nicht an jedem Standort garantiert. Die Annehmlichkeiten und Mitwohnbereiche werden in der Buchungsphase des Pop aufgelistet. Einige Mitwohnbereiche sind je nach Saison teilweise oder gar nicht zugänglich, wie z. B. Terrasse oder Garten. Der Gast erhält während der Buchungsphase einen Überblick über das gesamte Angebot eines bestimmten Gebäudes.

    11. Buchungsablauf

    • 11.1. Gäste, die in einer City-Pop-Immobilie wohnen wollen, werden über die App über die Verfügbarkeit von Pops informiert. Wenn Sie an einer Buchung interessiert sind, können Sie die kostenlose App herunterladen, die gewünschte Unterkunft auswählen und mit der Buchung fortfahren. Über die App kann der Gast die Unterkunft, die feststehenden Comforts, die zusätzlichen Comforts und die Nutzungsbedingungen finden. Nach der Zurkenntnisnahme dieser Informationen und allgemeinen Bedingungen bestätigt der Gast die Buchung mit der fälligen Zahlung.
    • 11.2. Nach dem Ausfüllen des Buchungsantrags, einschließlich des Hochladens der Ausweiskopie, reicht der Gast den Antrag bei City Pop ein, das die Annahme des Antrags und die voraussichtliche Bearbeitungszeit bestätigt. Der Gast erhält später eine Buchungsbestätigung und einen App-Zugangscode, wenn die Bearbeitung des Antrags zu einer positiven Entscheidung geführt hat, bzw. wird er informiert, dass der Aufenthalt abgelehnt wurde. Potenzielle Gäste haben nicht das Recht, die Gründe für die Ablehnung ihrer Buchung zu erfahren.
    • 11.3. Die von dem Gast bei der Anfrage bereitgestellten Informationen werden verarbeitet, gemäß den gesetzlichen Vorschriften gespeichert und später gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vernichtet. Es werden keine Informationen an Dritte weitergegeben. Alle Benachrichtigungen an Behörden usw. werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen. Durch Anklicken der Datenschutztaste bestätigt der Gast, dass er die detaillierte Datenschutzerklärung, die sich am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen befindet, gelesen hat und ihr zustimmt.
    • 11.4. Mit der Buchungsbestätigung wird die Buchung rechtskräftig. Die erste Zahlung ist sofort fällig. Das Pop wird nicht bereitgestellt, wenn die erste Zahlung nicht auf eine unwiderrufliche Weise und gemäß der Buchung entgegengenommen wurde. Die Entgegennahme der ersten Zahlung gilt als weitere Bestätigung, dass der Gast die Buchungsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
    • 11.5. Zahlungen müssen per Kreditkarte durchgeführt werden. Zahlungen in bar sind nicht möglich.
    • 11.6. Wenn die Zahlung per Kreditkarte aus irgendeinem Grund nicht funktioniert (Probleme mit der Zahlungsmethode, technische Probleme, usw.), garantiert City Pop die Buchung nicht. City Pop kann in diesen Fällen kein Pop für einen Gast vorbuchen.
    • 11.7. Der Gast wird hiermit über die öffentlich zugänglichen Internetseiten der zuständigen Polizei und der städtischen Behörden unterrichtet und ist verpflichtet, die zuständigen Behörden gemäß den Bestimmungen zu kontaktieren und alle Meldepflichten und sonstigen Residenzpflichten (Zahlung von Steuern, Rundfunkgebühren usw.) vollständig einzuhalten. Diese Verpflichtungen gelten auch für begleitende Personen, zusätzliche und Ersatzgäste.
    • 11.8. Die Nichteinhaltung der obligatorischen Meldepflichten und die Nichterfüllung von Residenzpflichten durch einen Gast stellen einen schweren Verstoß gegen den Vertrag dar, der City Pop berechtigt, den Vertrag sofort aufzulösen.
    • 11.9. Durch die Wahl des Pops unter Verwendung der App wählt der Gast das Pop anhand der in der App bereitgestellten Informationen. Der Gast wird hiermit darüber unterrichtet und ist sich dessen bewusst, dass die Bilder der Unterkunft in der App sich auf Unterkünfte oder ein echtes Pop in dem Gebäude beziehen, dass sie jedoch nicht genau dem Apartment entsprechen, das der Gast bekommt. Einige dekorative Artikel oder Möbelarrangements können sich von dem tatsächlich zugewiesenen Pop unterscheiden.
    • 11.10. Für Buchungen vor dem Aufenthalt (noch nicht begonnen) kann die zugewiesene Apartmentnummer variieren. Die Haupteigenschaften des Apartments (Balkon, Größe usw.) und der Preis des gebuchten Apartment bleiben während der gesamten Buchung unverändert.
    • 11.11. Für Buchungen vor dem Aufenthalt (noch nicht begonnen) kann die zugewiesene Apartmentnummer variieren. Die Haupteigenschaften des Apartments (Balkon, Größe usw.) und der Preis des gebuchten Apartments bleiben während der gesamten Buchung unverändert.
    • 11.12. City Pop behält sich das Recht vor, dem Gast vor dem Check-in ein anderes Pop zuzuweisen, falls das zuvor zugewiesene Pop beschädigt oder aus anderen Gründen nicht zugänglich ist. Wenn das neu zugewiesene Pop billiger ist als das zuvor zugewiesene, erstattet City Pop dem Gast die Preisdifferenz. Wenn das neu zugewiesene Pop teurer ist als das zuvor zugewiesene, übernimmt City Pop die zusätzlichen Kosten.
    • 11.13. City Pop behält sich das Recht vor, eine Ersatzunterkunft in einem Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft zu den gleichen Kosten wie City Pop zur Verfügung zu stellen, falls es in einem neu eröffneten Gebäude zu Verzögerungen bei der Übergabe der Apartments kommt. Nimmt der Gast die Ersatzunterkunft nicht an, erstattet City Pop die nicht genutzten Wochen der Buchung zurück oder erstattet in Ausnahmefällen 100% der stornierten Buchung.
    • 11.14. Es kann sein, dass in der Stadt, in der die Buchung getätigt wurde, die City Tax oder weitere obligatorische Steuern für den Tourismus anfallen, basierend auf dem lokalen Gesetz. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, die City Tax für Übernachtungen oder eine weitere Tourismusabgabe im Voraus zu zahlen. Der Gast hat das Recht, von der Abgabe ausgenommen zu werden, wenn er zu den Ausnahmefällen gehört. Der Gast wird hiermit auf die öffentlich zugänglichen Internetseiten der zuständigen Behörde über die Befreiungstatbestände und über alle allgemeinen Informationen im Zusammenhang mit dem örtlichen Tourismusrecht hingewiesen.
    • 11.15. City Pop behält sich das Recht vor, eine Buchung abzulehnen, auch nachdem der Gast eine Buchungsbestätigung erhalten hat. Die Ablehnung der Buchung hat eine Rückerstattung des im Voraus bezahlten Betrags zur Folge.
    12. Selbstbedienungs-check-in
    • 12.1. Der Gast erhält eine Benachrichtigung von der App, mit der er am Tag seiner Ankunft den Selbstbedienungs-Check-in vornimmt. In der App oder in dem spezifischen Abschnitt der App wird die Zeit angegeben, ab der der Selbstbedienungs-Check-in möglich ist.
    • 12.2. Bei Ankunft in der Unterkunft erhält der Gast eine Prüfliste über die App oder per E-Mail, die er überprüfen muss um zu sehen, ob das ihm anvertraute INVENTAR vollständig ist.
    • 12.3. Das INVENTAR ist die detaillierte Liste aller Gegenstände, die in der Unterkunft bereitgestellt werden, sowie ihr Zustand (d.h. Möbel + Ausstattung + Textilien + Geschirr / Besteck + Küchenzubehör + Utensilien usw.), die City Pop dem Gast anvertraut und für die der Gast bis zum Ende der Buchung verantwortlich ist.
    • 12.4. Der Gast muss das Check-in-Verfahren einhalten, und zwar über die App oder über das von City Pop vorgegebene digitale Format. Der Gast muss dieses Verfahren innerhalb von 24 Stunden ab dem anfänglichen Zugang zum Pop abschließen. Wenn das Verfahren nicht innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen ist, ist der Gast mit dem Zustand der Unterkunft einverstanden, und es wird angenommen, dass die Unterkunft vollständig und frei von Mängeln ist. Der Gast ist für die sorgfältige Nutzung der Unterkunft und für das bereitgestellte INVENTAR ab seinem Check-in bis zu seinem Check-out verantwortlich.
    • 12.5. Beim Betreten des Pop muss der Gast das Inventar und das Pop prüfen und alle Diskrepanzen und/oder Mängel innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft City Pop über die App oder per E-Mail (wobei Bilder und eine Beschreibung des Problems zu senden sind) mitteilen. Festgestellte Diskrepanzen ohne eindeutige und erklärende Bilder werden nicht berücksichtigt.
    • 12.6. Wenn der Gast aus irgendeinem Grund (selbst aufgrund der Fahrlässigkeit von City Pop) keinen Zugang zur Liste mit dem INVENTAR hat, muss er City Pop über die App oder per E-Mail innerhalb von 24 Stunden darüber unterrichten. Wenn keine Meldung gemacht wird und der Gast die Liste mit dem INVENTAR nicht innerhalb von 24 Stunden prüft, stimmt er dem Zustand der Unterkunft zu und übernimmt die Verantwortung dafür ab dem Check-in bis zum Auschecken.
    • 12.7. Die Anweisungen und Check-in-Verfahren werden dem Gast über die App oder auch per E-Mail zugestellt. Der Gast ist dafür verantwortlich, seinen Zugang zu diesen Informationen sicherzustellen, damit er erfolgreich Einchecken kann. Vor allem muss die App aktualisiert, das Smartphone muss geladen oder aktiv sein, man muss sicherstellen, dass es eine Internetverbindung gibt, und alle Informationen berücksichtigen, die von City Pop zum Erreichen des richtigen Standortes bereitgestellt werden.
    • 12.8. City Pop stellt dem Gast die wesentlichen Informationen über den Standort bereit: Adresse, einschließlich Straße, Nummer des Gebäudes, Postleitzahl der Stadt und Nummer des dem Gast zugewiesenen Apartments. Für alle anderen Informationen ist der Gast verantwortlich.
    13. Selbstbedienungs-check-out
    • 13.1. Der Gast muss das Pop am letzten Tag der vereinbarten Vertragslaufzeit verlassen. In der App und auf der Webseite wird aufgeführt, zu welcher Uhrzeit der Gast die Unterkunft verlassen muss.
    • 13.2. Für das Auschecken aus der Unterkunft erhält der Gast das Verfahren über die App oder eventuell per E-Mail. Der Gast ist verpflichtet, City Pop über alle Schäden oder Zerstörung des INVENTARs zu unterrichten, das ihm bis zu seiner Abreise anvertraut war. Der Gast muss alle Schritte des Check-out-Verfahrens befolgen und einhalten. Wenn der Gast das Check-out-Verfahren nicht erhält oder nicht darauf zugreifen kann, muss er dies City Pop melden. Wenn keine Meldung erhalten wird, wird angenommen, dass der Gast das Check-out-Verfahren erhalten hat und über die obligatorischen Schritte des Check-outs informiert ist.
    • 13.3. Beschädigungen von oder eine Zerstörung von INVENTAR, die über normalen Verschleiß hinausgehen, und/oder Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung verursacht wurden, werden dem Gast in Rechnung gestellt. Der Betrag der zu zahlenden Erstattung hängt von dem Wert des beschädigten oder zerstörten Gegenstand ab, je nach den Reparaturkosten plus den Kosten des Schadenmanagements von City Pop. Die Kreditkarte des Gastes wird mit dem Schadenersatz belastet. Wenn eine Belastung der Kreditkarte nicht möglich ist, schuldet der Gast City Pop den entsprechenden Betrag in bar (für den er eine Quittung erhält) oder per Banküberweisung.
    • 13.4. Der Gast muss das Pop vollständig räumen und all seine persönliche Habe mitnehmen. Das bei der Ankunft übernommene Inventar verbleibt in der Unterkunft. Der Gast entsorgt selbständig und auf eigene Kosten alle Abfälle.
    • 13.5. Die Endreinigung geschieht auf Kosten des Gastes. Sie wird separat zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesen, und die Kosten sind im Gesamtbuchungspreis enthalten. Wenn der Gast die Unterkunft in extrem schmutzigen Zustand hinterlässt, muss er die Kosten für eine zusätzliche außerordentliche Reinigung zahlen.
    • 13.6. Wenn der Gast einen storage box oder Parkplatz gemietet hatte, ist er dafür verantwortlich, den storage box zu leer zu räumen und das Fahrzeug vom Parkplatz zu entfernen. Die Entsorgungskosten für in der Unterkunft, im storage box oder auf dem Parkplatz zurückgelassene Gegenstände nach dem Zeitpunkt des Auscheckens werden dem Gast in Rechnung gestellt.
    • 13.7. Nach dem Auschecken und der Rückgabe des Pops führt City Pop eine Kontrolle des Pops und des Inventars durch. Falls keine Schäden/fehlenden Artikel aufgezeichnet wurden, leitet City Pop die Rückzahlung der Kaution innerhalb von 30 Tagen nach dem Auschecken in die Wege. Im Fall von Schäden/fehlenden Artikeln behält City Pop den anteilsmäßigen Betrag der Kaution ein, um die Schäden/fehlenden Artikel abzudecken.
    14. Buchungspreis/Zahlung
    • 14.1. Der Preis wird täglich ab der Buchung berechnet und hängt von der aktuellen Nachfrage oder Auslastung ab.
    • 14.2. Die Buchung muss im Voraus bezahlt werden. Die Unterkunft kann dem Gast nicht (mehr) zur Verfügung gestellt werden, wenn die erste Zahlung oder die nachfolgenden Zahlungen nicht gemäß der Buchung geleistet werden.
    • 14.3. Die Zahlungen sind alle 4 Wochen fällig und zahlbar, immer an einem Donnerstag. Im Falle einer Verlängerung kann es zu Schwankungen im Zahlungsrhythmus kommen. Das Fälligkeitsdatum der Zahlung kann nicht geändert werden.
    • 14.4. Wenn der Gast mit den Zahlungen im Rückstand ist, muss er Verzugszinsen von 5% jährlich ab dem Fälligkeitsdatum zahlen. Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von CHF 20,00 erhoben.
    • 14.5. Es wird eine Kaution von CHF 200.00 erhoben, die als Sicherheit für bezogene, nicht bezahlte Leistungen und für allfällige Schäden am Inventar dient. Der Gast schuldet zusätzlich einen allfälligen Schaden oder Schadensbetrag, wenn die Kaution nicht ausreicht oder eine Kreditkartenbelastung nicht möglich ist. Der Gast kann auch seine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
    • 14.6. Bei Buchungen mit einer Dauer zwischen vier und acht Wochen sind der gesamte Betrag, das Depot sowie die Endreinigung sofort bei der Buchung fällig, um die Buchung zu bestätigen. Bei Buchungen mit einer Dauer von mehr als acht Wochen ist eine Vorauszahlung in Höhe von acht Wochen, das Depot und der Endreinigung zu leisten, die sofort während des Buchungsvorgangs fällig wird, um die Buchung zu bestätigen. Die Vorauszahlung von acht Wochen bezieht sich auf die Zahlung der ersten vier Wochen und der letzten vier Wochen des Aufenthalts. Die oben genannte Anzahlung bestätigt die Buchung und ist sofort fällig, um die Buchung zu bestätigen.
    • 14.7. Der Gast muss City Pop alle Änderungen bei der aufgezeichneten Zahlungsmethode mitteilen (Kreditkarte ist abgelaufen, Kreditkarte ist nicht gültig usw.), oder er muss die Zahlungsmethode in der App ändern, sobald er weiß, dass eine Zahlungsmethode nicht mehr gültig ist. Die Kommunikation oder die Änderung muss ausgeführt werden, bevor eine Zahlung fällig ist, um eine erfolgreiche Zahlung an City Pop zu gewährleisten.
    • 14.8. Wenn eine Zahlung mit Kreditkarte am Fälligkeitsdatum nicht erfolgreich ist, schickt City Pop dem Gast eine Rechnung. Die Rechnung muss innerhalb eines Tages bezahlt werden.
    • 14.9. Die mit der Kreditkarte vorgenommenen Transaktionen zwischen dem Gast und City Pop werden von einem externen Betreiber abgewickelt, dem die aufgezeichneten Kreditkartendaten des Gastes mitgeteilt werden.
    • 14.10. Nach der ersten Registrierung der Kreditkarte und der Autorisierung durch das 3D-Secure-Verfahren stimmt der Kunde zukünftigen Transaktionen auch ohne 3D-Autorisierung zu und gewährt City Pop das Recht, alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Buchung zu bearbeiten.
    15. Zahlungsverzug
      • 15.1. Spätestens ab dem vierten Tag nach Fälligkeit der Zahlung kann die Unterkunft eingezogen werden.
      • 15.2. Nach vier Tagen und bei Bedarf nach zwei Tagen, nach dem die Zahlung fällig war, oder nach Ablauf der gebuchten und bezahlten Laufzeit ist City Pop berechtigt, die Unterkunft zwecks einer Räumung zu betreten, die persönliche Habe des Gastes in KELIX zu packen, ein Inventar und eine Schadensliste einschließlich der Entsorgungskosten (Arbeit plus Entsorgungsgebühr) für Abfall und Abschreibungen zu erstellen, das Pop zu schließen, den Zugang zu sperren und erneut für die Buchung durch andere Gäste zuzuweisen, nach den notwendigen Vorbereitungen. City Pop kann nach seinem Ermessen einen Amtsträger bestellen, wenn die Umstände dies erfordern. Die Kosten für den anwesenden Amtsträger sind vom Gast zu tragen.
      • 15.3. Der Gast ist verpflichtet, – neben den gewöhnlichen Kosten – die zusätzlichen Kosten zu tragen, die City Pop durch eine nicht geplante Räumung entstanden sind. Im Besonderen ist der Gast verpflichtet, die verbleibenden Buchungskosten (Buchungspreis für die verbleibende, vertraglich vereinbarte Zeit bis zur möglichen Buchung desselben Pop durch einen anderen Gast usw.) zu zahlen. Auch alle Kosten, die durch die Einbeziehung eines Amtsträgers, das lnventar, mögliche Entsorgungskosten und die Aufbewahrung des persönlichen Besitzes (nur Dinge von Wert) des Gastes im KELIX oder bei Bedarf anderswo entstanden sind, werden dem Gast in Rechnung gestellt und sind von ihm zu bezahlen.
      • 15.4. Wertgegenstände sind Gegenstände oder Dokumente, die es dem Anschein, dem lokalen Verständnis und dem autonomen, sorgfältigen und umfassenden Ermessen von City Pop nach Wert sind, aufbewahrt zu werden.
      • 15.5. Der KELIX mit dem inventarisierten persönlichen Besitz des Gastes wird drei Monate lang aufbewahrt. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Gast seinen Besitz abholen. In dem Maße, indem der Rückbehalt von Gegenständen gesetzlich zulässig ist, findet die Freigabe Schritt für Schritt statt, nach der Zahlung des fehlenden Betrags durch den Gast.
      • 15.6. Wenn der Gast die gelagerten Gegenstände nicht innerhalb von drei Monaten abholt, ist City Pop berechtigt, die Gegenstände nach seinem Ermessen zu beschlagnahmen. Bevor die Entsorgung bzw. Veräußerung beginnt, wird eine E-Mail an die letzte bekannte E-Mail-Adresse des Gastes sowie an die E-Mail-Adresse des von dem Gast angegebenen Notfallkontakts geschickt.
      • 15.7. Nach Ablauf von 10 Tagen nach Versand der Entsorgungsankündigung ist City Pop berechtigt, die Gegenstände nach eigenem Ermessen zu entsorgen, z.B. sie an Dritte zu verkaufen oder selber in Besitz zu nehmen, wobei der Liquidationserlös oder der Wert beim Berechnen der ausstehenden Rechnung des Gastes berücksichtigt werden.
      • 15.8. Die Kosten der Liquidation der Gegenstände sind vom Gast zu tragen. Ein möglicher Restsaldo steht dem Gast zu. City Pop ist befugt, Gegenstände von geringem Wert auf Kosten des Gasts zu entsorgen. Zeugnisse und andere ID-Dokumente des Gastes werden 10 Jahre lang auf Kosten des Gastes aufbewahrt. Danach ist City Pop berechtigt, aber nicht verpflichtet, Zeugnisse und andere Ausweise des Gastes zu entsorgen.
    16. Verlängerung der Buchung
    • 16.1. Über die Funktion „Verlängern Sie Ihren Aufenthalt” in der App kann der Gast seine Buchung im selben Pop verlängern, vorausgesetzt, dass das Apartment in der App für den Zeitraum verfügbar ist, um den der Gast zu verlängern wünscht.
    • 16.2. Der Verlängerungszeitraum beginnt am Check-out-Datum der ursprünglichen Buchung.
    • 16.3. City Pop kann die Verlängerung derselben Unterkunft nicht garantieren.
    • 16.4. Die Buchung kann um mindestens eine Woche bis auf höchstens 52 Wochen ab dem Check-out-Datum der ursprünglichen Buchung verlängert werden.
    • 16.5. Verlängerungen von einer bis acht Wochen müssen vollständig und im Voraus während des Verlängerungsverfahrens bezahlt werden.
    • 16.6. Für Verlängerungen von mehr als acht Wochen:
    • 16.6.1. Wenn die Verlängerung erfolgreich ist und vorgenommen wird, bevor die letzten vier Wochen der ursprünglichen Buchung beginnen, werden die letzten vier im Voraus bezahlten Wochen bis zum Ende des neuen Check-out-Datums verschoben.
    • 16.6.2. Wenn die Verlängerung erfolgreich ist und in den letzten vier Wochen der ursprünglichen Buchung vorgenommen wird, zahlt der Gast im Voraus für die ersten vier Wochen des Verlängerungszeitraums und auch für die letzten vier Wochen des neuen Buchungszeitraums.
    • 16.7 Zusätzliche Comforts
    • 16.7.1 Die zusätzlichen Comforts, die bereits während der ursprünglichen Buchung aktiviert wurden, werden automatisch zu dem Verlängerungszeitraum hinzugefügt.
    • 16.7.2. Wenn der Gast die zusätzlichen Comforts für den verlängerten Zeitraum stornieren will, gelten die Stornierungsbedingungen der Dienstleistungen.
    • 16.7.3. Während des Verlängerungsverfahrens kann der Kunde zusätzliche Comforts wählen. Die zusätzlichen Leistungen haben dieselben Zahlungsbedingungen wie bei einer neuen Buchung, nämlich die ersten vier Wochen und die letzten vier Wochen müssen im Voraus bezahlt werden.
    • 16.8. City Pop hat das Recht, eine Zwischenkontrolle des Apartments durchzuführen, bevor der Verlängerungszeitraum beginnt, selbst wenn nicht ausgecheckt wird.
    • 16.9. City Pop hat das Recht, eine Anfrage auf Verlängerung abzulehnen, wenn City Pop bei der Zwischenkontrolle den Eindruck erhält, dass der Gast unangemessen mit der Unterkunft umgeht.
    • 16.10. Um die Funktion „Verlängern Sie Ihren Aufenthalt“ nutzen zu können, muss der Gast sicherstellen, dass er mindestens die Version 2.0 oder eine spätere Version der App hat.
    So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe – Pop-Regeln

    Die folgende Bedingung nennt sich „So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe“ und ist Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen (unser Gast) und der City Pop AG („City Pop”). Sie stimmen zu, alle hierin enthaltenen Regeln und Bedingungen vor Abschluss eines Vertrags zu lesen, elektronisch zu bestätigen und damit zu erklären, dass Sie sie verstanden haben. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst von City Pop.
    „So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe“ ist der von den Pop-Regeln geregelte interne Verhaltenskodex, um eine gesunde und friedliche Koexistenz der Gäste zu gewährleisten. Er ist dazu gedacht, das Miteinander aller Mitglieder des Tribe zu erleichtern, die Zen-Atmosphäre und Ruhe von City Pop zu bewahren und zu lernen, wie man die Infrastrukturen (Ihr Pop und überall um Sie herum und im City-Pop-Gebäude) sorgsam und respektvoll nicht nur für Sie zu behandeln, sondern auch für alle anderen Mitglieder, die uns beitreten. Durch Darstellung unserer einfachen, aber wertvollen Pop-Regeln, wenden wir uns direkt an Sie, liebes Mitglied, das uns bereits beigetreten ist oder dies bald tun wird! Die Nichteinhaltung dieser einfachen, aber wesentlichen Regeln stellt einen berechtigten Grund für eine Kündigung wegen Vertragsverletzung dar.
    Ein echter „City Popper“ zu sein bedeutet, anderen Menschen verschiedener Hintergründe und Kulturen gegenüber zivilisiert und rücksichtsvoll in einer Atmosphäre gegenseitigen Respekts zu sein: erstaunliche Dinge können geschehen, wenn Gleichgesinnte zusammenkommen!
    „So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe“ enthält auch alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihre tagtägliche Beziehung zu City Pop und seinem Servicepersonal aufrechtzuerhalten, sowie alle Informationen, die Sie benötigen, um die mit Ihrem Aufenthalt verbundenen Aktivitäten zu verwalten.
    Sie sichern zum Zeitpunkt der Buchung zu, den Verhaltenskodex „So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe“ elektronisch zu bestätigen, und erklären, dass Sie alle Bestimmungen verstanden haben und damit einverstanden sind, und alle Regeln einhalten werden, was auch in Ihrem eigenen Interesse ist. Mit der Bestätigung der Buchung wird „So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe“ rechtsverbindlich.
    Erhebliche oder wiederholte Nichteinhaltungen von „So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe“ berechtigt City Pop zur Beendigung des Vertrags. Wir behalten uns das Recht vor, diesen Verhaltenskodex zu ändern. Die aktualisierte Version steht Ihnen in der App oder auf der Website jederzeit zur Verfügung.
    Wir danken Ihnen für die Annahme unseres Konzepts und unserer Werte und für die Einhaltung der Pop-Regeln: Ihr Beitrag ist äußerst wichtig! Los geht’s!

     

    17.1. Sorgfaltspflicht
    • Wir möchten sicherstellen, dass City Pop immer glänzt: Wir zählen auf Ihre wertvolle Hilfe, alle Installationen von City Pop mit Sorgfalt zu nutzen und sie so zu verlassen, wie Sie sie vorfinden möchten, und vor allem durch Befolgung unserer Pop-Regeln.
    • 17.1.1 Wir haben uns für bestimmte, qualitativ hochwertige Designs für City Pop entschieden. Aus diesem Grund gibt es ein Verbot von Änderungen an den Möbeln und der übrigen Einrichtung des Wohnraums. Strukturelle Änderungen sind strengstens untersagt. Die Möbel dürfen weder verändert noch mit Nägeln oder anderweitig beschädigt werden. Die Verwendung der Möbel und der Ausrüstung muss dem Üblichen entsprechen, was zu normalem Verschleiß führt. Bilder, Plakate usw. können an den dafür vorgesehenen Stellen aufgehängt werden, wenn Sie eine persönliche Note wünschen. Es dürfen keine Nägel in die Wände oder an sonstige Stellen geschlagen werden.
    • 17.1.2. Auf einzelne, bewegliche Einrichtungsgegenstände und Ausstattung dürfen Sie verzichten. Wir befürworten eine grüne und wiederverwertbare Welt ohne Abfall, so dass Sie solche Einrichtungsgegenstände an City Pop abgeben können, wenn sie nach Ihrem Check-out nicht mehr verwendet werden sollen – Dies gilt nur, wenn die Gegenstände weiter verwendet werden können und wenn City Pop bereit ist, sie zu übernehmen. Die Nichtnutzung von einzelnen der Möbel- oder Ausstattungsteilen berechtigt Sie nicht zu einer Preisminderung, da City Pop die Kosten für die Lagerung bezahlt. Wenn Sie die abgegebenen Artikel verwenden möchten, geben wir sie Ihnen zurück.
    • 17.1.3. Sie können Ihre eigenen, beweglichen, kleinen Möbelstücke mitbringen, die nicht dauerhaft montiert oder im Wohnraum installiert werden dürfen. Diese kleinen Möbelstücke dürfen die vorhandenen Geräte oder übrigen Möbel nicht beschädigen.
    • 17.1.4. Die dauerhafte Installation von Satellitenschüsseln oder sonstigen technischen Einrichtungen sowie die Verlegung weiterer Kabel ist untersagt.
    • 17.1.5. Wir bieten Ihnen ein Pop, das mit Möbeln und Inventar vollständig ausgestattet ist: Nutzen Sie alles, während Sie im City Pop sind, aber denken Sie bitte daran, dass Inventar, Möbel, Polster, Ausstattung und Haushaltstextilien nicht aus der Unterkunft entfernt, verkauft oder an Dritte vergeben werden dürfen. Ihre Nutzung erfolgt ausschließlich zusammen mit der Unterkunft und/oder den Aktivitäten im Gebäude (z.B. Fitness, Sauna, Solarium etc.).
    • 17.1.6. Etwas ist defekt oder funktioniert nicht, wie es sollte und Sie versuchen, dies selbst zu beheben? Wir begrüßen Ihre handwerkliche Geschicklichkeit, aber warten Sie einen Moment! Sie brauchen keine Reparaturen in der Unterkunft, an den Installationen, an den anderen Geräten oder an den Möbeln durchzuführen. Sie sind verpflichtet, Schäden und alle erforderlichen Reparaturen Herrn POP und/oder City Pop zu melden.
    • 17.1.7. Möchten Sie einen Gemeinschaftsraum sauber und gebrauchsfertig vorfinden? Das möchten wir auch! Bei der Nutzung aller Gemeinschaftsräume des City Pop-Gebäudes möchten wir Sie bitten, dabei sorgsam zu sein und nach privaten Partys oder Veranstaltungen, die gleichzeitig von mehr als einer Person genutzt werden, alles wieder sauber zu machen.
    • 17.1.8. Wir danken Ihnen, dass Sie bei der Nutzung Ihres Pop und aller Gemeinschaftsräume von City Pop mit gesundem Menschenverstand vorgehen und die spezifischen Regeln, die in den Nutzungsbedingungen, in diesen Bedingungen und vor Ort aufgeführt werden.
    17.2. Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf andere Gäste
    • 17.2.1. Die erste Respektregel von City Pop: Wer für sich selber Respekt von anderen beansprucht, muss zuerst einmal andere respektieren.
    • 17.2.2. Lärm
    • 17.2.2.1. Wir alle lieben Musik! Rock, Pop, klassische Musik… jeder hat seine eigene Leidenschaft! Aber wir stimmen mit Ihnen überein: Schallwiedergabegeräte jeglicher Art sollten in den Unterkünften auf dem üblichen Lärmpegel für Wohnräume gehalten werden. Gemeinschaftsräume dürfen nicht für den Betrieb von Tonwiedergabegeräten verwendet werden, nicht für private Konzerte, nicht für andere Aufführungen und nicht für private Partys mit exklusiven Personengruppen (mit Ausnahme der organisatorischen Verfügbarkeitsbuchung des Gemeinschaftsraums als ONDE). Singveranstaltungen mit mehreren Personen oder Band-Proben sind in den Unterkünften nicht gestattet.
    • 17.2.2.2. Sie sind Musiker, und wir sind so stolz, dass Sie Teil unseres Tribes sind. Wir lieben unterschiedliche Kulturen und musikalisches Können. Aber um den Frieden und die Ruhe aller zu respektieren, ist es nicht erlaubt, Musik mit Musikinstrumenten jeglicher Art zu machen. Verstärkersysteme für Musikinstrumente dürfen in den Wohnräumen nicht verwendet werden. Privates Singen entspricht dem Musizieren mit Musikinstrumenten.
    • 17.2.2.3. Wir wissen, wie wertvoll unser Schlaf ist: Selbst bei City Pop gilt die gesetzliche Anforderung auf Ruhe zur Nachtzeit von 21 bis 8 Uhr. Während der Nacht sollte die Nutzung der Unterkunft im Einklang mit der Anforderung auf Rücksichtnahme eingeschränkt werden. Es dürfen nur entsprechend ruhige Veranstaltungen mit mehreren Personen (Privatpartys und Einladungen usw.) abgehalten werden, und Tonwiedergabegeräte dürfen nur entsprechend leise verwendet werden. Das aktive Spielen von Musikinstrumenten ist in dieser Zeit verboten. Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass die nächtliche Ruhezeit von der Polizei durchgesetzt werden kann und dass die Polizei dem lokalen Usus nach gerufen werden kann, um die Nachtruhe ohne Beteiligung von City Pop durchzusetzen.
    • 17.2.2.4. City Pop strebt danach, ein zenartiger und ein ruhiger Ort für jedes Mitglied des Tribes zu sein. Sie müssen jede störende Aktion vermeiden, wie z.B. Türenknallen, überlaut in den Gemeinschaftsräumen oder in Ihrem Pop zu reden usw. City Pop behält sich das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden.
    • 17.2.3. Schlechte Gerüche
    • 17.2.3.1. Aus Sicherheitsgründen und aus Respekt für alle Nichtraucher in City Pop ist das Rauchen in den Unterkünften und auf den Balkonen verboten. Auch das Grillen ist auf den Balkonen oder in Außenbereichen verboten. Wir wissen, dass Grillen Spaß macht, aber es gibt viele wunderbare Plätze, wo das Grillen wesentlich cooler ist!
    • 17.2.3.2. Bei der Zubereitung von geruchsintensiven Mahlzeiten muss die Unterkunft jedes Mal ausreichend belüftet werden, so dass die Gerüche sich nicht in der Einrichtung festsetzen. Eine Lüftung durch Öffnung der Wohnungstür ist zu vermeiden, damit die allgemeinen Bereiche nicht durch die Gerüche beeinträchtigt werden.
    17.3. Angemessene Nutzung der Unterkunft, der Installationen, der Möbel und Geräte
    • 17.3.1. Alle zur Verfügung gestellten Gegenstände sind entsprechend ihres Verwendungszwecks zu verwenden. Schäden müssen verhindert werden, soweit dies in Ihrer Macht liegt!
    • 17.3.2. Offenes Feuer in der Unterkunft, auf Balkonen oder im allgemeinen Bereich ist strengstens untersagt. Von dieser Regel ausgenommen sind Kerzen – möglicherweise für Ihren romantischen Abend oder zu Weihnachten – die nur in Ihrer Anwesenheit angezündet werden dürfen. Sie werden für jede Fahrlässigkeit verantwortlich gemacht.
    • 17.3.3. Der Betrieb zusätzlicher, privater Heizkörper jeder Art ist untersagt. Um jegliche Verschwendung von Energie zu vermeiden, sollten Fenster während der Heizperiode nicht dauerhaft geöffnet und nicht dauerhaft gekippt werden.
    • 17.3.4. Prüfen Sie vor der Nutzung elektrischer Geräte, ob diese für die nationale Spannung von 220 bis 230 Volt geeignet sind und ob sie über ein Sicherheitssiegel einer weltweit anerkannten Organisation verfügen (z.B. „CE“). Falls nicht, Vorsicht! Verwenden Sie sie nicht.
    • 17.3.5. An den Steckdosen und anderen elektrischen Installationen dürfen Sie keine elektrotechnischen Änderungen vornehmen. Wenn ein Stecker nicht passt, verwenden Sie einen mobilen Adapter-Stecker (verwenden Sie am besten die Adapter von City Pop!). Wenn Sie unsere Vorschläge nicht befolgen, haften Sie in vollem Umfang für Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Vorschriften verursacht wurden.
    • 17.3.6. Sonnenschutzvorrichtungen dürfen bei schlechtem Wetter nicht verwendet werden.
    • 17.3.7. Aus Sicherheitsgründen und um schlechte Gerüche zu vermeiden, ist die Lagerung von Gegenständen, Kleidung, Schuhen, Gestellen, Abfall, Sportausrüstung usw. in den öffentlichen Bereichen, insbesondere vor der Haustür oder in den Fluren oder auf dem Balkon untersagt.
    • 17.3.8. Der Gast ist für die ordnungsgemäße Reinigung und einfache Wartung der Abflüsse verantwortlich (Dusche, Waschbecken usw. reinigen und entstopfen). Die Entsorgung von festen Gegenständen wie Essensresten, Hygieneartikeln, Feuchttüchern usw. über die Toilette oder andere Siphons ist streng verboten. Die Kosten für Arbeiten, die erforderlich sind, um Probleme zu lösen, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde einfache Wartung, wie unter diesem Punkt beschrieben, zurückzuführen sind, gehen vollständig zu Lasten des Gastes, der das unsachgemäße Verhalten an den Tag gelegt und damit das Problem verursacht hat (Verstopfung der Abflüsse usw.).
    • 17.3.9. Die Verwendung der Aufzugsanlage ist nach den in den Aufzügen aufgehängten Bedingungen durchzuführen. Aufzüge werden für den Personen- und Materialtransport verwendet und sind nicht zur Unterhaltung gedacht: bei City Pop sehen sie auch gut aus, wir mögen einfach schöne Dinge für Sie und wir zählen auf Ihre Unterstützung, um sie immer in diesem Zustand zu bewahren. Die Notrufanlage in den Aufzügen darf nur im Notfall verwendet werden. Schwertransport oder Transport von großen Gütern in den Aufzügen ist nicht gestattet. Sie haften für Schäden an Aufzügen aufgrund einer unsachgemäßen oder verbotenen Nutzung.
    • 17.3.10. Jeder Schaden an Ihrem Pop, an den Gemeinschaftsräumen oder an den Installationen wird Ihnen proportional zu den Kosten und etwaigen Verwaltungsgebühren, die City Pop entstehen könnten, in Rechnung gestellt.
    17.4.Feuchtigkeit
      • 17.4.1. Sie müssen die Bestimmungen hinsichtlich der täglich oder nach Bedarf vorzunehmenden Maßnahmen befolgen, denn die Lüftung und der Austausch der Luft in der Unterkunft ist unerlässlich, um die Bildung von Schimmel im Apartment zu vermeiden.
      • 17.4.2. Die Restfeuchte, die durch die Nutzung der Nasszellen oder durch das Kochen verursacht wird, ist durch eine intensive tägliche Belüftung zu entfernen. Intensivlüftung bezeichnet die vollständige Öffnung aller Fenster (aber nicht der Wohnungstür) für fünf bis maximal 10 Minuten dreimal täglich.
      • 17.4.3. Sie sind verantwortlich, falls sich in Ihrem Apartment Schimmel bildet, weil die vorgegebenen Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden oder der Schimmel durch achtlose Nutzung der Unterkunft verursacht wird. In diesem Fall tragen Sie die Kosten, wenn Schäden auftreten und wenn Reparaturen oder der Austausch von Einrichtungsgegenständen erforderlich sind.
    17.5. Abfallentsorgung
    • 17.5.1. Für die Abfallentsorgung und die Bereitstellung von Müllsäcken sind Sie verantwortlich.
    • 17.5.2. Je nach dem Standort des City Pop dürfen nur offizielle, bezahlte Müllbeutel verwendet werden: Kaufen Sie sie in den Supermärkten der Stadt oder in den entsprechenden Verkaufsstellen. Nur offizielle, kostenpflichtige Müllsäcke dürfen (sofern vorhanden) in den Containersystemen von City Pop hinterlegt werden. Wenn solche Container nicht von City Pop bereitgestellt werden, müssen Sie alle Abfälle in den Abfallsammelstellen entsorgen, die von der Stadt verwaltet werden, in denen City Pop sich befindet.
    • 17.5.3. Es gibt staatliche, kostenlose Sammelstellen für verwertbare Materialien wie Glas, Metall, Altöl usw. Für weitere Informationen und Erläuterungen besuchen Sie bitte die entsprechenden kommunalen Webseiten. Leisten Sie mit grünem und respektvollem Verhalten einen Beitrag zu unserer Umwelt und einer schönen Welt. Es gibt keinen Planet B.
    • 17.5.4. Die Abfalleimer, die von City Pop intern in den Gebäuden aufgestellt werden, sind nur für die Abfälle bestimmt, die an dem spezifischen Ort entstehen, an dem der Abfalleimer aufgestellt wurde, und nicht für Ihre persönlichen Abfälle, die Sie in Ihrem Pop erzeugen.
    • 17.5.5. Es ist bei Androhung von Sanktionen untersagt, Müllsäcke oder Abfälle jeglicher Art innerhalb des Gebäudes (Etagen, Gemeinschaftsbereiche usw.) oder in den Außenbereichen des City-Pop-Gebäudes (Garten, Eingänge etc.) zu hinterlassen.
    • 17.5.6. City Pop bietet eine grundlegende Richtlinie über die Abfallentsorgung, die in Ihrem City-Pop-Gebäude gilt: Wenn Sie weitere Informationen benötigen, liegt es in Ihrer Verantwortung, sich Informationen von der zuständigen Behörde zu besorgen.
    17.6. Meldung und Beseitigung von Schäden und Mängeln
    • 17.6.1. Wenn Sie Mängel und sonstige zu behebende Schäden bemerken, sind Sie verpflichtet, diese der Hausverwaltung Ihres Gebäudes oder an den Kundendienst von City Pop zu melden, der für die Organisation und Überwachung der Mängelbeseitigung und für das Schadensmanagement verantwortlich ist.
    • 17.6.2. Die Beleuchtung und technische Installationen werden von City Pop kostenlos ersetzt, es sei denn, diese Mängel beruhen auf einem Missbrauch, für den Sie verantwortlich sind, oder es handelt sich um vorsätzliche Schäden.
    • 17.6.3. Für größere Reparaturen in der Unterkunft wird City Pop angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Leistungserbringung aufrechtzuerhalten. Bei geringfügigen Mängeln und Reparaturen, die nach dem aktuellen Stand der Technik korrigiert werden können, haben Sie keinen Anspruch auf Preisminderung oder Ersatz. Siehe die Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    17.7. Haustierverbot

    • 17.7.1. City Pop ist ein echter Fan von Haustieren. Dennoch ist die Haltung von Haustieren verboten. Ein Anspruch auf Gewährung einer Ausnahme besteht nicht.
    • 17.7.2. Wenn Sie vertragswidrig ein Tier halten, was unter anderem zu Lärm oder einer Geruchsbelästigung für die anderen Gäste und/oder zu einer vermehrten Nutzungen oder Schäden an der Unterkunft führt, stellt dies einen wesentlichen Vertragsbruch dar, der City Pop zur sofortigen Kündigung des Vertrags ermächtigt. In anderen Fällen müssen Sie die Situation innerhalb einer angemessenen Frist beheben, um den Vertrag wie vereinbart zu erfüllen.
    17.8. Sicherheit im Gebäude

    Das Gebäude verfügt über kein speziell geschultes Sicherheitspersonal, das im Notfall kontaktiert werden konnte. Daher gilt Folgendes:

    • 8.1. Im Falle von Straftaten (Einbrüchen, Bedrohungen, etc.) rufen Sie sofort und direkt die örtliche Polizei unter der Notfallnummer an. City Pop muss über die App oder per E-Mail benachrichtigt werden.
    • 17.8.2. Bei einem Brand muss unverzüglich die lokale Feuerwehr über die Notrufnummer gerufen werden. City Pop muss über die App oder per E-Mail informiert werden. Sie sollten nur bei einem kleinen Feuer, bei dem kein Sicherheitsrisiko für den Gast und/oder die anderen Gäste besteht, versuchen, das Feuer selber zu löschen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr.
    • 17.8.3. Im Falle medizinischer Notfälle müssen sofort lebensrettende Maßnahmen eingeleitet werden, und der örtliche medizinische Dienst muss telefonisch kontaktiert werden. City Pop ist dann über die App oder per E-Mail zu informieren.
    • 17.8.4. Die Haustür ist 24 Stunden am Tag abgeschlossen, so dass unbefugte Dritte keinen Zugang haben. Der Zugang zum Gebäude ist nur mit dem Ausweis oder der App möglich und wird nicht durch das Personal von City Pop überwacht.
    • 17.8.5. Wir sind nicht „Big Brother“. Die bestehenden Überwachungssysteme ermöglichen unter anderem aus Datenschutz- und Privatsphäregründen weder eine Überwachung aller allgemeinen Bereiche noch eine dauerhafte Speicherung von Aufzeichnungen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass die bestehenden Sicherheitssysteme eingesetzt werden.
    • 17.8.6. In folgenden Fällen gilt Null-Toleranz: Handel und Konsum von Drogen und illegalen Substanzen, Waffenhandel, Geldwäsche oder Fälschungen, kommerzielle Aktivitäten mit sexuellem Hintergrund oder jegliche kommerzielle Aktivitäten. Zu den Nulltoleranzfällen gehören auch alle von City Pop als unangemessen erachteten Verhaltensweisen oder Situationen, die auf dem Gebiet oder in der Nähe der City Pop-Standorte (intern und extern) auftreten. Die unangemessenen Verhaltensweisen können durch jeden Grund oder durch Alkoholmissbrauch, Drogenmissbrauch, Medikamentenmissbrauch, psychische Störungen usw. verursacht werden. Wenn es Anzeichen für diese Null-Toleranz-Aktivitäten gibt, wird City Pop die Polizei verständigen. Gäste und Besucher, die an solchen Null-Toleranz-Aktivitäten beteiligt sind, werden unverzüglich aus dem Gebäude entfernt. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. City Pop wird die endgültige Rechnung so erstellen, als ob der betreffende Gast die Unterkunft freiwillig früher verlassen hätte. Der benannte Gast schuldet City Pop jegliche Rest- und Entschädigungszahlungen gemäß der endgültigen Aufstellung, einschließlich etwaiger Kosten, die den Behörden entstehen.
    • 17.8.7. City Pop behält sich das Recht vor, das Sicherheitssystem bei Schäden am Gebäude (innerhalb oder außerhalb, Schäden, die anderen Gästen entstanden sind, oder in ähnlichen Fällen usw.) zu kontrollieren.
    17.9. Veranstaltungen von City Pop für den Tribe
    • 17.9.1. City Pop organisiert Veranstaltungen für alle Mitglieder des Tribes. Wenn ausdrücklich angegeben, sind auch Ihre Freunde und Familienmitglieder herzlich willkommen, an der Veranstaltung teilzunehmen.
    • 17.9.2. City Pop lädt Sie und alle Mitglieder über Newsletter, Flyer vor Ort oder über Beiträge in sozialen Medien ein. Wenn Sie teilnehmen möchten, vergessen Sie nicht, diese zu abonnieren!
    • 17.9.3. City Pop lehnt jegliche Haftung (auch bei Fahrlässigkeit) für direkte, indirekte oder Folgeschäden ab, die Sie oder Ihre Freunde/Familienmitglieder während einer von City Pop organisierten Veranstaltung erleiden oder verursacht haben.
    • 17.9.4 En prenant part aux événements organisés pour la Tribe, tout participant accepte d’être éventuellement inclus dans les vidéos et les photos prises pour le matériel de marketing. L’invité principal est responsable d’informer les autres invités de ce point. Le matériel de marketing peut également être téléchargé sur nos canaux de médias sociaux officiels, notre site web, notre application ou tout autre matériel de marketing créé par City Pop.
    17.10. Verlorene oder beschädigte Gegenstände
    • 17.10.1. City Pop lehnt jegliche Verantwortung für den Verlust von City Pops Eigentum oder von Gegenständen in Ihrem Eigentum, in Ihrem Pop, innerhalb des Gebäudes oder außerhalb des Gebäudes ab (Kleidung im Waschraum, jede Art von E-Mail, die Ihnen zur Verfügung gestellten Schlüssel usw.).
    • 17.10.2. City Pop lehnt jegliche Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung von City Pops Eigentum oder von Gegenständen in Ihrem Eigentum, in Ihrem Pop, innerhalb des Gebäudes oder außerhalb des Gebäudes ab (gewaschene und getrocknete Kleidung im Waschraum, Gegenstände im storage box, geparktes Fahrzeug usw.).
    • 17.10.3. Wenn das City Pop Team einen Artikel findet, der erkennbar Ihnen gehört, wird es ihn an Sie zurückzusenden und Sie kontaktieren.
    • 17.10.4. Sie haften – falls erforderlich – über Ihre extern von City Pop abgeschlossene Versicherung – für alle Kosten, die sich aus dem Verlust oder der Beschädigung eines Gegenstands ergeben, der das Eigentum von City Pop oder Ihr Eigentum ist.
    17.11. Aktualisierung unserer Richtlinie
    • Um sicherzustellen, dass unsere Richtlinie stets korrekt und aktuell ist, werden wir sie von Zeit zu Zeit ändern, wenn sich dieser Verhaltenskodex ändert. Jede neue Version ist auf unserer Website oder in der mobilen App verfügbar und tritt an dem Datum einer solchen Veröffentlichung in Kraft.
    17.12. Geltendes Recht und Gerichtsstand
    • 17.12.1. Geltendes Recht. Es gilt ausschließlich das Recht des Landes, in dem das City-Pop-Gebäude betrieben wird, und zwar für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Nutzung der App oder der Webseite von City Pop.
    • 17.12.2. Gerichtsstand. Der ausschließliche und einzige Gerichtsstand weltweit sind die Gerichte der Stadt, in dem das City-Pop-Gebäude betrieben wird. Wenn Verfahren in anderen Gerichtsbarkeiten eingeleitet werden, wird keine Verteidigung vorgebracht. Schlichtungstribunale und andere alternative Rechtsstreitverfahren sind ausdrücklich ausgeschlossen.
    • 17.12.3. Sollten City Pop Kosten infolge unberechtigter Ansprüche durch den Gast an anderen Gerichtsständen, bei Schlichtungstribunalen oder einem alternativen Rechtsstreit entstehen, ist der Gast verpflichtet, die im Zusammenhang damit entstandenen Kosten vollständig zu bezahlen, unabhängig von den Kostenerstattungsbestimmungen des sonstigen unzulässigen Verfahrens.
    18. Haftpflicht des Gastes
    • 18.1. Der Gast haftet für Schäden, die durch eine achtlose, unangemessene oder vertragswidrige Nutzung der Unterkunft, des Inventars, der Geräte oder der allgemein verfügbaren Einrichtungen oder Installationen durch den Gast verursacht wurden. Die Haftung gilt sowohl für die Sachbeschädigung (Reparaturkosten für die Behebung des Mangels) als auch für die entstandenen Verwaltungskosten (Organisation und Überwachung der Behebung des Defekts), letztere zum Selbstkostenpreis.
    • 18.2. Der Gast haftet für Sachschäden an der Immobilie und für Sachschäden am Eigentum Dritter, die im Gebäude verursacht werden.
    • 18.3. Der Gast und der allfällige Zusatzgast sind für alle ihnen zustehenden Steuern verantwortlich, die nicht in der Leistung von City Pop enthalten sind, sondern von der Anmeldung in der Stadt oder im Land abhängen (Serafe, ECA, usw.).
    19. City Pops Haftung
    • 19.1. City Pop haftet innerhalb des Umfangs seiner Dienstleistungen ausschließlich für sein eigenes grob fahrlässiges Verhalten. Im Besonderen haftet City Pop nicht für Fälle höherer Gewalt.
    • 19.2. Jedoch haftet City Pop nicht für Probleme mit Zugang zu dem Gebäude im Kontext gewöhnlicher lokaler, möglicherweise sogar extremer Wetterverhältnisse (Schnee, Eis, Hagel, starker Regen usw.), da die Garantie einer sicheren Nutzung zu jeder Zeit nicht garantiert werden kann, und auch die persönliche, für das Wetter angemessene Ausrüstung der Gäste und das Ausmaß der Bekanntheit der Gäste mit dem lokalen Klima sehr unterschiedlich ausfallen können.
    • 19.3. City Pop versichert seine eigenen Haftpflichtrisiken unter den üblichen Umständen.
    • 19.4. City Pop bemüht sich, die versprochenen Leistungen ordnungsgemäß bereitzustellen. Kein Ersatz ist fällig für eine vorübergehende geringfügige Einschränkung der Nutzung der Unterkunft, der allgemeinen Räume und Installationen, des Inventars und der Geräte, falls die Fehlersuche und die Lösung des Problem zeitnah und auf die allgemein übliche Weise geschieht. Bei Problemen mit der Heizung oder Heißwasser muss City Pop diese innerhalb von 24 Stunden lösen oder spätestens innerhalb von 24 Stunden einen vorübergehenden Ersatz arrangieren.
    • 19.5. Wenn eine eingeschlossene Comfort, obwohl das Problem auf eine Weise gehandhabt wird, die in Bezug auf die Zeit und den Inhalt den allgemein üblichen lokalen Standards entspricht, über einen längeren Zeitraum nicht verfügbar ist, hat der Gast innerhalb des Rahmens der Preiskalkulation von City Pop Anspruch auf eine Ermäßigung für den Zeitraum der Nichtverfügbarkeit. Eine weitere Erstattung wird nicht fällig.
    • 19.6. Sollte eine gebührenpflichtige zusätzliche Comfort vorübergehend nicht verfügbar sein, haftet City Pop nicht. Sollte eine gebührenpflichtige zusätzliche Comfort für einen längeren Zeitraum nicht verfügbar sein, haftet City Pop für die Kosten der bereits gebuchten und bezahlten Comfort, es sei denn, dass der Kunde einen Vertrag mit dem Anbieter der zusätzlichen Comfort abgeschlossen hat. City Pop bemüht sich, die zusätzlichen Comforts verfügbar zu halten, kann dies aber nicht garantieren. Die Haftung für Comforts, die direkt zwischen dem Gast und einem Anbieter vereinbart wurden, basiert ausschließlich auf den Bestimmungen des betreffenden Anbieters. Jegliche Einziehungs- oder Fakturierungsdienste von City Pop für von Dritten bereitgestellte zusätzlichen Comforts führen nicht dazu, dass City Pop für die Bereitstellung der Comforts oder für den Dritten gegenüber verursachten Schaden infolge der Bereitstellung von Comforts durch die Drittpartei haftet.
    • 19.7. City Pop schließt eine Haftung für Hilfskräfte in dem gesetzlich zulässigen Maße aus. City Pop geht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen bei der Auswahl, Anleitung und Beaufsichtigung von Mitarbeitern mit Sorgfalt vor.
    • 19.8. In Fall der vorstehenden Vereinbarungen haftet City Pop höchstens für direkte Schäden der Gäste, also nicht für indirekte sonstige Schäden, noch für Schäden, die typischerweise lokal und nach Schweizer Gesetz nicht abgedeckt sind, zum Beispiel entgangene Freuden oder Mehrfachschadenersatz, Strafschadenersatz mit Strafzahlungen und ähnliche.
    • 19.9. Diese Haftungsbeschränkung unterliegt den obligatorischen gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Rechts, Sachrechts, mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts und mit Ausnahme des Staatsvertragsrecht, das der Position der Partei unterliegt.
    • 19.10. City Pop haftet nicht für Verlust oder Diebstahl des Eigentums des Gastes, es sei denn, dass der Verlust oder Diebstahl nachweislich durch den schlechten Service von seitens City Pops verursacht wurde. Der Gast muss seine Wertsachen in einem abgeschlossenem Schrank aufbewahren, vor allem, wenn er sich zum Zeitpunkt der Bereitstellung von Dienstleistungen nicht in der Unterkunft aufhält. Der Gast stellt sicher, dass seine Wertsachen ausreichend hoch versichert sind und/oder er sie ausreichend vor dem Zugriff durch unbefugte Personen schützt.
    • 19.11. Falls City Pop haftet, beschränkt sich diese Haftung auf höchstens CHF 1.000,00 je Anspruch.
    • 19.12. Die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Eigentum liegen im üblichen Rahmen und schließen aus Gründen des Datenschutzes und der Privatsphäre keine Überwachung des Personenverkehrs im Gebäude ein.
    20. Vollständigkeit der Buchungsbedingungen / Abweichende Vereinbarungen
    • 20.1. Die für die Buchung geltenden Bestimmungen ergeben sich schlüssig aus der Beschreibung des Objekts, aus den Informationen in der Buchungsanfrage, aus der Buchungsbestätigung, aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aus den jeweils geltenden obligatorischen gesetzlichen Bestimmungen. Andere Bestimmungen gelten nicht. Zusätzlich gibt es keine mündlichen Vereinbarungen, und solche sind nicht zulässig.
    • 20.2. Wenn der Gast besondere Bedingungen und/oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wünscht, sind diese spezifisch und ausdrücklich mit City Pop zu vereinbaren.
    • 20.3. Alle Änderungen und Zusätze zu den Bestimmungen und Vereinbarungen müssen mindestens in elektronischer Form vorgenommen werden. Eine elektronische schriftliche Form bedeutet eine druckbare, beidseitige Korrespondenz, aus der der übereinstimmende Wille des Gastes und von City Pop eindeutig hervorgeht.
    • 20.4. City Pop und/oder Herr Pop sind berechtigt, den Gast innerhalb des Rahmens der Regeln, Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen aufzufordern, diese einzuhalten, und entsprechende Anweisungen auszugeben (Anweisungsrecht / Hausregeln / Verhaltenskodex usw.).
    • 20.5. Für besondere, zusätzliche Vereinbarungen mit dem Gast in Einzelfällen gilt die Anforderung der mindestens elektronischen schriftlichen Form, die eine ausdrückliche Annahme und Bestätigung durch City Pop enthalten muss. Annahme durch Stillschweigen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    21. Nicht geplante Lücken in Bestimmungen und Vertragsbedingungen
    • Sollte es im Laufe eines Buchungszeitraums offensichtlich werden, dass ein rechtlich relevanter Punkt nicht oder nicht ausreichend reguliert war, oder wenn sich gleich zu Anfang oder später herausstellt, dass eine Bestimmung rechtlich nicht möglich ist, wird dieser Mangel in erster Linie in Analogie zu den bereits abgeschlossenen Bestimmungen und der wirtschaftlichen Absicht und dem Zweck behoben. Der Sinn und Geist der früheren Buchung und der verbundenen Bestimmungen und Vereinbarungen sollten auf weitestgehend mögliche Weise erhalten bleiben. Die höchste Richtlinie ist eine Lösung, die ein angemessener Ersatz, allgemein anwendbar, aber auch fair in dem konkreten einzelnen Fall und angemessen für das Betriebskonzept von City Pop ist.
    22. City Pop App
    • 22.1. City Pop betreibt und bietet alle Leistungen durch die mobile App namens „City Pop” an.
    • 22.2. Der Gast muss alle Funktionen durch die App ausführen, darunter: mehr Informationen über die Verfügbarkeit von Pops, über die Preise, Eigenschaften der Unterkunft, die Buchung eines Apartments (einschließlich der Bezahlung), zusätzlicher Comforts (einschließlich ihrer Bezahlung).
    • 22.3. Durch Herunterladen und Browsen von und Zugriff auf die oder Nutzung der City Pop App stimmt ein Gast der Datenschutzerklärung zu und akzeptiert diese.
    • 22.4 Für die Nutzung von City Pop benötigt der Gast eine Internetverbindung. Eine angemessene Konnektivität muss von dem Telekommunikationsanbieter des Gast gewährleistet werden, da sie nicht von City Pop garantiert wird.
    • 22.5. Der Gast stimmt zu, dass City Pop Benachrichtigungen oder Mitteilungen bezüglich der Buchungen oder gebuchter Comforts durch die App schickt.
    • 22.6. City Pop verpflichtet sich, Anzeigen- und Betriebsfehler zu beheben, sobald es darüber unterrichtet wird. Jedoch kann City Pop nicht garantieren, dass die City Pop App fehlerfrei ist. In diesem Fall übernimmt City Pop keine Haftung für diese Fehler. Alle Fehler oder Mängel sollten an den Kundendienst von City Pop gemeldet werden, damit sie so schnell wie möglich behoben werden können.
    • 22.7. City Pop kann nicht garantieren, dass der Betrieb der City Pop App (für alle Funktionen) immer ununterbrochen und zugänglich ist. Es kann jederzeit vorkommen, dass einige Funktionen ausgesetzt oder eingeschränkt werden oder dass einige Mitteilungen/Benachrichtigungen nicht so übermittelt werden, wie sie sollten; jedoch wird City Pop versuchen, einen ununterbrochenen Zugang zu allen Funktionen der App bereitzustellen.
    • 22.8. City Pop kann nicht garantieren, dass die City Pop App frei von Viren oder anderen schädlichen Elementen ist, welche die Technologie beschädigen und beeinflussen können.
    • 22.9. City Pop behält sich das Recht vor, jegliche Informationen oder Funktionen der App zu ändern, hinzuzufügen oder zu löschen.
    • 22.10. City Pop behält sich das Recht vor, die Nutzung der App auszusetzen, falls City Pop der Ansicht ist, dass ein Gast oder Benutzer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat oder dass ein Gast oder Benutzer uns oder eine andere Person betrogen hat.
    • 22.11. Aller Inhalt der App ist gesetzlich durch Urheberrechte geschützt und gehört ausschließlich City Pop. Der Inhalt darf weder kopiert, noch reproduziert, verteilt, verkauft oder veröffentlicht werden, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich genehmigt.
    • 22.12 Wir behalten uns das Recht vor, Inhalt, Informationen, Dienstleistungen, Preise, Fotos usw. in der App jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. City Pop übernimmt keine Verantwortung für Fehler oder Änderungen beim Inhalt der App.
    23. Geltendes Recht
    • 23.1 Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass die Buchung ausschließlich digital bestätigt und bearbeitet wird. Es besteht keine Anforderung für eine schriftliche Kopie oder Unterschrift der Buchung. Wenn der Gast oder City Pop aus offiziellen oder sonstigen, gut begründeten Gründen (z.B. zu Zahlungszwecken) eine schriftliche und unterschriebene Kopie benötigen, wird eine solche als Ausnahme erstellt. Wenn dies möglich oder zulässig ist, bemühen sich die Parteien einen rechtsgültigen Nachweis durch die Nutzung elektronischer Unterschriften bereitzustellen.
    • 23.2. Geltendes Recht
      Es gilt ausschließlich das Recht des Landes, in dem das City-Pop-Gebäude betrieben wird, und zwar für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Nutzung der App.
    • 23.3. Gerichtsstand
      Der ausschließliche und einzige Gerichtsstand weltweit sind die Gerichte der Stadt, in dem das City-Pop-Gebäude betrieben wird. Wenn Verfahren in anderen Gerichtsbarkeiten eingeleitet werden, wird keine Verteidigung vorgebracht. Schlichtungstribunale und andere alternative Rechtsstreitverfahren sind ausdrücklich ausgeschlossen.
    • 23.4. Sollten City Pop Kosten infolge unberechtigter Ansprüche durch den Gast an anderen Gerichtsständen, bei Schlichtungstribunalen oder einem alternativen Rechtsstreit entstehen, ist der Gast verpflichtet, die im Zusammenhang damit entstandenen Kosten vollständig zu bezahlen, unabhängig von den Kostenerstattungsbestimmungen des sonstigen unzulässigen Verfahrens.
    24. Aktualisierungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • Wir behalten uns das Recht vor, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelegentlich abzuändern, damit diese immer korrekt und aktuell sind. Jede neue Version steht auf unserer Webseite oder in der mobilen App zur Verfügung und gilt ab dem Datum einer solchen Veröffentlichung.