Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB„) stellen den Vertrag zwischen den Gästen und City Pop AG („City Pop„) dar. Die Gäste verpflichten sich, die AGB zu lesen und elektronisch zu bestätigen. Mit dieser Bestätigung erklären alle Gäste, dass sie alle hierin enthaltenen Bestimmungen der AGB verstanden haben und ihnen zustimmen, und zwar bevor sie einen Vertrag abschließen.
- City Pop
- 1.1 Die City Pop AG mit Sitz in 8048 Zürich, Schweiz, Bernerstrasse Süd 169, ist aufgrund ihrer Vereinbarung mit dem Gebäudeeigentümer Betreiberin des Gebäudes, für das diese AGB gelten.
- 1.2 City Pop bietet Serviced Apartments („Pops„) mit fixen Inklusivleistungen, die im Buchungspreis enthalten sind, sowie zusätzlichen Leistungen gegen eine Zusatzgebühr.
- 1.3 City Pop behält sich das Recht vor, die Bonität der Gäste im üblichen Umfang zu überprüfen. Mit der Buchungsanfrage bei City Pop erklären sich die Gäste mit dieser Überprüfung einverstanden. City Pop kann den Gast auch auffordern, Auskünfte von Kreditauskunftbüros einzuholen.
- 1.4 Die Kommunikation zwischen den Gästen und City Pop erfolgt über die App und muss den Bestimmungen dieser AGB entsprechen. In Ausnahmefällen ist auch eine Kommunikation per E-Mail zulässig.
- 1.5 Die Mitglieder des City Pop-Teams haben das Recht, im Rahmen ihrer Aufgaben das Pop zu betreten. Bei Vorliegen berechtigter Gründe (z. B. Reinigung, Temperaturregulierung und Änderung der Heizungseinstellung, usw.) kann das Pop ohne Anwesenheit des Gastes betreten werden. City Pop informiert den Hauptgast vorab per E-Mail oder App-Nachricht, wenn ein Mitglied des City Pop-Teams das Pop betreten wird. In Notfällen kann das Pop jederzeit betreten werden.
- Gäste
- 2.1 „Gäste“ werden in zwei Kategorien unterteilt: die Person, die die Buchung vornimmt und für die Buchung verantwortlich ist („Hauptgast„) und Personen, die vom Hauptgast gemäß dem App-Verfahren als anwesend hinzugefügt werden („Zusatzgäste„). Um Missverständnisse zu vermeiden, sind Zusatzgäste nur diejenigen, die vom Hauptgast über die App im Rahmen des Buchungsvorgangs oder später gemäß dem Verfahren im entsprechenden Abschnitt registriert wurden. Wenn keine Registrierung erfolgt ist, kann die Person im Pop nur als Besucher qualifiziert werden, und es gelten die Bestimmungen in Abschnitt 3.
- 2.2 Wenn in den AGB von Gästen die Rede ist, gelten die Bestimmungen sowohl für den Hauptgast als auch für zusätzliche Gäste.
- 2.3 Gäste sind die tatsächlichen vorübergehenden Nutzer des Pop. Je nach Größe des Pop kann der Hauptgast diesen allein oder mit einer angemeldeten zusätzlichen Person nutzen. Die maximale Anzahl der Personen, die in einem bestimmten Pop wohnen können, wird von City Pop festgelegt und angegeben. Jeder Erwachsene und jedes Kind zählt als eine Person. Der Hauptgast haftet für Schäden und negative Folgen, die durch sein Verhalten und das Verhalten der zusätzlichen Gäste verursacht werden.
- 2.4 Bei der Buchung muss der Hauptgast die Anzahl der Personen angeben, die den Pop nutzen werden. Der Hauptgast kann während des Buchungsvorgangs oder später, immer über die App, einen zusätzlichen Gast zur Buchung hinzufügen.
- 2.5 Der Hauptgast ist verpflichtet, die Buchungsanfrage vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, einschließlich des Identitätsprüfungsverfahrens. Für Ausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis, einschließlich aller erforderlichen Visa), die nicht in lateinischer Schrift verfasst sind, muss eine Übersetzung vorgelegt werden. Alle Verpflichtungen zur Angabe von Daten und Ausweisdokumenten gelten auch für zusätzliche Gäste, wenn diese zu einer Buchung hinzugefügt werden. Bei Nichtbeachtung ist kein Check-in möglich, weder für den Hauptgast noch für zusätzliche Gäste.
- 2.6 Wenn die App nicht verwendet werden muss, muss die vom Hauptgast während des Buchungsvorgangs angegebene E-Mail-Adresse für weitere buchungsrelevante Nachrichten zwischen dem Hauptgast und City Pop verwendet werden. Nachrichten von anderen, unbekannten oder nicht angegebenen E-Mail-Adressen werden nicht als vom Hauptgast stammend akzeptiert. Der Hauptgast muss City Pop unverzüglich über jede Änderung dieser E-Mail-Adresse über die App informieren.
- 2.7 Ändert sich während des Aufenthalts der persönliche Status des Gastes/der Gäste oder andere Angaben zur Buchungsanfrage (Adressen, Telefonnummern, Notfallkontaktdaten usw.), muss der Hauptgast dies City Pop unverzüglich über die City Pop App melden.
- 2.8 Falsche Angaben während und nach der Buchung oder die Verletzung der Meldepflicht durch den Hauptgast oder zusätzliche Gäste stellen einen Vertragsbruch dar und berechtigen City Pop zur sofortigen Kündigung des Vertrags. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist der Hauptgast für das Verhalten und die Meldepflicht der zusätzlichen Gäste verantwortlich.
- 2.9 Zusatzgäste können für einen Mindestaufenthalt von mindestens sieben Tagen hinzugefügt werden. Die maximale Aufenthaltsdauer entspricht der gesamten Aufenthaltsdauer des Hauptgastes.
- 2.10 Zusatzgäste gelten als solche ab dem ersten Tag ihres regulären Aufenthalts im Pop und müssen vor ihrer Ankunft in der App registriert werden.
- 2.11 Um zusätzliche Gäste zu registrieren, muss der Hauptgast folgende Angaben machen: E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname der zusätzlichen Gäste. Die zusätzlichen Gäste müssen dann innerhalb einer bestimmten Frist das Registrierungsverfahren durchlaufen. Durch Befolgen des Verfahrens (Ausfüllen aller erforderlichen Daten, Befolgen des Ausweisverfahrens in der App, Akzeptieren der AGB und der Datenschutzerklärung) werden sie offiziell zu zusätzlichen Gästen mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
- 2.12 Durch die Registrierung zusätzlicher Gäste über die App erhalten diese ab dem Tag des Check-ins oder ab der Aktivierung des zusätzlichen Gastes, sofern dies während der Buchung erfolgt, bis zum Ende der Buchung digitalen Zugang zum Pop und zu den Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes. Der Hauptgast kann zusätzliche Gäste jederzeit widerrufen: Damit erlischt auch deren Zugangsrecht.
- 2.13 Zusatzgäste greifen mit ihren persönlichen Anmeldedaten über ihr Gerät auf die City Pop App zu. Sie haben digitalen Zugang zum Pop und zu den Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes. Zusatzgäste können Wäscheservices direkt mit ihren eigenen Kreditkartendaten buchen. Zusatzgäste können die vom Hauptgast gebuchten Services nicht ändern oder im Namen des Hauptgastes oder auf dessen Kosten weitere Services hinzufügen.
- 2.14 Der Hauptgast ist dafür verantwortlich, während des Buchungsvorgangs oder während des Buchungszeitraums jederzeit zusätzliche Gäste hinzuzufügen oder zu entfernen. City Pop ist nicht berechtigt, zusätzliche Gäste hinzuzufügen oder zu entfernen, es sei denn, es liegt ein Grund dafür vor (z. B. Fehlverhalten, Nichteinhaltung der City Pop-Regeln usw.). Bitte beachten Sie, dass gemäß diesen AGB ein zusätzlicher Gast erst dann als solcher gilt, wenn er den Registrierungsvorgang abgeschlossen hat. Das System widerruft automatisch die Registrierung eines zusätzlichen Gastes, wenn dieser nicht alle erforderlichen Schritte (Ausfüllen der Daten, Identitätsprüfung usw.) innerhalb einer bestimmten Frist abgeschlossen hat.
- 2.15 Sowohl der Hauptgast als auch die zusätzlichen Gäste haben das Recht, am Tag des Check-ins den Check-in-Vorgang durchzuführen (vorausgesetzt, dass die Datenregistrierung und die Identitätsprüfung durch den Hauptgast und alle zusätzlichen Gäste abgeschlossen sind), jedoch kann dies nur einer der beiden tun. Sobald der Hauptgast den Check-in-Vorgang abgeschlossen hat, können die zusätzlichen Gäste diesen nicht mehr durchführen und umgekehrt. Zusätzliche Gäste können den Check-in-Vorgang nicht durchführen, wenn der Hauptgast die Identitätsprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen hat. Nach Abschluss des Check-in-Vorgangs haben alle ordnungsgemäß registrierten Gäste Zugang zum Pop.
- 2.16 Der Hauptgast bleibt für alle Zahlungen im Zusammenhang mit der Buchung verantwortlich.
- 2.17 Es ist dem Hauptgast nicht gestattet, zusätzlichen Gästen oder anderen Personen für die Übernachtung im Pop ein Entgelt zu verlangen. Wenn der Hauptgast den zusätzlichen Gästen oder anderen Personen die Übernachtung im Pop in Rechnung stellt, stellt dies einen schwerwiegenden Vertragsbruch dar, der zur sofortigen Beendigung des Vertrags und zur Räumung/Rücknahme des Pop führt. Der Hauptgast schuldet City Pop dann weiterhin die Gebühr für den gesamten gebuchten Zeitraum.
- Besucher
- 3.1 Besucher sind Personen, die nicht über Nacht bleiben. Diese Besucher müssen City Pop nicht gemeldet werden.
- 3.2 Alle Besucher müssen sich an die City Pop-Regeln halten, und der Hauptgast ist für alle Folgen ihres Verhaltens verantwortlich und haftbar.
- 3.3 Die Übernachtung von Personen, ohne diese als zusätzliche Gäste anzumelden, stellt einen schwerwiegenden Vertragsbruch dar, der zur sofortigen Beendigung des Vertrags und zur Räumung/Rücknahme des Pop führen kann. Der Hauptgast schuldet City Pop dann weiterhin die Gebühr für den gesamten gebuchten Zeitraum.
- Übersicht über die Meldepflichten für Gäste
- 4.1 Jeder Gast ist verpflichtet, City Pop über die dafür vorgesehenen Bereiche der App und gemäß dem festgelegten Verfahren die folgenden Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen:
- Namensänderungen
- Neu ausgestellter oder geänderter Personalausweis oder Reisepass
- Änderung von zusätzlichen Gästen
- Bei der Ankunft fehlende Gegenstände wie Möbel, Einrichtungsgegenstände, Ausstattungsgegenstände, Textilien usw. Werden innerhalb der von City Pop bei der Ankunft festgelegten Frist keine fehlenden Gegenstände gemeldet, erklärt sich der Hauptgast mit dem Zustand des Pop einverstanden und ist bis zum Check-out dafür verantwortlich.
- Beschädigungen am Pop oder defekte Gegenstände. Wenn beim Check-in keine Schäden oder Mängel innerhalb der von City Pop festgelegten Frist gemeldet werden, bestätigt der Hauptgast den Zustand des Pop und ist bis zum Check-out dafür verantwortlich.
- Feste Vertragslaufzeit
- 5.1 Die Buchung eines Pops erfolgt für eine feste Vertragslaufzeit, jedoch maximal für 52 Wochen.
- 5.2 Eine Verlängerung der Buchung für denselben Pop ist möglicherweise nicht möglich. Gäste können einen anderen Pop buchen, sofern verfügbar. Eine frühzeitige Verlängerung der Buchung wird empfohlen.
- 5.3 Auch wenn Gäste nicht in den Pop einziehen, bleiben sie zur Zahlung des vollen Buchungsbetrags verpflichtet, unabhängig davon, wann City Pop über die vollständige oder teilweise Stornierung der Buchung informiert wurde.
- 5.4 Zahlungen für längere oder verlängerte Aufenthalte erfolgen alle vier Wochen am Donnerstag, um einen einheitlichen Abrechnungszyklus zu gewährleisten. Aufgrund von Verlängerungen kann es jedoch zu gelegentlichen Abweichungen kommen. Sowohl der Zahlungsbetrag als auch das Fälligkeitsdatum sind verbindlich und können nicht geändert werden. Im Allgemeinen folgt der Zahlungsplan diesem Zyklus:
- Bei einer Buchung von mehr als 8 Wochen sind die ersten 8 Wochen zum Zeitpunkt der Buchung fällig, danach muss der Hauptgast alle 4 Wochen die folgenden 4 Wochen bezahlen.
- Bei einer Buchung von weniger als 9 Wochen ist der gesamte Betrag zum Zeitpunkt der Buchung fällig.
- 5.5 Eine Verweigerung der Einreise und/oder des Aufenthalts in dem Land, in dem sich die gebuchte City Pop-Unterkunft befindet, durch die Regierung oder eine andere institutionelle Stelle stellt keinen Grund für eine Vertragsauflösung dar. Der gesamte Buchungspreis bleibt vom Hauptgast geschuldet und muss bezahlt werden.
- 5.6 City Pop hat keine festen Stornierungsbedingungen. Alle Anfragen bezüglich einer vollständigen Stornierung oder Verkürzung der Buchungsdauer müssen schriftlich über den Bereich „Hilfe & Support“ in der City Pop App mitgeteilt werden.
- 5.7 Jede Stornierungsanfrage wird von City Pop individuell geprüft. City Pop behält sich das Recht vor, eine Stornierungsanfrage abzulehnen.
- 5.8 Die Stornierungs-/Verkürzungsanfrage muss mindestens 6 Wochen im Voraus mitgeteilt werden.
- 5.9 Wenn eine Stornierungsanfrage von City Pop akzeptiert wird, wird im Falle einer Stornierung der Buchung oder einer Verkürzung der Dauer einer bestehenden Buchung eine Stornierungsgebühr erhoben. Die Stornierungsgebühr wird auf der Grundlage des Standorts von City Pop berechnet und dem Hauptgast mitgeteilt.
- 5.10 Die endgültige Bestätigung kann erst erfolgen, nachdem die Stornierung oder Verkürzung des Aufenthalts durch den Hauptgast von City Pop genehmigt wurde.
- 5.11 Stornierungen oder Verkürzungen sind im August und Dezember nicht zulässig und werden von City Pop nicht akzeptiert. Je nach den Umständen oder dem Standort der City Pop-Unterkunft können weitere Monate eingeschränkt werden.
- 5.12 Da jede Stornierungs-/Verkürzungsanfrage individuell ist, werden alle Entscheidungen, Bestätigungen und Genehmigungen von Fall zu Fall getroffen. City Pop entscheidet nach eigenem Ermessen, ob eine Stornierung oder Verkürzung des Aufenthalts akzeptiert wird.
- Zweck
- 6.1 Die Buchung gilt für einen Pop für eine feste Anzahl von Personen, die nicht überschritten werden darf, mit festen Inklusivleistungen.
- 6.2 Die Buchung berechtigt den Hauptgast und die registrierten zusätzlichen Gäste, sofern der jeweilige Pop für mehr als eine Person genehmigt wurde, zur Nutzung des gebuchten Pops und der darin enthaltenen Leistungen.
- 6.3 Ein einseitiger Verzicht des Gastes/der Gäste auf die inbegriffenen Leistungen führt nicht zu einer Minderung der geschuldeten Gebühren.
- 6.4 Der Pop darf ausschließlich zu Beherbergungszwecken genutzt werden.
- 6.5 Kommerzielle Aktivitäten sind im Pop und/oder in den Gemeinschaftsräumen grundsätzlich nicht gestattet, einschließlich kostenpflichtiger Beratungsdienste, kostenpflichtiger Nachhilfe, kostenpflichtiger Schulungen und Kurse, Wellness-Dienstleistungen und dauerhaft eingerichteter Geschäftsbetriebe.
- 6.6 Das Anbieten sexueller Dienstleistungen ist ausdrücklich untersagt.
- 6.7 Die Adresse des Pop darf nicht als Firmenadresse verwendet werden.
- 6.8 Sofern nicht anders angegeben, gehen wir davon aus, dass die Unterkunft nicht als Wohnsitz im Sinne von Art. 23 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches dient.
- 6.9 Die Einrichtungen an jedem City Pop-Standort können beispielhaft auf der Website oder über die App eingesehen werden. City Pop garantiert nicht, dass die hauseigenen Gemeinschaftseinrichtungen jederzeit verfügbar sind (d. h. es kann zu Wartungsarbeiten, Reparaturen, kurzfristigen Änderungen an den Gemeinschaftseinrichtungen usw. kommen). Die Gäste sind verpflichtet, die Informationen über die in den ausgewählten Räumlichkeiten angebotenen Leistungen sorgfältig zu lesen.
- Im Preis inbegriffene Leistungen
7.1. Nebenkosten
- 7.1.1 Heizung, Strom, Warm- und Kaltwasser sind im Preis inbegriffen, außer bei übermäßigem Verbrauch.
- 7.1.2 Wasser und Strom sind für den Gebrauch durch den/die Gäste bestimmt und dürfen nicht an Dritte außerhalb des Gebäudes weitergegeben werden.
- 7.1.3 Die gewerbliche Nutzung von Wasser und Strom ist untersagt.
7.2. Ausstattung
- 7.2.1 Jedes Pop verfügt über WLAN, Smart-TV, Möbel, einschließlich üblicher Matratzen und Bettwäsche (Kissen und Decken), Badezimmer, Küche/Kochnische mit üblichen Ausstattungsgegenständen (Geschirr, Besteck, Küchenutensilien) und Heimtextilien (Bad- und Handtücher, Küchentücher, Bettwäsche).
- 7.2.2 Soweit Einrichtungen für alle Gäste zur Verfügung stehen, gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Das Recht zur Nutzung solcher Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht exklusiv und sie können nur nach Verfügbarkeit genutzt werden.
- 7.2.3 Die hausinternen Gemeinschaftseinrichtungen sind ausschließlich für die Nutzung durch die Gäste bestimmt. Dritte Personen von außerhalb des Gebäudes, Freunde, die kein Pop gebucht haben, oder Begleitpersonen der Gäste sind nicht zur regelmäßigen Nutzung berechtigt.
- 7.2.4 Die gemeinschaftlichen Bereiche im Haus sind ausschließlich für normale Freizeitaktivitäten zu nutzen. So dürfen beispielsweise keine politischen oder religiösen Veranstaltungen abgehalten werden.
- 7.2.5 Die freiwillige Nichtnutzung der inbegriffenen Annehmlichkeiten berechtigt den/die Gäste nicht zu einer Preisminderung.
7.3. WLAN
- 7.3.1 Das kostenlose WLAN von City Pop umfasst einen Highspeed-Internetzugang und unbegrenzte Datennutzung.
- 7.3.2 City Pop bietet einen Standard-Providerdienst an. Zuverlässige Angaben zur Datenübertragungsgeschwindigkeit sind nicht verfügbar und können nicht garantiert werden, da diese von Faktoren abhängen, auf die City Pop keinen Einfluss hat, wie z. B. die allgemeine Netzwerkstabilität und die Netzauslastung innerhalb und außerhalb des Gebäudes.
- 7.3.3 Die Nutzung des WLAN-Netzwerks („Netzwerk“) auf dem Gelände von City Pop unterliegt den WLAN-Nutzungsbedingungen (WLAN-Nutzungsbedingungen), die unter Punkt 9 ausführlich beschrieben sind. Durch die Verbindung mit dem Netzwerk und dessen Nutzung erklären sich die Gäste mit diesen Bedingungen einverstanden. Bei Nichteinhaltung kann dies zur Sperrung des Zugangs, zur Beendigung der Dienste oder gegebenenfalls zu rechtlichen Schritten führen.
7.4. HoTex
- 7.4.1 HoTex umfasst Haushaltstextilien wie Bettwäsche, Küchentücher, Handtücher und Badetücher. Die Haushaltstextilien sind Eigentum von City Pop. Die Haushaltstextilien müssen beim Check-out in demselben unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden, in dem sie beim Check-in bereitgestellt wurden.
- 7.4.2 Gegen eine zusätzliche Gebühr kann weiteres HoTex angefordert werden.
7.5. CBFast
- 7.5.1 Das im Buchungspreis enthaltene Frühstück wird als CBFast bezeichnet.
- 7.5.2 Der Hauptgast hat Anspruch auf den täglichen Verzehr eines Standardfrühstücks in der Selbstbedienungs-Ecke. Unter Standardfrühstück versteht man ein Croissant und ein Heißgetränk aus dem Angebot der Selbstbedienungs-Ecke. CBFast ist in allen City Pop-Gebäuden in der ganzen Schweiz verfügbar.
- 7.5.3 Zusätzliche Speisen, Getränke oder andere Verbrauchsartikel können je nach Verfügbarkeit ebenfalls erworben werden. Zusätzliche Einkäufe müssen separat bezahlt werden und sind nicht im Buchungspreis enthalten. Zusätzliche Gäste können ihren Bedarf direkt an den Automaten decken.
- 7.5.4 Die Nichtinanspruchnahme von CBFast berechtigt den/die Hauptgast(e) nicht zu einer Preisminderung.
- 7.5.5 Für jeden Pop ist pro gebuchtem Hauptgast und Tag ein CBFast enthalten.
7.6. Co-Liv
- 7.6.1 Die hauseigenen Gemeinschaftsbereiche und andere Räumlichkeiten, Co-Liv, die an den jeweiligen City Pop-Standorten kostenlos zur Verfügung stehen, sind nicht zur exklusiven Nutzung durch einzelne Gäste bestimmt.
- 7.6.2 Welche hauseigenen Gemeinschaftseinrichtungen an den einzelnen City Pop-Standorten verfügbar sind und welche besonderen Nutzungsbedingungen gelten (verbindliche Hausordnung und/oder Merkblatt), kann auf der Website oder über die App eingesehen werden.
- 7.6.3 Die Nutzungsbedingungen für die Gemeinschaftsbereiche der einzelnen City Pop-Standorte sind in der City Pop-Hausordnung „City Pop Housing Rules“ unter Punkt 23 aufgeführt.
7.7. Briefkasten
- 7.7.1 Jeder Pop hat einen zugewiesenen Briefkasten, der sich in der Regel im Eingangsbereich befindet.
- 7.7.2 Der Briefkasten ist ausschließlich von City Pop beschriftet. Gäste dürfen keine Namen auf dem Briefkasten ändern, ergänzen oder hinzufügen.
- 7.7.3 Die Gäste sind für die Abholung von Briefen, Werbematerialien und Paketen, die an sie adressiert sind, selbst verantwortlich. City Pop übernimmt keine Verantwortung für die Überwachung oder die Übergabe von Briefen, Werbematerialien und Paketen an die Gäste. Das Wegwerfen von unerwünschten Briefen, Werbematerialien oder Verpackungsmaterialien im Eingangsbereich, innerhalb oder außerhalb des Gebäudes oder in den Gemeinschaftsräumen ist verboten.
- 7.7.4 Nach dem Auschecken ist der Hauptgast dafür verantwortlich, allen bekannten Absendern rechtzeitig die Adressänderung mitzuteilen. Die staatliche Post bietet möglicherweise kostenpflichtige Nachsende-Dienste an. City Pop bietet keine Nachsende-Dienste an. Nicht zustellbare Briefe und Pakete werden möglicherweise nicht an den Absender zurückgeschickt und können verloren gehen. City Pop übernimmt keine Haftung.
7.8. CP Tec
- 7.8.1 Der Techniker „CP Tec“ ist der Ansprechpartner für den City Pop-Standort, der in Notfällen auch außerhalb der Bürozeiten (17:00 bis 08:00 Uhr) oder am Wochenende über die Telefonnummer der City Pop-Support-Hotline, die im Eingangsbereich jedes City Pop-Standorts oder in der App angegeben ist, erreichbar ist. Die Interventionszeit hängt von der Verfügbarkeit des/der erforderlichen Techniker(s) und der Dringlichkeit der Angelegenheit ab. Angeforderte Vor-Ort-Einsätze außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, die keinen Notfall darstellen, werden dem Hauptgast vollständig in Rechnung gestellt.
- 7.8.2 Bei Reparaturanfragen, Fragen zu bestimmten Artikeln oder anderen nutzungsbezogenen Problemen kann der Kundendienst über den Bereich „Hilfe & Support“ in der App kontaktiert werden. Falls erforderlich, wird ein Techniker zum Pop kommen, um das Problem zu beheben. Der technische Service wird während der Geschäftszeiten angeboten. Bei Bedarf sind die Techniker berechtigt, die Pops ohne vorherige Ankündigung oder mit kurzer Benachrichtigung des Hauptgastes und ohne dessen formelle Genehmigung zu betreten.
- 7.8.3 Um sicherzustellen, dass die Pops in gutem Zustand erhalten bleiben, führt City Pop einmal pro Quartal regelmäßige obligatorische Inspektionen mit dem technischen Team vor Ort durch. Wenn ein Pop aufgrund unzureichender Sauberkeit, fahrlässiger Nutzung oder Fehlverhalten des Gastes/der Gäste in einem unzureichenden Zustand vorgefunden wird, veranlasst City Pop die erforderlichen Maßnahmen (Reinigung, Reparaturen usw.), um den Pop wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, wobei alle Kosten dem Hauptgast in Rechnung gestellt werden. Diese obligatorischen Inspektionen werden im Voraus über die App angekündigt und, falls der Hauptgast nicht anwesend ist, eigenständig durchgeführt.
7.9. City Pub
- 7.9.1 Je nach Standort des City Pop kann eine City Pub-Einrichtung zur Verfügung stehen, die entweder von City Pop oder einem externen F&B Betreiber betrieben wird und für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Während der Schließzeiten ist der Zugang zum City Pub möglicherweise nicht gestattet oder eingeschränkt. Im City Pub gelten alle Regeln des guten Benehmens, des gesunden Menschenverstands und des Respekts gegenüber anderen.
- Zusätzliche Annehmlichkeiten / kostenpflichtige Zusatzleistungen
- 8.1 Das Angebot an kostenpflichtigen Zusatzleistungen ist je nach Standort des City Pop-Standorts unterschiedlich. Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden ausschließlich auf Bestellung bereitgestellt. Für einige Zusatzleistungen ist eine dauerhafte Buchung möglich (z. B. wiederkehrende Reinigungsdienste, Lagerung, Parken usw.). Um eine Zusatzleistung zum Aufenthalt hinzuzubuchen, nutzt der Hauptgast den entsprechenden Bereich der App. Die Zahlung muss sofort per Kreditkarte erfolgen.
8.2. CP-Reinigung
- 8.2.1 Eine zusätzliche Reinigung wird als „CP-Reinigung“ bezeichnet und kann zum Zeitpunkt der Buchung und/oder während des Aufenthalts im dafür vorgesehenen Bereich der App gebucht werden.
- 8.2.2 Der/die Gäste können über die App auswählen, wann sie die Reinigung des Pop wünschen, und dabei zwischen den zum Zeitpunkt der Buchung verfügbaren Tagen wählen.
- 8.2.3 Das Reinigungspersonal ist berechtigt, den Pop auch in Abwesenheit der Gäste zu betreten.
- 8.2.4 Um die CP-Reinigung effektiv durchführen zu können, müssen die zu reinigenden Flächen so weit wie möglich frei gehalten werden. Wenn die Flächen nicht frei gehalten werden oder sich der Pop nicht in einem guten, aufgeräumten Zustand befindet, kann die Qualität der Reinigungsleistungen nicht garantiert werden.
- 8.2.5 Die CP-Reinigung ist eine allgemeine Reinigung, die Staubsaugen, Staubwischen, die Reinigung von Badezimmern und Toiletten sowie die Reinigung der Böden umfasst, jedoch nicht die Reinigung von übermäßig starker Verschmutzung, das Spülen von Geschirr und Küchenutensilien, keine Spezialreinigung, keine Müllentsorgung und umfasst nicht das Aufräumen der persönlichen Gegenstände des Gastes.
- 8.2.6 Während des Buchungsvorgangs werden die Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistung angezeigt.
- 8.2.7 City Pop behält sich das Recht vor, einen Aufpreis zu erheben, wenn die CP-Reinigung aufgrund des schlechten Zustands des Pop (z. B. stark verschmutztes und vermülltes Pop, nicht freigegebene Flächen usw.) mehr Zeit als geplant benötigt, um effizient durchgeführt zu werden.
- 8.2.8 Der CP-Reinigungsservice kann für die gesamte oder verbleibende Dauer des Aufenthalts, für einen kürzeren Zeitraum oder einmalig gebucht werden.
8.3. Endreinigung
- 8.3.1 Die Endreinigung ist obligatorisch und die Kosten werden dem Hauptgast in der ersten Rechnung in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden separat ausgewiesen. Wenn sich der Pop bei der Abreise in einem schlechten Zustand befindet (verschmutzt, verdreckt, vermüllt), der eine intensivere Reinigung als erwartet und üblich erfordert, behält sich City Pop das Recht vor, dem Hauptgast die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung zu stellen, die ohne ausdrückliche Zustimmung des Hauptgastes von der Kaution des Hauptgastes abgezogen werden.
8.4. CP Wash
- 8.4.1 Im Gebäude stehen Selbstbedienungs-Waschmaschinen und Wäschetrockner (CP Wash) zur Verfügung. Diese Einrichtungen können von allen Gästen genutzt werden.
- 8.4.2 Nutzungsbedingungen, Preise, Zahlungsmethode und Gebrauchsanweisungen sind in der App verfügbar.
8.5. CP Box
- 8.5.1 Sofern am City Pop-Standort verfügbar, kann der Lagerraum „CP Box“ für die gesamte Dauer des Aufenthalts oder für einen kürzeren Zeitraum gebucht werden. In CP Boxen dürfen nur Gegenstände des Gastes/der Gäste aufbewahrt werden, keine Gegenstände Dritter.
- 8.5.2 CP Box darf nicht für längere Aufenthalte von Personen oder für Freizeitaktivitäten genutzt werden (nur zur Aufbewahrung; keine Nutzung als Bastel-/Hobbyraum, als Labor, als Pflanzenzuchtraum usw.).
- 8.5.3 City Pop haftet nicht für die von Gästen aufbewahrten Gegenstände, auch nicht im Falle von Einbruch und Diebstahl. Die CP-Boxen werden nicht überwacht. Gäste können ihre persönlichen Gegenstände privat versichern. City Pop haftet nicht für gestohlene Gegenstände von Gästen. Im Falle eines Einbruchs sind die Gäste verpflichtet, die Polizei zu rufen und den Schaden an der CP-Box unverzüglich City Pop zu melden.
8.6. CP Co
- 8.6.1 Je nach Standort von City Pop stehen verschiedene Arten von Gemeinschaftsräumen, CP Co, zur Verfügung. Diese Räume variieren in Größe, Funktionalität, zulässiger Nutzung und anderen Variablen. Nachfolgend finden Sie eine nicht vollständige Liste einiger Gemeinschaftsräume, die möglicherweise zur Verfügung stehen:
- 8.6.1.1 Eine ausgestattete Küche, die von den Gästen für gesellige Mahlzeiten genutzt werden kann.
- 8.6.1.2 Ein Fitnessbereich mit Fitnessgeräten und Sportgeräten.
- 8.6.1.3 Ein Coworking-Bereich mit Schreibtischen.
- 8.6.1.4 Ein Musikraum zum Spielen von Musikinstrumenten.
- 8.6.1.5 Ein Filmraum, der als Kino ausgestattet ist (Projektor, Sitze usw.).
8.7. Parkplätze
- 8.7.1 Parkplätze für Fahrzeuge können gebucht werden, Verfügbarkeit abhängig vom Standort von City Pop. Die Parkplätze werden nicht überwacht. City Pop haftet weder für Diebstahl noch für Einbruch.
- 8.7.2 Die Buchung eines Parkplatzes ohne gleichzeitige Buchung einer Unterkunft ist in der Regel nicht möglich.
- 8.7.3 Es ist nicht gestattet, persönliche Gegenstände auf einem Parkplatz zu lagern. Das Parken ist nur für PKWs, Motorräder und Fahrräder gestattet. Kostenpflichtige Lademöglichkeiten sind möglicherweise verfügbar.
- 8.7.4 Je nach Verfügbarkeit können Parkplätze während der Buchungsanfrage und/oder während Ihres Aufenthalts über die App als kostenpflichtiger Zusatzkomfort gebucht werden, entweder für die gesamte oder für die verbleibende Dauer des Aufenthalts oder für einen kürzeren Zeitraum, wobei die Mindestdauer direkt in der App angezeigt wird.
8.8. Stornierungsbedingungen für zusätzliche Annehmlichkeiten
- 8.8.1 Dauerhaft gebuchte Zusatzleistungen wie regelmäßige Reinigungsdienste, Lagerung und Parkplätze können bis zu 28 Tage vor dem nächsten Abrechnungszeitraum des Gastes storniert werden (wenn ein Gast beispielsweise eine Leistung am 1. Januar stornieren möchte und der nächste Abrechnungszeitraum am 20. Januar beginnt, muss die Leistung bezahlt werden und wird bis zum 28. Tag nach dem 20. Januar erbracht). Bei Buchungen von Zusatzleistungen mit einer Dauer von weniger als acht Wochen ist eine Stornierung bereits gebuchter Zusatzleistungen nicht möglich.
- 8.8.2 Stornierungsanfragen können direkt in der App im Bereich „Komfort“ gestellt werden.
- 8.9 City Pop ist eine internationale Unterkunftskette, die in verschiedenen Ländern im Bereich der serviced Micro-Accommodations tätig ist. Im Zuge seiner Expansion verbessert City Pop sein Konzept ständig. Es kann daher sein, dass einige Standorte über bestimmte Annehmlichkeiten und Dienstleistungen verfügen, andere hingegen nicht. Insbesondere die Verfügbarkeit von Co-Living-Zimmern kann nicht an jedem Standort garantiert werden. Die verfügbaren Annehmlichkeiten und Gemeinschaftsräume an einem konkreten City Pop-Standort werden während der Buchungsphase des Pop aufgeführt. Einige Gemeinschaftsräume können je nach Saison oder aus anderen Gründen, wie z. B. Terrasse oder Garten, teilweise oder gar nicht zugänglich sein. Der Gast erhält während der Buchungsphase einen Überblick über das gesamte Angebot an einem bestimmten City Pop-Standort.
- Internetverbindung
- 9.1 Die Nutzung des WLAN-Netzwerks („Netzwerk“) an City Pop-Standorten unterliegt den folgenden WLAN-Nutzungsbedingungen, die in Ziff. 7.3.3 aufgeführt sind. Durch die Verbindung mit dem Netzwerk und dessen Nutzung erklären sich die Gäste mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden. Bei Nichteinhaltung kann dies zur Sperrung des Zugangs, zur Beendigung der Dienste oder gegebenenfalls zu rechtlichen Schritten führen.
9.1.1. Richtlinien zur fairen Nutzung
- Der WLAN-Dienst wird als gemeinsame Ressource für alle Gäste zur fairen und verantwortungsvollen Nutzung bereitgestellt.
- Die Bandbreite ist nicht unbegrenzt und eine übermäßige Nutzung, die andere Nutzer beeinträchtigt (z. B. langes Streaming, große Downloads oder das Hosten von Servern), ist untersagt.
- Das Netzwerk ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Es darf nicht für kommerzielle Aktivitäten, den Weiterverkauf von Bandbreite oder den Betrieb eines Unternehmens genutzt werden.
- Streaming, Gaming, Videoanrufe und Downloads sind in einem angemessenen Rahmen zulässig, der die Gesamtleistung des Netzwerks nicht beeinträchtigt.
- Die Gebäudeverwaltung oder der Netzwerkadministrator behält sich das Recht vor, die Geschwindigkeit zu drosseln, bestimmte Anwendungen zu blockieren oder Maßnahmen zur Verkehrssteuerung zu ergreifen, wenn die Nutzungsmuster den Dienst für andere beeinträchtigen.
9.1.2. Verbotene Aktivitäten
Gäste dürfen keine Aktivitäten ausüben, die illegal, schädlich oder störend für das Netzwerk sind. Zu den verbotenen Handlungen gehören unter anderem:
9.1.2.1. Böswillige und illegale Nutzung
- Hacking, unbefugter Zugriff oder Penetrationstests von Systemen oder Netzwerken.
- Verbreitung von Malware, Viren oder Phishing-Versuchen.
- Beteiligung an Cyberkriminalität wie Betrug, Identitätsdiebstahl oder unbefugte Datenerfassung.
- Jede Nutzung, die gegen lokale, nationale oder internationale Gesetze verstößt, einschließlich Urheberrechtsverletzungen, Hacking oder illegales Herunterladen.
9.1.2.2. Netzwerkmissbrauch
- Verwendung des Netzwerks zum Versenden von Spam, unerwünschten Mitteilungen oder Massen-E-Mails.
- Betreiben von Servern, Torrents oder Anwendungen mit hoher Bandbreite, die die Netzwerkleistung beeinträchtigen.
- Versuche, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder sich unbefugten Zugriff auf andere Geräte zu verschaffen.
9.1.2.3. Unangemessene oder anstößige Inhalte
- Hosting, Weitergabe oder Verbreitung beleidigender, diffamierender, obszöner oder illegaler Inhalte.
- Beteiligung an Aktivitäten, die Gewalt, Diskriminierung oder Hassreden fördern.
9.1.3. Überwachung und Durchsetzung
- Die Gebäudeverwaltung oder der Netzwerkadministrator behält sich das Recht vor, das Datenverkehrsverhalten zu überwachen, um die Einhaltung dieser Richtlinie sicherzustellen.
- Bei Verstößen gegen diese Richtlinie können folgende Maßnahmen ergriffen werden: Verwarnung oder vorübergehende Sperrung des Zugangs; dauerhafte Trennung vom Netzwerk; rechtliche Schritte, einschließlich der Meldung strafbarer Handlungen an die Behörden.
- Die Sicherheit des Netzwerks kann nicht garantiert werden, und die Nutzer sind für ihre eigenen Cybersicherheitsmaßnahmen verantwortlich, wie z. B. die Verwendung von Firewalls, VPNs und sicheren Passwörtern.
9.1.4. Haftungsbeschränkung
- Der WLAN-Dienst wird „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt, ohne Gewähr für Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder unterbrechungsfreien Betrieb.
- Die Gebäudeverwaltung haftet nicht für Datenverluste, Hackerangriffe oder Sicherheitsverletzungen, die im Netzwerk auftreten.
- Gäste übernehmen alle Risiken, die mit der Verbindung persönlicher Geräte mit dem Netzwerk verbunden sind.
- 9.1.5 Änderungen der Bedingungen: Diese Bedingungen können regelmäßig aktualisiert werden, um Änderungen der Richtlinien, Sicherheitsmaßnahmen oder gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Mit der weiteren Nutzung des WLAN-Netzwerks erklären Sie sich mit den jeweils aktuellen Bedingungen einverstanden. Bei Fragen oder um einen Missbrauch des Netzwerks zu melden, wenden Sie sich bitte über den Bereich „Hilfe & Support“ in der App an City Pop.
- 9.2 Gäste müssen bei der Nutzung der gemeinsamen Internetverbindung gemäß den Nutzungsbedingungen für die Internetverbindung von City Pop alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
9.2.1. Die folgenden Aktivitäten sind strengstens untersagt:
- Unbefugter Zugriff auf oder unbefugte Nutzung von Daten, Systemen oder Netzwerken, einschließlich aller Versuche, die Schwachstellen eines Systems oder Netzwerks zu untersuchen, zu scannen oder zu testen oder Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen ohne ausdrückliche Genehmigung zu umgehen.
- Weitergabe der Internetverbindung an Personen außerhalb der Gruppe der autorisierten Benutzer.
9.2.2. Um einen gerechten Zugang zur gemeinsam genutzten Internetverbindung zu gewährleisten, gilt folgende Richtlinie:
- Jedem Benutzer wird eine bestimmte Geschwindigkeitskapazität zugewiesen, die bis zu 100 Mbit/s pro Gerät betragen kann.
- Aktivitäten, die übermäßige Bandbreite beanspruchen, wie z. B. das Herunterladen großer Dateien und Peer-to-Peer-Dateifreigabe, sollten auf Zeiten außerhalb der Spitzenzeiten beschränkt werden, um Überlastungen zu vermeiden und eine faire Nutzung für alle Benutzer zu gewährleisten.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Datennutzung zu überwachen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um einen Missbrauch der gemeinsam genutzten Internetverbindung zu verhindern, einschließlich der Drosselung der Bandbreite und der Sperrung des Zugangs für Benutzer, die wiederholt verbotene Aktivitäten ausführen.
9.2.3. Wartungsrichtlinie
Um die optimale Leistung und Zuverlässigkeit der gemeinsam genutzten Internetverbindung zu gewährleisten, hält sich City Pop an die folgenden Wartungsrichtlinien, sodass während Ihres Aufenthalts drei Arten von Wartungsfenstern auftreten können.
- Geplante Wartungsarbeiten: Regelmäßige Wartungsarbeiten werden außerhalb der Spitzenzeiten durchgeführt, um Störungen zu minimieren. Sie werden mindestens 48 Stunden im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informiert, die sich auf die Verfügbarkeit des Dienstes auswirken können.
- Notfallwartung: Bei unerwarteten Problemen oder dringenden Sicherheitsbedrohungen kann City Pop ohne vorherige Ankündigung Notfallwartungsarbeiten durchführen. Die Nutzer werden so schnell wie möglich über die Art des Notfalls und die voraussichtliche Dauer der Wartungsarbeiten informiert.
- Dienstunterbrechungen: Während Wartungsarbeiten kann es zu vorübergehenden Unterbrechungen oder Leistungseinschränkungen kommen. City Pop bemüht sich, Wartungsarbeiten zügig abzuschließen und den Dienst schnell wieder vollständig zur Verfügung zu stellen.
- 9.3 Benutzersupport: Wenn Benutzer während Wartungsarbeiten Verbindungsprobleme haben oder Hilfe benötigen, sollten sie sich über die City Pop-App an City Pop wenden.
- 9.4 Der Anbieter wird zeitnah Updates und Support anbieten, um alle Probleme zu beheben, die aufgrund von Wartungsarbeiten auftreten.
- 9.5 Infrastruktur-Upgrades: Der Anbieter kann in regelmäßigen Abständen die Netzwerkinfrastruktur aktualisieren, um die Servicequalität und -leistung zu verbessern. Die Nutzer werden im Voraus über größere Upgrades und mögliche Auswirkungen auf ihre Internetverbindung informiert.
- 9.6 Mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen die Nutzer an und akzeptieren, dass gelegentliche Wartungsarbeiten für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der gemeinsamen Internetverbindung erforderlich sind, und erklären sich mit den oben genannten Richtlinien einverstanden.
- Buchungsvorgang
- 10.1 Gäste, die in einem City Pop übernachten möchten, können die Verfügbarkeit der Pops direkt in der App oder über die offizielle Website von City Pop überprüfen. Buchungen können entweder über die City Pop App oder über die offizielle Website von City Pop unter booking.citypop.com vorgenommen werden. Unabhängig vom verwendeten Kanal unterliegt der Gast weiterhin den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von City Pop und muss alle weiteren Schritte über die City Pop App durchführen. Über die App oder die Website können Gäste die Pops, die enthaltenen Annehmlichkeiten, die verfügbaren kostenpflichtigen Zusatzleistungen und die Nutzungsbedingungen einsehen. Nach Annahme aller Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung können Gäste die Buchungsanfrage durch Zahlung des fälligen Betrags bestätigen.
- 10.2 Hauptgäste müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um ein Pop buchen zu können. Begleitende Minderjährige sind nur zulässig, wenn sie Verwandte des Hauptgastes sind. Die Gewährung von Ausnahmen bedarf der Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten des Minderjährigen.
- 10.3 Nach Abschluss der Buchungsanfrage (einschließlich Zahlung) erhält der Hauptgast eine Buchungsbestätigung. Nach diesem Vorgang und vor dem Check-in muss der Hauptgast das Identifizierungsverfahren vollständig abschließen. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens erhält der Hauptgast den digitalen Schlüssel und gegebenenfalls einen Zugangscode, um am Tag und zur Uhrzeit des Check-ins das gebuchte Pop zu betreten.
- 10.4 Die Identitätsprüfung ist ein obligatorischer Vorgang. Wenn Gäste diesen Vorgang weiterhin nicht abschließen, stellt dies einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss dar und der Buchungsvorgang kann mit sofortiger Wirkung ohne Entschädigung beendet werden. Sollte sich später herausstellen, dass die Identitätsprüfung(en) falsch war(en) oder durch betrügerische Mittel erlangt wurde(n), wird der Vertrag ohne Entschädigung ungültig. City Pop behält sich das Recht vor, gegebenenfalls die Polizei zu informieren.
- 10.4.1 Wenn der Identifizierungsprozess nicht für alle Gäste abgeschlossen ist, wird den Gästen kein Zugang zum Pop gewährt.
- 10.4.2 Die Anmeldung wird abgelehnt, wenn der Hauptgast unter 18 Jahre alt ist oder wenn die begleitenden Minderjährigen nicht mit dem Hauptgast verwandt sind. Die Gewährung von Ausnahmen bedarf der Zustimmung des Erziehungsberechtigten/der Erziehungsberechtigten des Minderjährigen.
- 10.4.3 Die Anmeldung wird abgelehnt, wenn Gäste ungültige oder abgelaufene Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Visum usw.) vorlegen.
- 10.4.4 Der Antrag wird abgelehnt, wenn Gäste gefälschte oder ungültige rechtliche Dokumente vorlegen, d. h. wenn ein Dokument öffentlich zugänglich ist oder als gefälscht bekannt ist oder wenn gemeldet wurde, dass es in verdächtiger Weise verwendet wurde.
- 10.4.5 Die Anmeldung wird überprüft, wenn einige Parameter die interne ID-Überprüfungsprozedur nicht vollständig erfüllen. In solchen Fällen muss der Gast im Rahmen der Überprüfung einige zusätzliche Maßnahmen ergreifen (z. B. die Prozedur aufgrund einer schlechten Bildqualität wiederholen oder Profildaten ändern, da die eingegebenen Daten nicht mit den ID-Daten übereinstimmen). Der Gast ist dazu verpflichtet. Wenn der Gast dies nicht tut, stellt dies einen schwerwiegenden Vertragsbruch dar und die Buchung kann mit sofortiger Wirkung ohne Entschädigung gekündigt werden.
- 10.5 Die vom Gast/von den Gästen mit der Anmeldung übermittelten Daten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert und gemäß der Datenschutzerklärung von City Pop in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen am konkreten Standort behandelt. Jede Benachrichtigung an Behörden usw. erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Mit der Annahme der Datenschutzerklärung bestätigen alle Gäste ihr ausdrückliches Einverständnis.
- 10.6 Mit der Buchungsbestätigung wird die Buchung rechtsverbindlich. Die erste Zahlung ist, sofern nicht bereits geleistet, sofort fällig. Der Pop wird nicht bereitgestellt, wenn die erste Zahlung nicht gemäß den Anweisungen in der Buchung eingegangen ist (Valuta-Datum des Eingangs auf dem Konto).
- 10.7 Die verfügbare(n) Zahlungsmethode(n) und die entsprechenden Fristen werden in der App zum Zeitpunkt der Buchung angezeigt. Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Die Kaution muss stets per Kreditkarte bezahlt werden, unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode für den Buchungsbetrag.
- 10.8 Wenn eine Zahlung aus irgendeinem Grund fehlschlägt (Problem mit der Zahlungsmethode, technisches Problem usw.), garantiert City Pop die Buchung nicht. Der Gast trägt das Risiko eines Zahlungsverarbeitungsfehlers. Bei Kreditkartenzahlungen umfasst dies alle Probleme im Zusammenhang mit der Kartenauthorisierung oder -verarbeitung.
- 10.9 Die in der Buchungsanfrage enthaltenen Informationen werden von City Pop als Grundlage für die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen von City Pop zur Meldung von Daten an die Polizei und die kommunalen Behörden verwendet. Diese Registrierung bei City Pop ersetzt nicht die Registrierungspflicht des Gastes bei der Polizei und den kommunalen Behörden.
- 10.10 Alle Gäste (zur Klarstellung: sowohl Hauptgäste als auch zusätzliche Gäste) müssen sich über die öffentlich zugänglichen Internetseiten der zuständigen Polizeibehörde und der kommunalen Behörden informieren. Jeder Gast ist verpflichtet, sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an die zuständigen Behörden zu wenden und alle Meldepflichten und sonstigen Auflagen, einschließlich der Erfüllung etwaiger persönlicher Zahlungsverpflichtungen (Steuern usw.), vollständig zu erfüllen.
- 10.11 Die Nichteinhaltung der Meldepflichten und die Nichterfüllung gesetzlich verbindlicher Auflagen durch den Gast stellen wesentliche Vertragsverletzungen dar, die City Pop zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigen.
- 10.12 Mit der Auswahl des Pops über die App wählt der Gast den Pop auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen aus. Der Gast wird hiermit darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die Bilder des Pops in der App sich auf einen realen Pop am Standort beziehen, diese Bilder jedoch nicht mit dem genau gebuchten Pop übereinstimmen müssen. Nicht nur die Aufteilung, sondern auch einige Dekorationsgegenstände oder die Anordnung der Möbel können im tatsächlich gebuchten und zugewiesenen Pop abweichen.
- 10.13 Bei der Buchung eines Pops an einem neu zu eröffnenden Standort behält sich City Pop das Recht vor, den zugewiesenen Pop zu ändern. Außer in Ausnahmefällen bleiben die wesentlichen Merkmale des Pops (Balkon, Größe usw.) und der Preis des gebuchten Pops unverändert. City Pop schuldet dem Gast keine weiteren Schäden oder Entschädigungen jeglicher Art.
- 10.14 City Pop behält sich das Recht vor, dem Gast vor dem Check-in ein anderes Pop zuzuweisen, falls das zuvor zugewiesene Pop beschädigt oder aus anderen Gründen nicht zugänglich ist. Ist das neu zugewiesene Pop günstiger als das zuvor zugewiesene, erstattet City Pop dem Gast die Preisdifferenz. Ist das neu zugewiesene Pop teurer als das zuvor zugewiesene, übernimmt City Pop die zusätzlichen Kosten. City Pop schuldet dem Gast keine weiteren Schäden oder Entschädigungen jeglicher Art.
- 10.15 City Pop behält sich das Recht vor, eine Ersatzunterkunft in einem Hotel oder einer ähnlichen Unterkunft bereitzustellen, falls sich die Bereitstellung der Pops in einem neu eröffneten Gebäude verzögert oder andere berechtigte Gründe vorliegen. Wenn der Gast die alternative Unterkunft nicht akzeptiert, erstattet City Pop die nicht genutzten, gebuchten Wochen oder in Ausnahmefällen 100 % der Buchung durch Stornierung. City Pop schuldet dem Gast keine weiteren Schäden oder Entschädigungen jeglicher Art.
- 10.16 Je nach Standort von City Pop können gemäß den verbindlichen örtlichen Vorschriften Stadtsteuern oder andere obligatorische Tourismusabgaben anfallen. Gäste sind verpflichtet, diese Steuern (z. B. Stadtsteuer pro Nacht oder Pauschalsteuer) während des Buchungsvorgangs oder am Ende der Buchung im Voraus zu bezahlen. City Pop zieht diese Steuern im Auftrag der örtlichen Behörde ein und leitet sie anschließend entsprechend weiter. Gäste sind verpflichtet, sich über öffentlich zugängliche Online-Ressourcen der zuständigen Behörden oder öffentlichen Stellen zu informieren, wo sie alle notwendigen Informationen zu möglichen Ausnahmen und anderen relevanten Details zu den lokalen Tourismusgesetzen finden. Die gleichen Regeln gelten für alle zusätzlichen Gäste, beginnend mit dem gemeldeten und registrierten Anreisetag.
- 10.17 City Pop behält sich das Recht vor, eine Buchung auch nach Erhalt einer automatischen Buchungsbestätigung durch den Gast abzulehnen. Die Ablehnung der Buchung erfolgt rechtzeitig und beinhaltet eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags.
- Selbstständiger Check-in
- 11.1 Der Gast erhält über die App eine Benachrichtigung, mit der er am Tag seiner Ankunft den Selbst-Check-in durchführen kann. In der App wird die Uhrzeit angegeben, ab der der Selbst-Check-in möglich ist. Eine frühzeitige Gepäckabgabe ist nicht möglich.
- 11.2 Bei der Ankunft im Pop sieht der Gast in der App unter „Check-in-Verfahren“ die dem Pop zugewiesene Inventarliste. Der Gast muss überprüfen, ob alles vorhanden und funktionsfähig ist.
- 11.3 Die Inventarliste ist eine detaillierte Auflistung aller im Pop in funktionsfähigem Zustand bereitgestellten Gegenstände (d. h. Möbel + Einrichtungsgegenstände + Textilien + Geschirr/Besteck + Küchenutensilien + Werkzeuge usw.), die City Pop dem/den Gast(en) überlässt und für die der Hauptgast bis zum Ende der Buchung verantwortlich ist.
- 11.4 Der Gast muss das Check-in-Verfahren über die App innerhalb von 24 Stunden nach dem ersten Zugang zum Pop befolgen. Wird das Verfahren nicht innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen, bestätigt der Gast den Zustand des Pop als „in gutem und funktionsfähigem Zustand“ und es wird davon ausgegangen, dass der Pop vollständig ist, wie im Inventar aufgeführt, und frei von bereits bestehenden Mängeln. Der Gast ist für die sorgfältige Nutzung des Pop und für das gesamte bereitgestellte Inventar vom Check-in bis zum Check-out verantwortlich.
- 11.5 Bei der Ankunft im Pop muss der Gast die Inventarliste und den Pop überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten und/oder Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft über die App oder per E-Mail (mit Fotos und einer Beschreibung des Problems) an City Pop melden. Unstimmigkeiten, die ohne klare und aussagekräftige Fotos gemeldet werden, werden nicht berücksichtigt.
- 11.6 Wenn der Gast aus irgendeinem Grund (auch bei Verschulden von City Pop) keinen Zugang zur Inventarliste hat, muss er City Pop innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft über die App benachrichtigen. Wenn keine Benachrichtigung erfolgt und der Gast die Inventarliste nicht innerhalb von 24 Stunden überprüft, erklärt er sich mit dem Zustand des Pop einverstanden und übernimmt die Verantwortung dafür vom Check-in bis zum Check-out.
- 11.7 Die Anweisungen und Check-in-Verfahren werden dem Gast über die App oder gegebenenfalls per E-Mail mitgeteilt. Der Gast ist dafür verantwortlich, dass er Zugang zu diesen Informationen hat, um den Check-in erfolgreich durchführen zu können. Insbesondere muss die App aktualisiert sein, das Smartphone muss aufgeladen und aktiv sein, der Gast muss sicherstellen, dass eine Internetverbindung besteht, und alle von City Pop bereitgestellten Informationen berücksichtigen, um den richtigen Ort zu erreichen.
- 11.8 City Pop stellt dem Gast die wesentlichen Informationen zum Standort zur Verfügung: Adresse, einschließlich Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl. Die Nummer des zugewiesenen Pop ist ab dem Tag des Check-ins in der App sichtbar. Für alle weiteren, nicht mit dem Pop zusammenhängenden Informationen ist der Gast verantwortlich.
- Selbstständiger Check-out
- 12.1 Der Gast muss den Pop am letzten Tag der vereinbarten Vertragslaufzeit verlassen. In der App und auf der Website ist angegeben, bis wann der Gast den Pop spätestens verlassen haben muss.
- 12.2 Für den Check-out erhält der Gast über die App oder gegebenenfalls per E-Mail eine Anleitung. Der Gast ist verpflichtet, City Pop vor seiner Abreise über alle Schäden oder Zerstörungen des überlassenen Inventars zu informieren. Der Gast muss alle Schritte der Anweisungen zum Check-out befolgen und einhalten. Wenn der Gast die Anweisungen zum Check-out nicht erhält oder nicht darauf zugreifen kann, muss er dies City Pop mitteilen. Wenn keine Mitteilung durch den Gast erfolgt, wird davon ausgegangen, dass der Gast die Anweisungen zum Check-out erhalten hat und dass der Gast ordnungsgemäß über alle obligatorischen Schritte des Check-outs informiert wurde.
- 12.3 Beschädigungen oder Zerstörungen des Inventars, die über normale Abnutzung hinausgehen, und/oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden, werden dem Gast in Rechnung gestellt. Die Höhe des zu leistenden Ersatzes richtet sich nach dem Zeitwert der beschädigten oder zerstörten Gegenstände, zuzüglich der Reparaturkosten und der Schadensbearbeitungskosten von City Pop. Die Schäden werden der Kreditkarte des Gastes belastet. Ist eine Belastung der Kreditkarte nicht möglich, schuldet der Gast City Pop den entsprechenden Betrag, der per Banküberweisung zu zahlen ist.
- 12.4 Der/die Gäste müssen den Pop vollständig räumen und alle ihre persönlichen Gegenstände mitnehmen. Das bei der Ankunft übernommene Inventar verbleibt im Pop. Der/die Gäste entsorgen außergewöhnlichen Müll selbstständig und auf eigene Kosten.
- 12.5 Die Endreinigung geht zu Lasten des Hauptgastes. Sie wird bei der Buchung separat ausgewiesen und in den Gesamtbuchungspreis einbezogen. Wenn der/die Gäste den Pop in einem übermäßig verschmutzten Zustand hinterlassen, müssen sie die zusätzlichen außerordentlichen Reinigungskosten tragen.
- 12.6 Wenn der Gast/die Gäste einen Abstellraum oder einen Parkplatz nutzt/nutzen, ist er/sind sie für die Räumung des Abstellraums und das Wegfahren des Fahrzeugs verantwortlich. Die Entsorgungskosten für Gegenstände, die nach Ablauf der Check-out-Zeit im Pop, im Abstellraum oder auf dem Parkplatz zurückgelassen werden, werden dem Hauptgast in Rechnung gestellt.
- 12.7 Nach dem Check-out und der Rückgabe des Pop führt City Pop eine Kontrolle des Pop und des Inventars durch. Wenn keine Schäden/fehlenden Gegenstände festgestellt werden, erstattet City Pop die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach dem Check-out-Tag. Bei Schäden/fehlenden Gegenständen behält City Pop den entsprechenden Betrag der Kaution ein, um die Schäden/fehlenden Gegenstände zu decken, und/oder fordert vom Hauptgast weitere Schadensersatzleistungen. Der Hauptgast erklärt sich mit diesem Verfahren ausdrücklich einverstanden.
- Buchungspreis und Zahlung
- 13.1 Bis zur Bestätigung der Buchung ist der Preis nicht garantiert und kann regelmäßig aktualisiert werden. Sobald die Buchung vorgenommen wurde, bleibt der Preis für diesen Zeitraum unverändert. Der Preis kann jedoch zwischen der ursprünglichen Buchung und einer Verlängerung abweichen, da jede Buchung oder Verlängerung auf dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preis basiert. Es wird daher dringend empfohlen, die Buchung so früh wie möglich zu verlängern.
- 13.2 Die Buchung muss im Voraus bezahlt werden. Der Pop kann dem/den Gast(en) nicht oder nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, wenn die erste Zahlung oder die nachfolgenden Zahlungen nicht gemäß dem Buchungsplan (Betrag und Frist) erfolgen.
- 13.3 Bei Zahlungsverzug des Hauptgastes werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. ab dem Fälligkeitsdatum fällig. Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von CHF 20.00 erhoben.
- 13.4 Bei der Buchung hinterlegt der Hauptgast eine Kaution in der in der App angezeigten Höhe, die als Sicherheit für gebuchte, aber noch nicht bezahlte Leistungen, für Schäden am Inventar, am Pop oder an den Gemeinschaftsbereichen dient und auch zur teilweisen Deckung einer allfälligen Stornogebühr verwendet werden kann. Die Kaution muss stets per Kreditkarte bezahlt werden; Ausnahmen werden individuell behandelt. Der Gast schuldet City Pop jeden zusätzlichen Schaden, sofern der Kautionsbetrag nicht ausreicht.
- 13.5 Der Hauptgast ist verpflichtet, für die Dauer seines Aufenthalts in City Pop eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch die zusätzlichen Gäste abdeckt.
- 13.6 Die Fristen und die verfügbare(n) Zahlungsmethode(n) werden in der App zum Zeitpunkt der Buchung angezeigt und können je nach Standort variieren. Die Kaution und alle Zusatzleistungen müssen stets per Kreditkarte bezahlt werden. Die Buchung wird erst nach Eingang der erforderlichen Zahlungen innerhalb der in der App angegebenen Fristen bestätigt.
- 13.7 Für Buchungen mit einer Dauer von vier bis acht Wochen: Der vollständige Buchungspreis, die Kaution und die Endreinigungskosten sind gemäß den in der App angezeigten Zahlungsfristen fällig, damit die Buchung von City Pop bestätigt werden kann. Für Buchungen von mehr als acht Wochen: Eine Vorauszahlung für die ersten acht Wochen, zusammen mit der Kaution und dem Endreinigungsbetrag, ist gemäß den in der App angezeigten Zahlungsfristen erforderlich. Die Vorauszahlung von acht Wochen bezieht sich auf die Zahlung der ersten acht Wochen des Aufenthalts. Zum nächsten Zahlungstermin (vier Wochen nach dem Check-in-Tag) ist der Gast verpflichtet, für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen zu zahlen, vier Wochen vor Beginn dieses Zeitraums. Danach wiederholen sich die Zahlungen alle vier Wochen für die gesamte Aufenthaltsdauer. Die Buchung wird erst nach Eingang der erforderlichen Zahlungen innerhalb der in der App angegebenen Fristen bestätigt. Nach Ablauf der geltenden Frist wird die vorläufige Buchung automatisch storniert, ohne Möglichkeit der Wiederherstellung.
- 13.8 Der/die Gast/Gäste ist/sind berechtigt, die Kreditkartendaten im entsprechenden Bereich der App zu ändern; der/die Gast/Gäste kann/können die gespeicherten und hinterlegten Kreditkartendaten nicht löschen, wenn eine Buchung „ausstehend“/„vor dem Check-in“/„im Aufenthalt“ vorliegt. Der/die Gast/Gäste muss/müssen City Pop über jede Änderung der gespeicherten Kreditkartendaten informieren und die Zahlungsmethode in der App aktualisieren, sobald er/sie Kenntnis davon erlangt/erlangen, dass die hinterlegte und gespeicherte Zahlungsmethode nicht mehr gültig ist. Die Mitteilung oder Änderung der Kreditkartendaten muss vor Fälligkeit einer Zahlung erfolgen, um die erfolgreiche Zahlung der von City Pop angebotenen Leistungen zu gewährleisten.
- 13.9 Wenn eine Zahlung am Fälligkeitsdatum fehlschlägt und der fällige Betrag von City Pop nicht oder nicht vollständig empfangen wird, benachrichtigt City Pop den Gast mit einer automatischen Erinnerung und gewährt gleichzeitig eine Nachfrist von 7 Tagen. Nach Ablauf des 7. Tages, ohne dass City Pop die vollständige Zahlung erhalten hat, wird die Buchung automatisch gekürzt und beendet, wobei der Gast verpflichtet ist, auszuchecken. Der Hauptgast versteht und akzeptiert, dass der Beherbergungsvertrag automatisch ab dem 8. Tag des Zahlungsverzugs als gekündigt gilt und dass der Gast und alle zusätzlichen Gäste das Pop spätestens am Ende des bereits vollständig bezahlten Zeitraums, d. h. 3 Wochen später, verlassen müssen. Alle durch diesen Vorgang entstehenden Verwaltungskosten werden zunächst von der geleisteten Anzahlung abgezogen und sind vom Hauptgast zu tragen, sofern die Anzahlung nicht ausreicht. City Pop behält sich das Recht vor, alle City Pop entstandenen Schäden und/oder sonstige Entschädigungen, die der Hauptgast oder der/die zusätzliche(n) Gast(e) City Pop schuldet, einschließlich der Zahlung des vollen Buchungspreises und aller offenen Gebühren für erbrachte oder gebuchte Leistungen, die entweder an den Hauptgast geliefert oder von ihm gebucht wurden oder an den/die zusätzliche(n) Gast(e) geliefert oder von ihm/ihnen gebucht wurden, vom Hauptgast geltend zu machen.
- 13.10 Die Kreditkartentransaktionen zwischen dem/den Gast(en) und City Pop werden von einem externen Betreiber abgewickelt, der über die gespeicherten Kreditkartendaten des/der Gäste(s) informiert ist. In den Systemen von City Pop werden Kreditkartendaten teilweise verschlüsselt und nur wenige Ziffern sind sichtbar, um maximale Sicherheit für alle Gäste zu gewährleisten.
- 13.11 Nach der ersten Registrierung der Kreditkartendaten und der Autorisierung durch den 3-D-Secure-Prozess erklären sich die Gäste mit zukünftigen Transaktionen auch ohne 3-D-Secure-Autorisierung einverstanden und gewähren City Pop das Recht, alle mit der Buchung verbundenen Transaktionen abzuwickeln.
- 13.12 Der/die Gast/Gäste ist/sind dafür verantwortlich, dass die in der App registrierten Zahlungsdaten jederzeit korrekt und aktuell sind, unabhängig von der verwendeten Zahlungsmethode. Etwaige Probleme, die auf falsche oder veraltete Zahlungsdaten zurückzuführen sind, liegen in der Verantwortung des Gastes/der Gäste.
- 13.13 Bei der Buchung über die Website wird der Gast zu einem sicheren Zahlungsgateway weitergeleitet. Sobald die Zahlung verarbeitet wurde, wird die Reservierung zur weiteren Verwaltung mit der City Pop App synchronisiert.
- Zahlungsrückstände
- 14.1 Bei Buchungen, die noch nicht begonnen haben, hat City Pop ab dem vierten Tag nach Fälligkeit der noch ausstehenden Vorauszahlung das Recht, die Reservierung für das Pop ohne Entschädigung des Gastes zu stornieren.
- 14.2 Bei bereits begonnenen Buchungen ist City Pop berechtigt, nach vier Tagen, gegebenenfalls nach zwei Tagen, nach Fälligkeit der Zahlung oder nach Ablauf der gebuchten und bezahlten Dauer, den Pop zum Zwecke der Räumung zu betreten, alle Gegenstände des Hauptgastes und der zusätzlichen Gäste zu verpacken oder verpacken zu lassen und diese zu lagern, ein Inventar und eine Schadensliste einschließlich etwaiger Entsorgungskosten (Zusammenfassung der Entschädigung für Arbeitsstunden zuzüglich kommunale Entsorgungsgebühren) für Abfall und Abschreibungen zu erstellen, den Zugang für den/die ehemaligen Gäste zu sperren und den Pop nach erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten für Buchungen durch neue Gäste neu zu vergeben. City Pop kann nach eigenem Ermessen einen Beamten bestellen, wenn die Umstände dies rechtfertigen. Die Kosten für den bestellten Beamten sind vom Hauptgast zu tragen.
- 14.3 Der Hauptgast ist verpflichtet, zusätzlich zu den üblichen Kosten die City Pop durch eine außerplanmäßige Räumung entstandenen Mehrkosten zu tragen. Insbesondere ist der Hauptgast verpflichtet, die restlichen Buchungskosten (Buchungspreis für die verbleibende, vertraglich vereinbarte Zeit, mindestens bis zur möglichen Buchung desselben Pops durch einen neuen Gast usw.) zu zahlen. Außerdem schuldet der Hauptgast City Pop alle Kosten, die durch die Hinzuziehung eines Beamten, die Aufzeichnung des Inventars der persönlichen Gegenstände des Hauptgastes und etwaiger Zusatzgäste, etwaige Entsorgungskosten und die Verwahrung der persönlichen Gegenstände (jedoch nur Wertgegenstände) des Hauptgastes und etwaiger Zusatzgäste entstehen, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % p. a.
- 14.4 Wertgegenstände sind Gegenstände oder Dokumente, die nach örtlichem Verständnis, nach eigenem, sorgfältigen und nachvollziehbaren Ermessen von City Pop als erhaltenswert erscheinen.
- 14.5 Die inventarisierten Gegenstände des Gastes und etwaiger zusätzlicher Gäste werden drei Monate lang aufbewahrt. Innerhalb dieser Frist kann der Hauptgast alle diese Gegenstände, auch die Gegenstände etwaiger zusätzlicher Gäste, abholen. Soweit ein Zurückbehaltungsrecht an den Gegenständen gesetzlich möglich ist, erfolgt die Herausgabe schrittweise gegen Zahlung des vom Hauptgast geschuldeten Verzugsbetrags.
- 14.6 Hat der Hauptgast innerhalb von drei Monaten nicht alle hinterlegten Gegenstände abgeholt, ist City Pop berechtigt, diese Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verwerten. Vor Beginn der Verwertung wird eine E-Mail an die letzte bekannte E-Mail-Adresse des Hauptgastes gesendet.
- 14.7 Nach Ablauf von 10 Tagen nach Versand der Entsorgungsankündigung per E-Mail an den Hauptgast ist City Pop berechtigt, alle hinterlassenen Gegenstände, unabhängig davon, wem sie gehören, nach eigenem Ermessen zu entsorgen, z. B. an Dritte zu verkaufen oder in Eigenbesitz zu übernehmen, wobei der Verwertungserlös oder Wert bei der Berechnung oder Änderung der Endabrechnung des Hauptgastes berücksichtigt wird.
- 14.8 Die Kosten für die Verwertung und/oder Entsorgung aller hinterlassenen Gegenstände sind vom Hauptgast zu tragen. City Pop ist berechtigt, alle Gegenstände von geringem Wert auf Kosten des Hauptgastes zu entsorgen. Ausweise und andere Identitätsdokumente des Hauptgastes und/oder zusätzlicher Gäste werden auf Kosten des Hauptgastes 10 Jahre lang aufbewahrt. Danach ist City Pop berechtigt, aber nicht verpflichtet, Ausweise und andere Identitätsdokumente des Hauptgastes und/oder zusätzlicher Gäste zu entsorgen.
- Verlängerung der Buchung
- 15.1 Über die Funktion „Aufenthalt verlängern“ in der App kann der Hauptgast die Buchung im selben Pop verlängern, sofern der Pop für den Zeitraum, um den der Hauptgast den Aufenthalt verlängern möchte, in der App noch als verfügbar angezeigt wird.
- 15.2 Der verlängerte Zeitraum beginnt am Auscheckdatum der ursprünglichen Buchung.
- 15.3 City Pop kann die Verlängerung im selben Pop nicht garantieren, da die Verfügbarkeit desselben Pops davon abhängt, zu welchem Zeitpunkt die Verlängerung vom Hauptgast beantragt wird.
- 15.4 Die Buchung kann um mindestens eine Woche ab dem Check-out-Datum der ursprünglichen Buchung verlängert werden. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der gebuchten Wochen, einschließlich aller vorherigen Buchungen im selben Pop, 52 Wochen nicht überschreiten darf.
- 15.5 Bei einer Verlängerung der Buchung auf insgesamt 8 Wochen oder weniger ist der gesamte zusätzlich gebuchte Zeitraum zu bezahlen.
- 15.6 Es gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerungsanfrage gültigen Buchungspreise.
- 15.7 In der Regel werden bereits gebuchte permanente Zusatzleistungen für den Verlängerungszeitraum automatisch verlängert, sofern sie noch verfügbar sind. Sollten in besonderen Fällen zuvor gebuchte permanente Zusatzleistungen während des Verlängerungszeitraums nicht oder nicht vollständig verfügbar sein, wird der Gast darüber informiert. Die Nichtverfügbarkeit zuvor gebuchter permanenter Zusatzleistungen berechtigt den Gast nicht zur Stornierung der verlängerten Buchung des Pop.
- 15.8 Möchte der Gast gebuchte Zusatzleistungen für den gesamten oder einen Teil des Verlängerungszeitraums stornieren, gelten die Stornierungsbedingungen der gebuchten Leistungen. Einige Zusatzleistungen, wie z. B. Reinigungsservice, Lagerung und Parken, haben in der Regel eine Mindestbuchungsdauer und eine bestimmte Stornierungsfrist.
- 15.9 Während des Verlängerungsbuchungsprozesses kann der Hauptgast andere zusätzliche Annehmlichkeiten auswählen. Diese zusätzlichen Leistungen haben die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei einer Neubuchung, d. h. die ersten acht Wochen müssen im Voraus bezahlt werden, im Falle der Buchung einer permanenten zusätzlichen Leistung.
- 15.10 City Pop hat das Recht, vor Beginn der Verlängerungsfrist eine Zwischenkontrolle des Pop durchzuführen, auch wenn kein Check-out erfolgt.
- 15.11 City Pop hat das Recht, einen Verlängerungsantrag abzulehnen, wenn City Pop bei der Zwischenkontrolle davon ausgeht, dass der/die Gast(e) den Pop unsachgemäß behandelt.
- 15.12 Um die Funktion „Aufenthalt verlängern“ nutzen zu können, muss der Hauptgast sicherstellen, dass mindestens Version 2.0 oder höher der App installiert ist.
- Haftung der Gäste
- 16.1 Die Gäste haften für Schäden, die durch unachtsame, unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung des Pop, des Inventars, der Ausstattung oder der allgemein verfügbaren Einrichtungen oder Anlagen entstehen. Die Haftung gilt sowohl für Sachschäden (Reparaturkosten zur Behebung des Mangels) als auch für die entstandenen Verwaltungskosten (Organisation und Überwachung der Mängelbeseitigung), letztere zum Selbstkostenpreis.
- 16.2 Die Gäste haften für alle Schäden am Gebäude und dessen festen Einrichtungen sowie für alle Schäden am Eigentum Dritter, die im Gebäude entstehen und von den Gästen verursacht werden.
- 16.3 Der Hauptgast und die zusätzlichen Gäste haften für alle ihnen auferlegten Steuern, die nicht im Buchungspreis und/oder in den Zusatzleistungen von City Pop enthalten sind, sondern von der Anmeldung des Hauptgastes und der zusätzlichen Gäste in der Gemeinde oder im Land abhängen (Serafe, ECA, Stadtsteuer usw.).
- 16.4 Der Hauptgast ist verpflichtet, für die Dauer seines Aufenthalts in City Pop eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, wie in Punkt 13.5 angegeben.
- Haftung von City Pop
- 17.1 City Pop haftet im Rahmen seiner eigenen Leistungen ausschließlich für sein eigenes grob fahrlässiges Verhalten. Darüber hinaus haftet City Pop nicht in Fällen höherer Gewalt.
- 17.2 City Pop haftet nicht für Probleme beim Zugang zum Gebäude im Zusammenhang mit den örtlichen, möglicherweise sogar extremen Wetterbedingungen (Schnee, Eis, Hagel, starker Regen usw.), da die jederzeitige sichere Nutzung nicht gewährleistet werden kann und auch die individuelle, wettergerechte Ausrüstung der Gäste sowie deren Vertrautheit mit dem örtlichen Klima sehr unterschiedlich sein können.
- 17.3 City Pop versichert seine eigenen Haftungsrisiken im Umfang der örtlichen gesetzlichen Bestimmungen.
- 17.4 City Pop ist bemüht, die versprochenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Eine Entschädigung für eine vorübergehende, geringfügige Einschränkung der Nutzung des Pop, der Gemeinschaftsräume und -einrichtungen, des Inventars und der Ausstattung ist nicht erforderlich, wenn die Störungsbehebung und Problemlösung zeitnah und in üblicher Weise erfolgt. Bei Problemen mit der Heizung oder Warmwasserversorgung ist City Pop verpflichtet, das Problem innerhalb von 72 Stunden zu beheben oder spätestens nach 72 Stunden für einen vorübergehenden Ersatz zu sorgen.
- 17.5 Wenn eine inbegriffene Leistung trotz einer zeit- und inhaltlich den örtlichen Standards entsprechenden Behebung des Problems über einen längeren Zeitraum nicht verfügbar ist, hat der Gast nur Anspruch auf eine Ermäßigung für den Zeitraum der Nichtnutzung im Rahmen der Preisberechnung von City Pop. Eine weitere Entschädigung an den Hauptgast und/oder zusätzliche Gäste wird von City Pop nicht gewährt.
- 17.6 Sollte eine zu zahlende zusätzliche Leistung vorübergehend nicht verfügbar sein, haftet City Pop nicht für Verluste oder Schäden. Sollte eine zusätzliche Leistung für einen längeren Zeitraum nicht verfügbar sein, haftet City Pop für den bereits gezahlten Preis der zusätzlichen Leistung, jedoch nicht darüber hinaus, es sei denn, der Gast hat einen Vertrag mit einem externen Anbieter der zusätzlichen Leistung abgeschlossen. City Pop ist bemüht, die zusätzlichen Leistungen verfügbar zu halten, kann dies jedoch nicht garantieren. Die Haftung für zusätzliche Leistungen, die direkt zwischen dem Hauptgast und/oder den zusätzlichen Gästen mit einem externen Anbieter vereinbart wurden, richtet sich ausschließlich nach dem abgeschlossenen Vertrag. Die Erbringung von Inkasso- oder Abrechnungsdienstleistungen durch City Pop für zusätzliche Leistungen, die von Dritten erbracht werden, führt nicht dazu, dass City Pop für diese erbrachten Leistungen oder für Schäden oder Verluste haftet, die durch die Erbringung dieser Leistungen durch Dritte entstehen.
- 17.7 City Pop schließt die Haftung für Hilfspersonen im gesetzlich zulässigen Umfang aus. City Pop sorgt für die ordnungsgemäße Auswahl, Unterweisung und Beaufsichtigung seines Personals gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- 17.8 Sofern nicht bereits durch eine andere Bestimmung dieser AGB ausgeschlossen, haftet City Pop höchstens für direkte Schäden des Hauptgastes, d. h. nicht für indirekte Schäden, nicht für weitere Schäden und nicht für Schäden, die nicht typisch oder vor Ort am Ort des Pop nicht bekannt sind, wie z. B. entgangener Genuss oder mehrfacher Strafschadenersatz mit Strafen und Ähnlichem. Eine vertragliche Haftung gegenüber zusätzlichen Gästen ist ausgeschlossen, es sei denn, eine Buchung erfolgte direkt zwischen City Pop und den zusätzlichen Gästen, jedoch nur für den Inhalt dieser Buchung. In diesem Fall haftet City Pop nur für unmittelbare Schäden, und die maximale Haftungssumme von City Pop für diesen unmittelbaren Schaden beträgt den Preis der gebuchten Leistung.
- 17.9 Diese Haftungsbeschränkungen unterliegen den zwingenden Bestimmungen des materiellen Rechts des Staates, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Staatsvertragsrechts oder sonstiger internationaler Rechtsvorschriften.
- 17.10 City Pop haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Hauptgastes und/oder der zusätzlichen Gäste, es sei denn, dieser Verlust oder Diebstahl wurde nachweislich durch eine mangelhafte Dienstleistung von City Pop verursacht. Alle Gäste sind verpflichtet, Wertsachen in verschlossenen Schränken aufzubewahren, insbesondere wenn sie zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistungen nicht im Pop anwesend sind. Alle Gäste stellen sicher, dass hochwertige Gegenstände angemessen versichert und/oder ausreichend vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sind.
- 17.11 Soweit City Pop haftet, ist diese Haftung auf maximal CHF 1.000,00 pro Vorfall begrenzt.
- 17.12 Die zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Eigentum getroffenen Maßnahmen entsprechen den örtlichen Gepflogenheiten. Eine lückenlose Überwachung aller allgemein zugänglichen Bereiche ist nicht möglich.
- Vollständigkeit der Buchungsbedingungen / Abweichende Vereinbarungen
- 18.1 Der Inhalt des Vertrages ergibt sich abschließend aus der beispielhaften Beschreibung aller erbrachten Leistungen (Unterkunft, Grundleistungen, Zusatzleistungen), aus den Angaben in der Buchungsanfrage, aus der Buchungsbestätigung, aus diesen AGB sowie aus den jeweils zwingend anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Andere Bestimmungen gelten nicht. Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht und sind nicht zulässig.
- 18.2 Wenn der Hauptgast andere Bestimmungen vereinbaren und/oder anderweitig von diesen AGB abweichen möchte, müssen diese Änderungen und Ergänzungen ausdrücklich schriftlich mit City Pop vereinbart werden.
- 18.3 Die Gäste werden über alle Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB informiert. Die Gäste sind dafür verantwortlich, die aktualisierten AGB zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie über alle Änderungen informiert sind. Für weitere Informationen können sich die Gäste über den Hilfe- und Supportbereich der App an City Pop wenden. Ohne schriftlichen Widerspruch gelten die AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung als vom Hauptgast und/oder den zusätzlichen Gästen als verbindlich und anwendbar akzeptiert und anerkannt.
- 18.4 City Pop und/oder CP Tec oder andere Mitarbeiter sind berechtigt, Gäste im Rahmen dieser Bestimmungen, Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften zur Einhaltung dieser Bestimmungen aufzufordern und entsprechende Anweisungen zu erteilen (Anweisungsrecht/Hausordnung/Verhaltenskodex usw.).
- 18.5 Für besondere, zusätzliche Vereinbarungen zwischen City Pop und Gästen gilt in Ausnahmefällen das Erfordernis der mindestens elektronisch schriftlichen Form, die die ausdrückliche Annahme und Bestätigung durch City Pop enthalten und deutlich erkennen lassen muss. Eine stillschweigende Annahme durch City Pop ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Ergänzende oder fehlende Bestimmungen und Sprache
- 19.1 Sollte sich während der Buchungsfrist herausstellen, dass eine rechtlich relevante Frage nicht oder nicht ausreichend geregelt wurde oder wenn sich eine Bestimmung ursprünglich oder später als rechtlich nicht durchsetzbar erweist, erfolgt die Lückenfüllung vorrangig analog zu den bereits getroffenen Bestimmungen und dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck. Der Sinn und Zweck der vorherigen Buchung und der damit verbundenen Regelungen und Vereinbarungen sind so weit wie möglich zu wahren. Höchste Richtschnur ist eine angemessene, Ersatz-, allgemein anwendbare, aber auch im konkreten Einzelfall faire Lösung, die dem Betriebskonzept von City Pop angemessen ist.
- 19.2 Die englische Fassung dieser AGB hat Vorrang vor Übersetzungen in andere Sprachen.
- City Pop App
- 20.1 City Pop betreibt und bietet alle Dienstleistungen über die mobile App „City Pop“ an. Buchungen sind auch über Websites möglich.
- 20.2 Gäste müssen alle erforderlichen Aufgaben und Schritte über die App ausführen, darunter: Einholung weiterer Informationen über die beispielhafte Beschreibung und Verfügbarkeit des Pop, Preise, Eigenschaften des Pop, Buchung eines Pop (einschließlich ordnungsgemäßer Bezahlung), Buchung von Zusatzleistungen (einschließlich ordnungsgemäßer Bezahlung).
- 20.3 Durch das Herunterladen, Durchsuchen, Aufrufen oder Verwenden der City Pop App erklären sich die Gäste mit der Datenschutzerklärung einverstanden und akzeptieren diese.
- 20.4 Für die Nutzung der City Pop App benötigen Gäste eine vom Netzwerk am CP-Standort unabhängige Internetverbindung.
- 20.5 Die Gäste erklären sich damit einverstanden, dass City Pop über die App Benachrichtigungen oder Nachrichten zu den Buchungen oder gebuchten Annehmlichkeiten versendet.
- 20.6 City Pop verpflichtet sich, Anzeige- und Betriebsfehler sowie Bugs so schnell wie möglich zu beheben. City Pop kann jedoch nicht garantieren, dass die City Pop App frei von Fehlern und Bugs ist. Im Falle von Fehlern und Bugs übernimmt City Pop keine Haftung für diese Fehler und/oder Bugs. Alle Fehler oder Bugs sollten dem Kundendienst von City Pop gemeldet werden, damit sie so schnell wie möglich behoben werden können.
- 20.7 City Pop kann nicht garantieren, dass der Betrieb der City Pop-App (für alle Funktionen) immer unterbrechungsfrei und zugänglich ist. Es kann vorkommen, dass einige Funktionen jederzeit ausgesetzt oder eingeschränkt werden oder dass einige Nachrichten/Benachrichtigungen nicht wie vorgesehen übermittelt werden. City Pop wird jedoch versuchen, einen unterbrechungsfreien Zugang zu allen Funktionen der App zu gewährleisten. City Pop übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch Fehlfunktionen der App entstehen.
- 20.8 City Pop kann nicht garantieren, dass die City Pop-App frei von Viren oder anderen Elementen ist, die Technologien beschädigen oder beeinträchtigen können. City Pop übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch Viren oder andere Elemente verursacht werden, die über die App übertragen werden.
- 20.9 City Pop behält sich das Recht vor, die Nutzung der App auszusetzen, wenn City Pop der Ansicht ist, dass ein Gast oder Nutzer gegen diese AGB verstoßen hat oder dass ein Gast oder Nutzer einen Betrug gegenüber City Pop oder einer dritten Person begangen hat.
- 20.10 Alle Inhalte der App sind durch Urheberrechtsgesetze und/oder andere geistige Eigentumsrechte geschützt und gehören ausschließlich der Artisa Group, zu der City Pop gehört. Die Inhalte dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers nicht kopiert, reproduziert, verbreitet, verkauft oder veröffentlicht werden.
- 20.11 City Pop behält sich das Recht vor, Inhalte, Informationen, Funktionen, Dienste, Preise, Bilder usw. in der App jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu modifizieren. City Pop übernimmt keine Verantwortung für Fehler oder Änderungen der Inhalte der App.
- Anwendbares Recht
- 21.1 Die Gäste erklären sich damit einverstanden, dass Buchungen ausschließlich digital bestätigt und bearbeitet werden. Eine schriftliche Kopie und Unterschrift auf der Buchung sind nicht erforderlich.
- 21.2 Es gilt das Recht des Landes, in dem das City Pop-Gebäude betrieben wird, für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Nutzung der App und allen vereinbarten Verträgen, sofern nicht die Bestimmungen dieser AGB bereits gelten.
- 21.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist die Stadt, in der sich das Pop befindet. Werden Verfahren in anderen Gerichtsbarkeiten eingeleitet, wird keine Klageerwiderung abgegeben, und alle ausländischen Entscheidungen werden als null und nichtig betrachtet. Schiedsgerichte und andere alternative Streitbeilegungsverfahren sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- 21.4 Sollten City Pop aufgrund unberechtigter Ansprüche von Gästen an anderen Orten, vor Schiedsgerichten oder anderen alternativen Streitbeilegungsstellen Kosten entstehen, sind die Gäste verpflichtet, alle damit verbundenen Kosten in voller Höhe zu tragen, unabhängig von Kostenentscheidungen in anderen, unzulässigen Verfahren.
- Aktualisierungen der AGB
City Pop behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser AGB zu ändern oder zu ergänzen. Jede neue Version wird auf der Website von City Pop und in der mobilen App verfügbar sein und tritt mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft. Ohne schriftlichen Widerspruch gelten die jeweils aktuelle Version der AGB als vom Gast akzeptiert und als verbindlich und anwendbar anerkannt.
- City Pop-Hausordnung
Die „City Pop Housing Rules“ („Pop-Regeln„) sind die Verhaltensregeln, die bei der Nutzung eines Pop und der Gemeinschaftsbereiche einzuhalten sind. Alle Regeln dienen dazu, ein gesundes und friedliches Zusammenleben der Gäste zu gewährleisten. Die Pop-Rules sollen das Zusammenleben erleichtern, eine positive Atmosphäre aufrechterhalten und dazu beitragen, dass die Infrastruktur (Ihr Pop, alle Bereiche rund um das Gebäude und innerhalb des von City Pop verwalteten Gebäudes) nicht nur von Ihnen, sondern auch von allen anderen Gästen sorgfältig und respektvoll behandelt wird.
Ein guter City Pop-Gast zu sein bedeutet, sich gegenüber Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur in einer Atmosphäre gegenseitigen Respekts höflich und rücksichtsvoll zu verhalten.
Die Pop-Regeln enthalten außerdem alle Informationen, die jeder Gast für die Pflege der täglichen Beziehungen zu City Pop und seinem Servicepersonal benötigt. Die Pop-Regeln sind integraler Bestandteil der AGB. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Pop-Regeln ist City Pop berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Wort „Gast“ durch „Sie“ ersetzt, da wir einen direkten Umgang miteinander schätzen, wenn es um das Zusammenleben in der Gemeinschaft, den Respekt gegenüber anderen und die ordnungsgemäße Nutzung der für Sie vorgesehenen Bereiche geht.
Mit der Annahme der AGB bestätigt jeder Gast bei der Buchung elektronisch diesen Verhaltenskodex einzuhalten und erklärt, alle Bestimmungen verstanden zu haben und diesen zuzustimmen sowie alle Pop-Regeln einzuhalten, was auch im Interesse jeden Gastes liegt.
Vielen Dank, dass Sie unser Konzept und unsere Werte akzeptieren und die Pop-Regeln befolgen.
23.1. Sorgfaltspflicht
- 23.1.1 Sie dürfen alle Einrichtungen von City Pop sorgfältig nutzen und so hinterlassen, wie Sie sie vorfinden möchten. Bitte befolgen Sie unsere Pop-Regeln sorgfältig.
- 23.1.2 City Pops sind hochwertige Designprodukte. Aus diesem Grund ist es verboten, Änderungen an den Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen des Pop vorzunehmen. Bauliche Veränderungen sind strengstens untersagt. Die Möbel dürfen nicht verändert oder mit Nägeln oder auf andere Weise beschädigt werden. Die Möbel und die Ausstattung sind wie üblich zu benutzen, sodass eine normale Abnutzung entsteht. Bilder, Poster usw. können an den dafür vorgesehenen Stellen aufgehängt werden, wenn Sie eine persönliche Note einbringen möchten. Das Einschlagen von Nägeln in die Wände usw. ist nicht gestattet.
- 23.1.3 Es ist Ihnen nicht gestattet, Möbel, Einrichtungsgegenstände oder Ausstattungsgegenstände aus der Wohnung zu entfernen und/oder weiterzugeben. Es ist ebenfalls nicht gestattet, Ausstattungsgegenstände aus der Wohnung in die Gemeinschaftsräume des Gebäudes mitzunehmen und dort zu verwenden.
- 23.1.4 Sie können eigene, bewegliche Kleinmöbel mitbringen, die jedoch nicht fest im Pop montiert oder installiert werden dürfen. Die mitgebrachten Kleinmöbel dürfen die vorhandene Ausstattung und die übrigen Möbel nicht beschädigen.
- 23.1.5 Die dauerhafte Installation von Satellitenschüsseln oder anderen technischen Geräten sowie das Verlegen weiterer Kabel ist untersagt.
- 23.1.6 Wir bieten Ihnen einen Pop, der komplett mit Möbeln und Inventar ausgestattet ist: Nutzen Sie alles, während Sie im City Pop sind, aber bitte denken Sie daran, dass Inventar, Möbel, Polster, Geräte und Haushaltstextilien nicht aus dem Pop entfernt, verschenkt, verkauft oder an Dritte weitergegeben werden dürfen. Ihre Nutzung erfolgt ausschließlich zusammen mit dem Pop und/oder mit Aktivitäten im Gebäude (z. B. auch im Fitnessraum, Yogaraum usw.).
- 23.1.7 Sie dürfen keine eigenständigen Reparaturen im Pop, an Installationen, anderen Geräten oder Möbeln vornehmen. Sie sind verpflichtet, Schäden und erforderliche Reparaturen an CP Tec und/oder City Pop zu melden.
- 23.1.8 Bitte benutzen Sie alle Gemeinschaftsräume des City Pop-Gebäudes mit Sorgfalt und hinterlassen Sie diese sauber. Gäste sind verpflichtet, Gemeinschaftsräume nach der Benutzung in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
- 23.1.9 Wir danken Ihnen, dass Sie Ihren Pop und alle Gemeinschaftsräume von City Pop mit gesundem Menschenverstand und unter Einhaltung aller Pop-Regeln pfleglich behandeln.
23.2. Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf andere Gäste
- 23.2.1 Respektieren Sie stets andere Gäste und denken Sie bitte immer daran, dass Lärm und Gerüche das Leben anderer Gäste beeinträchtigen können.
- 23.2.2 Geräte zur Tonwiedergabe jeglicher Art dürfen im Pop nur in einer üblichen Lautstärke betrieben werden. Die Gemeinschaftsräume dürfen nicht für den Betrieb von Tonwiedergabegeräten, für private Konzerte, für andere Aufführungen und, sofern sie nicht privat für solche Freizeitaktivitäten gebucht werden können, für private Feiern mit exklusiven Personengruppen genutzt werden. Mehrstimmige Gesangsveranstaltungen oder Bandproben im Pop oder in den Gemeinschaftsräumen sind nicht gestattet.
- 23.2.3 Um die Ruhe aller zu respektieren, ist das Spielen von Musik mit Musikinstrumenten jeglicher Art nicht gestattet. Verstärkersysteme für Musikinstrumente dürfen im Pop und in den Gemeinschaftsräumen nicht verwendet werden. Lautes Singen ist mit dem Musizieren mit Musikinstrumenten gleichzusetzen.
- 23.2.4 Im City Pop gilt von 21:00 Uhr bis 8:00 Uhr die gesetzliche Nachtruhe. Während der Nacht ist die Nutzung des Pop und der Gemeinschaftsräume entsprechend den Erfordernissen der Rücksichtnahme und den polizeilichen Vorschriften einzuschränken. Tonwiedergabegeräte dürfen nur in entsprechend leiser Einstellung verwendet werden. Das aktive Spielen von Musikinstrumenten ist untersagt. Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass die nächtliche Ruhezeit von der Polizei durchgesetzt werden kann und dass die Polizei von jedem Gast kostenlos zur Durchsetzung der nächtlichen Ruhezeit ohne Einschaltung von City Pop gerufen werden kann.
- 23.2.5 Sie müssen alle Handlungen unterlassen, die andere Gäste stören könnten, wie z. B. das Zuschlagen von Türen, lautes Sprechen in den Gemeinschaftsbereichen oder in Ihrem Pop usw. City Pop behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung dieser Regeln Maßnahmen zu ergreifen.
- 23.2.6 Aus Sicherheitsgründen und aus Rücksicht auf alle Nichtraucher, die einen Pop nutzen, ist das Rauchen und Vapen im Pop, in den Gemeinschaftsräumen und auf den Balkonen verboten. Das Grillen ist ebenfalls auf den Balkonen und in den Außenbereichen, die von City Pop verwaltet werden, verboten.
- 23.2.7 Bei der Zubereitung von stark riechenden Speisen muss der Pop oder der Gemeinschaftsküchenbereich jedes Mal ausreichend gelüftet werden, damit sich die Gerüche nicht in den Einrichtungsgegenständen festsetzen. Das Lüften durch Öffnen der Eingangstür des Pop ist zu vermeiden, damit die Gemeinschaftsbereiche nicht durch Geruchsemissionen beeinträchtigt werden.
23.3. Sachgemäßer Gebrauch des Pop, der Einrichtungen, Möbel und Geräte
- 23.3.1 Alle bereitgestellten Gegenstände sind bestimmungsgemäß zu verwenden. Beschädigungen sind zu vermeiden, soweit dies in Ihrer Macht steht.
- 23.3.2 Offenes Feuer, auch Kerzen, sind im Pop, auf Balkonen oder im Gemeinschaftsbereich strengstens verboten.
- 23.3.3 Der Betrieb zusätzlicher, privater Heizgeräte jeglicher Art ist untersagt. Um jegliche Energieverschwendung zu vermeiden, sollten Fenster während der Heizperiode nicht dauerhaft geöffnet oder gekippt bleiben.
- 23.3.4 Überprüfen Sie vor der Benutzung elektrischer Geräte, ob diese für die nationale Netzspannung von 220 bis 230 Volt geeignet sind und ein Sicherheitssiegel einer weltweit anerkannten Organisation (z. B. „CE“) aufweisen. Ist dies nicht der Fall, benutzen Sie die Geräte nicht. Die Verwendung von Elektrogeräten, die nicht den staatlichen Normen entsprechen, ist polizeilich verboten. Sie haften persönlich für alle Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser grundlegenden Regel entstehen, und müssen sogar mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
- 23.3.5 Es ist Ihnen nicht gestattet, elektrotechnische Veränderungen an Steckdosen und anderen elektrischen Anlagen vorzunehmen. Wenn ein Stecker nicht passt, verwenden Sie einen mobilen Adapterstecker, der in einem Elektrofachgeschäft leicht erhältlich ist. Sie haften in vollem Umfang für Schäden, die durch die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen.
- 23.3.6 Sonnenschutzvorrichtungen dürfen bei schlechtem Wetter nicht verwendet werden.
- 23.3.7 Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen ist die Lagerung von Gegenständen, Kleidung, Schuhen, Regalen, Abfällen, Sportgeräten usw. in den Gemeinschaftsräumen, insbesondere vor der Eingangstür des Pop oder in den Fluren oder auf dem Balkon, verboten.
- 23.3.8 Die Entsorgung von Feststoffen wie Speiseresten, Hygieneartikeln usw. über die Toilette oder andere Abflüsse ist strengstens untersagt. Die Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen und zur Zerstörung oder Funktionsstörung von Toiletten und anderen Abflüssen führen, gehen vollständig zu Ihren Lasten, wenn Sie den Schaden verursacht haben (die Folgen sind nicht nur technisch katastrophal, sondern auch kostspielig zu beheben).
- 23.3.9 Die Benutzung der Aufzüge muss gemäß den in den Aufzügen aufgeführten Vorschriften erfolgen und darf zu keiner Zeit zum Transport schwerer Gegenstände verwendet werden. Der Transport großer Gegenstände in den Aufzügen ist nicht gestattet. Aufzüge sind für den Transport von Personen und nicht für den Transport von Gegenständen vorgesehen. Sie haften für Schäden an Aufzügen, die durch unsachgemäße oder verbotene Benutzung entstehen. Die Notrufanlage in den Aufzügen darf nur im Notfall benutzt werden.
- 23.3.10 Jegliche Schäden an Pop’s, den Gemeinschaftsräumen oder den Einrichtungen werden Ihnen in voller Höhe in Rechnung gestellt (einschließlich Kosten für Ersatz, Reparatur, Arbeitsstunden, Verwaltungsaufwand usw.).
- 23.3.11 Das Rauchen und/oder Vapen im Gebäude und im Pop (einschließlich Zigaretten, alle E-Zigaretten, Drogen usw.) sowie in Außenbereichen, in denen dies nicht ausdrücklich gestattet ist, ist strengstens verboten. Das Rauchen auf dem Balkon ist ebenfalls verboten.
- 23.3.12 Bestimmte Bereiche des Gebäudes oder von Pop können mit Brandmeldern ausgestattet sein. Alle Kosten, die durch die Auslösung eines Brandmelders aufgrund unsachgemäßer Nutzung der Innenräume oder von Pop (Rauch, übermäßiger Dampf aus der Küche oder dem Badezimmer, Staub usw.) entstehen, werden dem Gast/den Gästen, der/die den Fehlalarm verursacht hat/haben, vollständig in Rechnung gestellt.
23.4. Feuchtigkeit
- 23.4.1 Sie müssen die Sicherheitsvorschriften befolgen, die mindestens einmal täglich oder bei Bedarf durchzuführen sind, da eine ausreichende Belüftung und vollständige Regeneration der Luft im Pop unerlässlich ist, um die Bildung von gesundheitsschädlichem Schimmel im Pop zu vermeiden.
- 23.4.2 Die durch die Nutzung von Nassräumen oder durch Kochen entstandene Restfeuchtigkeit ist durch intensives tägliches Lüften zu entfernen. Intensives Lüften bedeutet das vollständige Öffnen aller Fenster (jedoch nicht der Eingangstür) für fünf bis maximal 10 Minuten, dreimal täglich.
- 23.4.3 Sie sind für die Schimmelbildung in Ihrem Pop verantwortlich, wenn die angegebenen Schutzvorschriften nicht eingehalten werden oder wenn der Schimmel durch unsachgemäßen Gebrauch des Pop verursacht wurde. In diesem Fall tragen Sie die Kosten, wenn Schäden entstehen und Reparaturen oder Ersatzleistungen erforderlich sind.
23.5. Abfallentsorgung
- 23.5.1 Die Abfallentsorgung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Müllsäcken liegen in Ihrer Verantwortung.
- 23.5.2 Je nach Standort des City Pop dürfen nur offizielle, kostenpflichtige Müllsäcke verwendet werden: Diese sind in den großen Lebensmittelgeschäften der Stadt oder in den entsprechenden Verkaufsstellen erhältlich. Nur offizielle, kostenpflichtige Müllsäcke dürfen (sofern vorhanden) in den Containersystemen von City Pop entsorgt werden. Wenn keine Container von City Pop bereitgestellt werden oder am Standort nicht verfügbar sind, müssen Sie den gesamten Abfall in den von der Gemeinde, in der sich der City Pop-Standort befindet, bereitgestellten und verwalteten Abfallentsorgungseinrichtungen entsorgen. Illegale Müllablagerungen werden von der Polizei geahndet.
- 23.5.3 Möglicherweise gibt es staatliche, frei nutzbare Sammelstellen für Wertstoffe wie Glas, Metall, Altöl, Haustier- und andere Kunststoffe, Kleidung, Schuhe usw. Weitere Informationen und Anweisungen finden Sie auf den entsprechenden Websites der Gemeinde. Tragen Sie mit umweltbewusstem und respektvollem Verhalten zu einer schönen Umwelt und einer schönen Welt bei.
- 23.5.4 Die im City Pop bereitgestellten Mülltonnen sind nur für den Abfall bestimmt, der an dem Ort anfällt, an dem die Mülltonne steht, und nicht für die Entsorgung Ihres persönlichen Abfalls, der in Ihrem Pop anfällt.
- 23.5.5 Das Zurücklassen von Müllsäcken oder Abfällen jeglicher Art im Gebäude (Böden, Gemeinschaftsräume usw.), die nicht ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt oder willkürlich außerhalb des Gebäudes (Garten, Eingang usw.) abgelagert werden, ist nicht gestattet und kann mit einer polizeilichen Strafe (Geldbuße) geahndet werden.
- 23.5.6 City Pop stellt grundlegende Richtlinien zur Abfallentsorgung in Ihrem City Pop-Gebäude zur Verfügung: Wenn Sie weitere Informationen benötigen, sind Sie selbst dafür verantwortlich, sich über öffentlich zugängliche Informationen im Internet usw. zu informieren.
23.6. Meldung und Behebung von Schäden und Mängeln
- 23.6.1 Wenn Sie Mängel und andere Schäden feststellen, die behoben werden müssen, sind Sie verpflichtet, diese über den Bereich „Hilfe & Support“ in der App an den Kundendienst von City Pop zu melden.
- 23.6.2 Beleuchtung und technische Installationen werden von City Pop kostenlos ersetzt, es sei denn, Sie sind für Mängel verantwortlich, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind.
- 23.6.3 Bei größeren Reparaturen im Pop wird City Pop geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Erbringung der gebuchten Pop- und sonstigen gebuchten Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Kleinere Mängel und Reparaturen, die leicht behoben werden können, werden so schnell wie möglich behoben.
23.7. Haustierverbot
- 23.7.1 Das Halten von Haustieren in einem City Pop ist verboten. Ein Anspruch auf Gewährung einer Ausnahme besteht nicht.
- 23.7.2 Wenn Sie entgegen dem Vertrag ein Haustier halten, das unter anderem zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen für die anderen Gäste und/oder zu übermäßiger Abnutzung oder Beschädigung des Pop führt, stellt dies einen wesentlichen Vertragsbruch dar, der City Pop zur sofortigen Kündigung des Vertrags berechtigt.
23.8. Sicherheit im Gebäude
- 23.8.1 Das Gebäude verfügt über kein speziell geschultes Sicherheitspersonal, das im Notfall kontaktiert werden kann. Daher gilt Folgendes:
- 23.8.2 Bei strafbaren Vorfällen (Einbrüche, Drohungen usw.) ist unverzüglich und direkt die örtliche Polizei unter der Notrufnummer zu verständigen. City Pop ist über die App oder per E-Mail zu benachrichtigen.
- 23.8.3 Bei offenem Feuer oder unbekannter Rauchentwicklung, die nach Feuer riecht (brennende Elektrokabel usw.), muss unverzüglich die örtliche Feuerwehr über die Notrufnummer informiert und/oder der Feueralarmknopf gedrückt werden. City Pop muss über die App oder per E-Mail informiert werden. Eigene Löschversuche sind nur bei Bagatellfällen zu unternehmen, bei denen keine Gefahr für Personen im Gebäude besteht. Auch bei geringsten Zweifeln ist die Feuerwehr zu rufen.
- 23.8.4 Bei medizinischen Notfällen sind sofort lebensrettende Maßnahmen einzuleiten und der örtliche Rettungsdienst telefonisch zu verständigen. City Pop muss über die App oder per E-Mail informiert werden.
- 23.8.5 Die Eingangstür ist tagsüber verschlossen, damit unbefugte Dritte keinen Zugang haben. Ausnahmen sind möglich (z. B. Öffnungszeiten für Post- und Paketzustellungen). Der Zugang zum Gebäude ist nur mit dem Ausweis oder der App möglich und wird nicht vom Personal von City Pop überwacht.
- 23.8.6 Das vorhandene Überwachungssystem erlaubt unter anderem aus Datenschutzgründen keine Überwachung aller Bereiche und keine dauerhafte Speicherung der Aufzeichnungen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass die vorhandenen Sicherheitssysteme betrieben werden. Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Datenschutzerklärung zur Videoüberwachung von City Pop.
- 23.8.7 In den folgenden Fällen gilt Nulltoleranz: Handel mit Drogen und illegalen Substanzen, Waffenhandel, Geldwäsche oder Fälschungsdelikte, kommerzielle Aktivitäten mit sexuellem Hintergrund. Bei Anzeichen für solche Nulltoleranz-Aktivitäten ruft City Pop die Polizei. Gäste und Besucher, die an solchen Aktivitäten beteiligt sind, werden unverzüglich aus dem Gebäude verwiesen. Die verwiesenen Gäste haben keinen Anspruch auf Rückerstattung. City Pop stellt die endgültige Rechnung so aus, als hätten die verwiesenen Gäste das Pop freiwillig vorzeitig verlassen. Der verwiesene Hauptgast schuldet City Pop den Restbetrag und eine Entschädigung gemäß der endgültigen Rechnung, einschließlich aller Kosten, die den Behörden entstanden sind.
- 23.8.8 City Pop behält sich das Recht vor, das Sicherheitssystem in allen Pop-Locations zu kontrollieren, falls Schäden am Gebäude (innerhalb oder außerhalb, Schäden an anderen Pop-Locations von Gästen oder ähnliche Fälle usw.) entstehen.
23.9. Von City Pop für die Gäste organisierte Veranstaltungen
- 23.9.1 City Pop organisiert Veranstaltungen für alle Gäste. Wenn ausdrücklich angegeben, sind auch Ihre Freunde und Familienmitglieder herzlich willkommen.
- 23.9.2 City Pop lädt Sie und alle Mitglieder über Newsletter, Flyer vor Ort oder Beiträge in sozialen Medien ein.
- 23.9.3 City Pop lehnt jede Haftung (auch im Falle von Fahrlässigkeit) für direkte, indirekte oder Folgeschäden ab, die Ihnen oder Ihren Freunden/Familienmitgliedern während einer von City Pop organisierten Veranstaltung entstehen oder von Ihnen verursacht werden.
- 23.9.4 Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, gelegentlich in Videos und Fotos zu Marketingzwecken aufgenommen zu werden. Der Hauptgast ist dafür verantwortlich, zusätzliche Gäste und andere Personen, die er einladen möchte, entsprechend zu informieren. Das Marketingmaterial kann auch auf den Social-Media-Kanälen, der Website, der App oder anderen Marketingmaterialien von City Pop veröffentlicht werden. Gäste haben das Recht, der Verwendung von Bildern, die sie betreffen, jederzeit zu widersprechen. In diesem Fall muss der Gast City Pop unverzüglich per E-Mail oder über die App kontaktieren.
23.10. Verlorene oder beschädigte Gegenstände
- 23.10.1 City Pop lehnt jede Verantwortung für beschädigte Gegenstände ab, die sich im Besitz von City Pop auf dem City Pop-Gelände befinden, oder für Ihr Eigentum, das sich in Ihrem Pop, innerhalb des Gebäudes oder außerhalb des Gebäudes befindet (gewaschene und getrocknete Kleidung in der Waschküche, Gegenstände, die in der Aufbewahrungsbox gelagert sind, geparkte Fahrzeuge usw.).
- 23.10.2 Wenn das City Pop-Team einen Gegenstand findet, der Ihnen zuzuordnen ist, wird es sich um die Rückgabe bemühen und Sie kontaktieren.
- 23.10.3 Sie haften – gegebenenfalls über Ihre Versicherung – für alle Kosten, die durch den Verlust oder die Beschädigung eines Gegenstands von City Pop oder Ihres Eigentums entstehen.
23.11. Aktualisierungen der Hausordnung
City Pop behält sich das Recht vor, die Pop-Regeln jederzeit anzupassen. Jede neue Version wird auf der Website und in der mobilen App verfügbar sein und tritt mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.
Italien
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) stellen den Vertrag zwischen Gästen (wie unten definiert) und VM OpCo S.r.l. mit Sitz in Mailand, Viale Monza 137, Eintragungsnummer im Handelsregister von Mailand, Monza, Brianza und Lodi, Steuernummer 11431680963 („City Pop“) dar. Die Gäste verpflichten sich, die AGB zu lesen und elektronisch zu bestätigen. Damit erklären alle Gäste, dass sie alle hierin enthaltenen Bestimmungen der AGB verstanden haben und ihnen zustimmen, bevor sie einen Vertrag abschließen.
1. City Pop
1.1 City Pop ist aufgrund seiner Vereinbarung mit dem Gebäudeeigentümer der Betreiber des Gebäudes, für das diese AGB gelten.
1.2 City Pop bietet Serviced Apartments („Pops“) mit festen, im Buchungspreis enthaltenen Annehmlichkeiten sowie zusätzlichen Annehmlichkeiten, die gegen Aufpreis verfügbar sind.
1.3 City Pop behält sich das Recht vor, die Bonität der Gäste im üblichen Umfang zu überprüfen. Mit der Buchungsanfrage bei City Pop erklären sich die Gäste mit dieser Überprüfung einverstanden. City Pop kann den Gast auch auffordern, Auskünfte von Auskunfteien vorzulegen.
1.4 Die Kommunikation zwischen Gästen und City Pop muss über die App erfolgen und den Bestimmungen dieser AGB entsprechen. In Ausnahmefällen ist auch eine Kommunikation per E-Mail zulässig.
1.5 Mitglieder des City Pop Teams haben das Recht, im Rahmen ihrer Aufgaben das Pop zu betreten. Bei Vorliegen berechtigter Gründe (z. B. Reinigung, Anpassung der Temperaturen und Änderung der Heizungseinstellungen usw.) kann das Pop ohne Anwesenheit des Gastes betreten werden. City Pop informiert den Hauptgast vorab per E-Mail oder App-Nachricht, wenn ein Mitglied des City Pop Teams das Pop betreten wird. In Notfällen kann das Pop jederzeit betreten werden.
2. Gäste
2.1 „Gäste” werden in zwei Kategorien unterteilt: die Person, die die Buchung vornimmt und für die Buchung verantwortlich ist („Hauptgast”) und Personen, die vom Hauptgast gemäß dem App-Verfahren als anwesend hinzugefügt werden („zusätzliche Gäste”). Um Missverständnisse zu vermeiden, sind zusätzliche Gäste nur diejenigen, die vom Hauptgast über die App während des Buchungsvorgangs oder später gemäß dem Verfahren im entsprechenden Abschnitt registriert wurden. Wenn die Person im Pop nicht registriert ist, kann sie nur als Besucher qualifiziert werden, und es gelten die Bestimmungen in Abschnitt 3.
2.2 Wenn in den AGB von Gästen die Rede ist, gelten die Bestimmungen sowohl für den Hauptgast als auch für zusätzliche Gäste.
2.3 Gäste sind die tatsächlichen vorübergehenden Nutzer des Pop. Je nach Größe des Pop kann der Hauptgast diesen allein oder mit einer angemeldeten zusätzlichen Person nutzen. Die maximale Anzahl von Personen, die in einem bestimmten Pop wohnen können, wird von City Pop festgelegt und angegeben. Jeder Erwachsene und jedes Kind zählt als eine Person. Der Hauptgast haftet weiterhin für Schäden und negative Folgen, die durch sein Verhalten und das Verhalten der zusätzlichen Gäste verursacht werden.
2.4 Zum Zeitpunkt der Buchung muss der Hauptgast die Anzahl der Personen angeben, die das Pop nutzen werden. Der Hauptgast kann während des Buchungsvorgangs oder später, immer über die App, einen zusätzlichen Gast zur Buchung hinzufügen.
2.5 Der Hauptgast ist verpflichtet, die Buchungsanfrage vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, einschließlich des Verfahrens zur Identitätsprüfung. Für Ausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis, einschließlich aller erforderlichen Visa), die nicht das lateinische Alphabet verwenden, muss eine Übersetzung vorgelegt werden. Alle Verpflichtungen zur Bereitstellung von Daten und Ausweisdokumenten gelten auch für zusätzliche Gäste, wenn diese zu einer Buchung hinzugefügt werden. Wenn dies nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist weder für den Hauptgast noch für zusätzliche Gäste ein Check-in möglich.
2.6 Wenn die App nicht verwendet werden muss, muss die vom Hauptgast während des Buchungsvorgangs angegebene E-Mail-Adresse für weitere Nachrichten im Zusammenhang mit der Buchung zwischen dem Hauptgast und City Pop verwendet werden. Nachrichten von anderen, unbekannten oder nicht gemeldeten E-Mail-Adressen werden nicht als vom Hauptgast stammend akzeptiert. Die Hauptgäste müssen City Pop unverzüglich über jede Änderung dieser E-Mail-Adresse über die App informieren.
2.7 Wenn sich der persönliche Status des Gastes/der Gäste oder andere Angaben zur Buchungsanfrage (Adressen, Telefonnummern, Notfallkontaktdaten usw.) während des Aufenthalts ändern, muss der Hauptgast dies City Pop unverzüglich über die City Pop App melden.
2.8 Falsche Angaben während und nach der Buchung oder die Verletzung der Meldepflichten durch den Hauptgast oder zusätzliche Gäste stellen Vertragsverletzungen dar und berechtigen City Pop gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches zur sofortigen Kündigung des Vertrags. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist der Hauptgast für das Verhalten und die Meldepflichten der zusätzlichen Gäste verantwortlich.
2.9 Zusatzgäste können für einen Mindestaufenthalt von mindestens sieben Tagen hinzugefügt werden. Die maximale Aufenthaltsdauer entspricht der gesamten Aufenthaltsdauer des Hauptgastes.
2.10 Zusatzgäste gelten ab dem ersten Tag ihres regulären Aufenthalts im Pop als solche und müssen vor ihrer Ankunft in der App registriert werden.
2.11 Um zusätzliche Gäste zu registrieren, muss der Hauptgast folgende Angaben machen: E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname der zusätzlichen Gäste. Die zusätzlichen Gäste müssen dann innerhalb einer bestimmten Frist das Registrierungsverfahren durchlaufen. Durch Befolgen des Verfahrens (Ausfüllen aller erforderlichen Daten, Durchlaufen des ID-Verfahrens in der App, Akzeptieren der AGB und der Datenschutzerklärung) werden sie offiziell zu zusätzlichen Gästen mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
2.12 Durch die Registrierung zusätzlicher Gäste über die App erhalten diese ab dem Tag des Check-ins oder ab der Aktivierung des zusätzlichen Gastes, falls dies während der Buchung erfolgt, bis zum Ende der Buchung digitalen Zugang zum Pop und zu den Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes. Der Hauptgast kann zusätzliche Gäste jederzeit widerrufen: Damit werden auch die Zugangsrechte der zusätzlichen Gäste widerrufen.
2.13 Zusätzliche Gäste greifen mit ihren persönlichen Anmeldedaten über ihr Gerät auf die City Pop App zu. Sie haben digitalen Zugang zum Pop und zu den Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes. Zusätzliche Gäste können die vom Hauptgast gebuchten Leistungen nicht ändern oder im Namen des Hauptgastes oder auf Kosten des Hauptgastes weitere Leistungen hinzufügen.
2.14 Der Hauptgast ist dafür verantwortlich, während des Buchungsvorgangs oder während des Buchungszeitraums jederzeit einen zusätzlichen Gast hinzuzufügen oder zu widerrufen. City Pop ist nicht berechtigt, einen zusätzlichen Gast hinzuzufügen oder zu widerrufen, es sei denn, es liegt ein Grund dafür vor (z. B. falsches Verhalten, Missachtung der City Pop-Regeln usw.). Bitte beachten Sie, dass gemäß diesen AGB ein zusätzlicher Gast erst dann als solcher gilt, wenn er den Registrierungsvorgang abgeschlossen hat. Das System widerruft automatisch den Status eines zusätzlichen Gastes, wenn dieser nicht alle erforderlichen Schritte (Ausfüllen der Daten, Identitätsprüfung usw.) innerhalb einer bestimmten Frist abgeschlossen hat.
2.15 Sowohl der Hauptgast als auch zusätzliche Gäste haben das Recht, am Tag des Check-ins den Check-in-Vorgang durchzuführen (vorbehaltlich der vollständigen Datenregistrierung und Identitätsprüfung durch den Hauptgast und alle zusätzlichen Gäste), jedoch kann dies nur einer der beiden tun. Sobald der Hauptgast den Check-in-Vorgang durchgeführt hat, können zusätzliche Gäste dies nicht erneut tun und umgekehrt. Zusätzliche Gäste können den Check-in-Vorgang nicht durchführen, wenn der Hauptgast die Identitätsprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen hat. Nach Abschluss des Check-in-Vorgangs haben alle ordnungsgemäß registrierten Gäste Zugang zum Pop.
2.16 Der Hauptgast bleibt für alle Zahlungen im Zusammenhang mit den Buchungen verantwortlich.
2.17 Es ist nicht gestattet, zusätzliche Gäste oder andere Personen für den Aufenthalt im Pop zu belasten. Wenn der Hauptgast zusätzliche Gäste oder andere Personen für den Aufenthalt im Pop belastet, stellt dies einen schwerwiegenden Vertragsbruch dar, der gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches zur sofortigen Kündigung des Vertrags und zur Räumung/Wiederinbesitznahme des Pop führt. Der Hauptgast schuldet City Pop dann weiterhin die Gebühr für den gesamten gebuchten Zeitraum sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro.
3. Besucher
3.1 Besucher sind Personen, die nicht über Nacht bleiben. Diese Besucher müssen City Pop nicht gemeldet werden.
3.2 Alle Besucher müssen sich an die Regeln von City Pop und die geltenden Vorschriften der jeweiligen Gemeinde halten, und der Hauptgast ist für alle Folgen ihres Verhaltens verantwortlich und haftbar.
3.3 Die Beherbergung von Personen über Nacht, ohne diese als zusätzliche Gäste anzumelden, stellt einen schwerwiegenden Vertragsbruch dar, der gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches zur sofortigen Kündigung des Vertrags und zur Räumung/Wiederinbesitznahme des Pop führen kann. Der Hauptgast schuldet City Pop dann weiterhin die Gebühr für den gesamten gebuchten Zeitraum.
4. Übersicht über die Meldepflichten der Gäste
4.1 Jeder Gast ist verpflichtet, City Pop über die dafür vorgesehenen Bereiche und Verfahren der App die folgenden Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen:
- Namensänderungen
- Neu ausgestellter oder geänderter Personalausweis oder Reisepass
- Änderung der Anzahl der Bewohner
- Begleitpersonen (z. B. Kinder, Partner)
- Änderung bei zusätzlichen Gästen
- Bei Einzug fehlende Gegenstände wie Möbel, Einrichtungsgegenstände, Ausstattungsgegenstände, Textilien usw. Werden innerhalb der von City Pop beim Check-in festgelegten Fristen keine fehlenden Gegenstände gemeldet, erklärt sich der Hauptgast mit dem Zustand des Pop einverstanden und ist bis zum Check-out dafür verantwortlich.
- Beschädigungen am Pop oder defekte Gegenstände. Wenn beim Check-in keine Beschädigungen oder Defekte innerhalb der von City Pop festgelegten Frist gemeldet werden, erklärt sich der Hauptgast mit dem Zustand des Pop einverstanden und ist bis zum Check-out dafür verantwortlich.
5. Feste Vertragslaufzeit
5.1 Die Buchung eines Pops erfolgt für eine feste Vertragslaufzeit, jedoch für maximal 52 Wochen.
5.2 Eine Verlängerung der Buchung für denselben Pop ist möglicherweise nicht möglich. Gäste können einen anderen Pop buchen, sofern verfügbar. Eine frühzeitige Verlängerung der Buchung wird empfohlen.
5.3 Auch wenn Gäste nicht in den Pop einziehen, bleiben sie zur Zahlung des vollen Betrags der Buchung verpflichtet, unabhängig davon, wann City Pop über die vollständige oder teilweise Stornierung der Buchung informiert wurde.
5.4 Zahlungen für längere oder verlängerte Aufenthalte erfolgen alle vier Wochen am Donnerstag, um einen konsistenten Abrechnungszyklus zu gewährleisten. Aufgrund von Verlängerungen kann es jedoch gelegentlich zu Abweichungen kommen. Sowohl der Zahlungsbetrag als auch das Fälligkeitsdatum sind verbindlich, und das Fälligkeitsdatum kann nicht geändert werden. Im Allgemeinen folgt der Zahlungsplan diesem Zyklus:
- Wenn die Buchung länger als 8 Wochen dauert: Die ersten 8 Wochen sind zum Zeitpunkt der Buchung fällig, danach muss der Hauptgast alle 4 Wochen die folgenden 4 Wochen bezahlen.
- Wenn die Buchung kürzer als 9 Wochen ist: Der gesamte Betrag ist zum Zeitpunkt der Buchung fällig.
5.5 Eine Verweigerung der Einreise und/oder des Aufenthalts in dem Land, in dem sich die gebuchte City Pop-Unterkunft befindet, durch die Regierung oder eine andere institutionelle Stelle stellt keinen Grund für eine Vertragsauflösung dar. Der gesamte Buchungspreis bleibt vom Hauptgast zu schulden und muss bezahlt werden.
5.6 City Pop hat keine festen Stornierungsbedingungen. Alle Anfragen bezüglich einer vollständigen Stornierung oder Verkürzung der Buchungsdauer müssen schriftlich über den Bereich „Hilfe & Support” in der City Pop App mitgeteilt werden.
5.7 Jeder Stornierungsantrag wird von City Pop individuell geprüft. City Pop behält sich das Recht vor, einen Stornierungsantrag abzulehnen.
5.8 Der Stornierungs-/Verkürzungswunsch muss mindestens 6 Wochen im Voraus mitgeteilt werden.
5.9 Wenn eine Stornierungsanfrage von City Pop akzeptiert wird, wird im Falle einer Stornierung der Buchung oder einer Verkürzung der Dauer einer bestehenden Buchung eine Stornierungsgebühr erhoben. Die Stornierungsgebühr wird auf der Grundlage des Standorts von City Pop berechnet und dem Hauptgast mitgeteilt.
5.10 Die endgültige Bestätigung kann erst erfolgen, nachdem der Antrag des Hauptgastes auf Stornierung oder Verkürzung des Aufenthalts von City Pop genehmigt wurde.
5.11 Stornierungen oder Verkürzungen sind im August und Dezember nicht zulässig und werden von City Pop nicht akzeptiert. Je nach den Umständen oder dem Standort der City Pop-Unterkunft können weitere Monate eingeschränkt sein.
5.12 Da jede Stornierungs-/Verkürzungsanfrage einzigartig ist, werden alle Entscheidungen, Bestätigungen und Genehmigungen von Fall zu Fall getroffen. City Pop entscheidet nach eigenem Ermessen, ob eine Anfrage zur Stornierung oder Verkürzung des Aufenthalts angenommen wird.
6. Zweck
6.1 Die Buchung gilt für einen Pop für eine feste Anzahl von Personen, die nicht überschritten werden darf, mit festgelegten Inklusivleistungen.
6.2 Die Buchung berechtigt den Hauptgast und die registrierten zusätzlichen Gäste, sofern der jeweilige Pop für mehr als eine Person genehmigt ist, zur Nutzung des gebuchten Pops und der darin enthaltenen Leistungen.
6.3 Ein einseitiger Verzicht des Gastes/der Gäste auf die inbegriffenen Annehmlichkeiten führt nicht zu einer Minderung der geschuldeten Gebühren.
6.4 Der Pop darf ausschließlich zu Beherbergungszwecken genutzt werden.
6.5 Kommerzielle Aktivitäten sind im Pop und/oder in den Gemeinschaftsbereichen grundsätzlich nicht gestattet, einschließlich kostenpflichtiger Beratungsdienste, kostenpflichtiger Nachhilfe, kostenpflichtiger Schulungen und Kurse, Wellness-Dienstleistungen und dauerhaft eingerichteter Geschäftsbetriebe.
6.6 Es ist ausdrücklich untersagt, sexuelle Dienstleistungen anzubieten.
6.7 Die Adresse des Pop darf nicht als Firmenadresse verwendet werden.
6.8 Sofern nicht anders angegeben, gehen wir davon aus, dass die Unterkunft nicht als Wohnsitz im Sinne von Art. 43 des italienischen Zivilgesetzbuches dient.
6.9 Beispielhaft können die Einrichtungen an jedem City Pop-Standort auf der Website oder über die App eingesehen werden. City Pop garantiert nicht die jederzeitige Verfügbarkeit der hauseigenen Gemeinschaftseinrichtungen (d. h. es kann zu Wartungsarbeiten, Reparaturen, kurzfristigen Änderungen an den Gemeinschaftseinrichtungen usw. kommen). Gäste sind verpflichtet, die Informationen über die von den ausgewählten Räumlichkeiten angebotenen Annehmlichkeiten sorgfältig zu lesen.
7. Im Preis inbegriffene Annehmlichkeiten
7.1 Versorgungskosten
7.1.1 Heizung, Strom, Warm- und Kaltwasser sind im Preis inbegriffen, außer bei übermäßigem Verbrauch.
7.1.2 Wasser und Strom sind für die Nutzung durch den/die Gast(e) bestimmt und dürfen nicht an Dritte außerhalb des Gebäudes weitergegeben werden.
7.1.3 Die gewerbliche Nutzung von Wasser und Strom ist untersagt.
7.2 Ausstattung und Einrichtungen
7.2.1 Jedes Pop verfügt über WLAN, Smart-TV, Möbel, einschließlich üblicher Matratzen und Bettwäsche (Kissen und Decken), Badezimmer, Küche/Kochnische mit üblichen Annehmlichkeiten (Geschirr, Besteck, Küchenutensilien) und Heimtextilien (Bad- und Handtücher, Küchentücher, Bettwäsche).
7.2.2 Wenn Einrichtungen für alle Gäste verfügbar sind, gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Das Recht zur Nutzung solcher Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht exklusiv und sie können nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit genutzt werden.
7.2.3 Die hauseigenen Gemeinschaftseinrichtungen sind ausschließlich für die Nutzung durch Gäste bestimmt. Dritte von außerhalb des Gebäudes, Freunde, die kein gebuchtes Pop nutzen, oder Bekannte der Gäste sind nicht zur regelmäßigen Nutzung berechtigt.
7.2.4 Die gemeinschaftlichen Bereiche im Haus dürfen ausschließlich für gewöhnliche Freizeitaktivitäten genutzt werden. So dürfen beispielsweise keine politischen oder religiösen Veranstaltungen abgehalten werden.
7.2.5 Die freiwillige Nichtnutzung der enthaltenen Annehmlichkeiten berechtigt den/die Gast/Gäste nicht zu einer Preisminderung.
7.3 WLAN
7.3.1 Das kostenlose WLAN von City Pop umfasst einen Highspeed-Internetzugang und unbegrenzte Datennutzung.
7.3.2 City Pop bietet einen Standard-Providerservice. Zuverlässige Angaben zur Datenübertragungsgeschwindigkeit sind nicht verfügbar, und Garantien sind nicht möglich, da dies von Faktoren abhängt, auf die City Pop keinen Einfluss hat, wie z. B. die allgemeine Netzwerkstabilität und die Netzwerknutzung innerhalb und außerhalb des Gebäudes.
7.3.3 Die Nutzung des WLAN-Netzwerks („Netzwerk“) auf der City Pop-Website unterliegt den WLAN-Nutzungsbedingungen (WLAN-Nutzungsbedingungen), die unter Punkt 9 ausführlich beschrieben sind. Durch die Verbindung mit dem Netzwerk und dessen Nutzung erklären sich die Gäste mit diesen Bedingungen einverstanden. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann zur Sperrung des Zugangs, zur Kündigung der Dienste oder gegebenenfalls zu rechtlichen Schritten führen.
7.4 HoTex
7.4.1 HoTex umfasst Haushaltstextilien wie Bettwäsche, Küchentücher, Handtücher und Badetücher. Die Haushaltstextilien sind Eigentum von City Pop. Die Haushaltstextilien müssen beim Check-out in demselben unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden, in dem sie beim Check-in bereitgestellt wurden.
7.4.2 Gegen eine zusätzliche Gebühr können weitere HoTex angefordert werden.
7.5 Co-Liv
7.5.1 Die hauseigenen Gemeinschaftsräume und andere Räumlichkeiten, Co-Liv, die an den jeweiligen City Pop-Standorten kostenlos zur Verfügung stehen, sind nicht für die ausschließliche Nutzung durch einzelne Gäste bestimmt.
7.5.2 Welche hausinternen Gemeinschaftseinrichtungen an den einzelnen City Pop-Standorten verfügbar sind und welche besonderen Nutzungsbedingungen gelten (verbindliche Hausordnung und/oder Merkblatt), kann auf der Website oder über die App eingesehen werden.
7.5.3 Die Nutzungsbedingungen für die Gemeinschaftsbereiche der einzelnen City Pop-Standorte sind in der internen Regelung von City Pop „City Pop Housing Rules” unter Punkt 23 aufgeführt.
7.6 Briefkasten
7.6.1 Jeder Pop hat einen zugewiesenen Briefkasten, der sich in der Regel im Eingangsbereich befindet.
7.6.2 Der Briefkasten ist ausschließlich von City Pop beschriftet. Gäste dürfen keine Namen auf dem Briefkasten ändern, ergänzen oder hinzufügen.
7.6.3 Die Gäste sind für die Abholung der ihnen zugestellten Briefe, Werbematerialien und Pakete verantwortlich. City Pop übernimmt keine Verantwortung für die Überwachung oder die Übergabe von Briefen, Werbematerialien und Paketen an die Gäste. Das Wegwerfen von unerwünschten Briefen, Werbematerialien oder Verpackungsmaterialien im Eingangsbereich, innen oder außen, oder in den Gemeinschaftsräumen ist verboten.
7.6.4 Nach dem Auschecken ist der Hauptgast dafür verantwortlich, allen bekannten Absendern rechtzeitig die Adressänderung mitzuteilen. Die staatliche Post bietet möglicherweise kostenpflichtige Nachsendungsdienste an. City Pop bietet keine Nachsendungsdienste an. Nicht zustellbare Briefe und Pakete werden möglicherweise nicht an den Absender zurückgeschickt und können verloren gehen. City Pop übernimmt keine Haftung.
7.7 CP Tec
7.7.1 Der Techniker „CP Tec” ist der Verantwortliche für den City Pop-Standort, der im Notfall auch außerhalb der Bürozeiten (17.00 bis 08.00 Uhr) oder am Wochenende über die Telefonnummer der City Pop Support Line, die im Eingangsbereich jedes City Pop-Standorts oder in der App angegeben ist, kontaktiert werden kann. Die Interventionszeit hängt von der Verfügbarkeit der erforderlichen Techniker und der Dringlichkeit der Angelegenheit ab. Angeforderte Vor-Ort-Interventionen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, die keinen Notfall darstellen, werden dem Hauptgast vollständig in Rechnung gestellt.
7.7.2 Bei Reparaturanfragen, Fragen zu bestimmten Gegenständen oder anderen nutzungsbezogenen Problemen kann der Kundendienst über den Bereich „Hilfe & Support” in der App erreicht werden. Falls erforderlich, wird ein Techniker den Pop besuchen, um das Problem zu beheben. Technische Dienstleistungen werden während der Arbeitszeiten erbracht. Bei Bedarf sind Techniker berechtigt, Pops ohne vorherige Ankündigung oder kurzfristige Benachrichtigung des Hauptgastes und ohne dessen formelle Genehmigung zu betreten.
7.7.3 Um sicherzustellen, dass die Pops in gutem Zustand bleiben, führt City Pop einmal pro Quartal regelmäßige obligatorische Inspektionen mit dem technischen Team vor Ort durch. Wenn festgestellt wird, dass ein Pop nicht ordnungsgemäß gepflegt wurde, sei es aufgrund unzureichender Sauberkeit, fahrlässiger Nutzung oder Fehlverhalten der Gäste, veranlasst City Pop die erforderlichen Maßnahmen (Reinigung, Reparaturen usw.), um den Pop wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, wobei alle Kosten dem Hauptgast in Rechnung gestellt werden. Diese obligatorischen Inspektionen werden im Voraus über die App angekündigt und, wenn der Hauptgast nicht anwesend ist, eigenständig durchgeführt.
7.8 City Pub
7.8.1 Je nach Standort von City Pop kann eine City Pub-Einrichtung vorhanden sein, die entweder von City Pop oder einem externen F&B-Betreiber betrieben wird und für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Zugang zum City Pub möglicherweise nicht gestattet oder eingeschränkt. Im City Pub gelten alle Regeln des guten Benehmens, des gesunden Menschenverstands und des Respekts gegenüber anderen.
7.9 CP Wash
7.9.1 Im Gebäude stehen Selbstbedienungswaschmaschinen und Wäschetrockner, CP Wash, zur Verfügung. Diese Einrichtungen können von allen Gästen genutzt werden. City PoP haftet in keinem Fall für den Verlust unbeaufsichtigter Kleidungsstücke/Gegenstände oder für Schäden an diesen aufgrund einer unsachgemäßen Nutzung der Einrichtungen durch Gäste.
7.9.2 Die Nutzungsbedingungen und Gebrauchsanweisungen sind in der Wäscherei erhältlich.
8. Zusätzliche Annehmlichkeiten / kostenpflichtige Zusatzleistungen
8.1 Das Angebot an kostenpflichtigen Zusatzleistungen variiert je nach Standort des City Pop-Standorts. Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden ausschließlich auf Bestellung bereitgestellt. Für einige Zusatzleistungen ist eine dauerhafte Buchung möglich (z. B. wiederkehrende Reinigungsdienste, Lagerung, Parken usw.). Um eine Zusatzleistung zum Aufenthalt hinzuzufügen, nutzt der Hauptgast den entsprechenden Bereich der App. Die Zahlung muss sofort per Kreditkarte erfolgen.
8.2 CP-Cleaning
8.2.1 Eine zusätzliche Reinigung wird als „CP-Cleaning” bezeichnet und kann zum Zeitpunkt der Buchung und/oder während des Aufenthalts im entsprechenden Bereich der App gebucht werden. Es versteht sich jedoch, dass die Reinigung zwischen den Gästen bei jedem Check-in/Check-out von CityPop kostenlos durchgeführt wird.
8.2.2 Der/die Gast/Gäste kann/können über die App auswählen, wann das Pop gereinigt werden soll, und dabei zwischen den zum Zeitpunkt der Buchung verfügbaren Tagen wählen.
8.2.3 Das Reinigungspersonal ist berechtigt, den Pop auch dann zu betreten, wenn Gäste nicht anwesend sind.
8.2.4 Um die CP-Reinigung effektiv durchführen zu können, müssen die zu reinigenden Flächen so weit wie möglich frei gehalten werden. Wenn die Flächen nicht frei gehalten werden oder sich das Pop nicht in einem guten, aufgeräumten Zustand befindet, kann die Qualität der Reinigungsleistungen nicht garantiert werden.
8.2.5 Die CP-Reinigung ist eine allgemeine Reinigung, die Staubsaugen, Staubwischen, die Reinigung von Badezimmern und Toiletten sowie von Fußböden umfasst, jedoch nicht die Reinigung von übermäßig starken Verschmutzungen, das Spülen von Geschirr und Küchenutensilien, keine spezifischen Aufräumarbeiten, keine Müllentsorgung und keine Organisation der persönlichen Gegenstände des Gastes.
8.2.6 Während des Buchungsvorgangs werden die Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistung angezeigt.
8.2.7 City Pop hat das Recht, eine zusätzliche Gebühr zu erheben, wenn die CP-Cleaning aufgrund des schlechten Zustands des Pop (z. B. stark verschmutzter und vermüllter Pop, nicht freie Oberflächen usw.) mehr Zeit als geplant benötigt, um effizient durchgeführt zu werden.
8.2.8 Die CP-Cleaning kann für die gesamte oder verbleibende Dauer des Aufenthalts, für einen kürzeren Zeitraum oder einmalig gebucht werden.
8.3 Endreinigung
8.3.1 Die Endreinigung ist obligatorisch und die Kosten werden dem Hauptgast in der ersten Rechnung in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden separat ausgewiesen. Befindet sich der Pop zum Zeitpunkt des Check-outs in einem schlechten Zustand (verschmutzt, verdreckt, vermüllt), der eine intensivere Reinigung als erwartet und üblich erfordert, behält sich City Pop das Recht vor, den Hauptgast für zusätzliche Reinigungskosten verantwortlich zu machen, die von der Kaution des Hauptgastes abgezogen werden, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung des Hauptgastes erforderlich ist.
8.4 CP Box
8.4.1 Sofern am City Pop-Standort verfügbar, kann der Lagerraum „CP Box” für die gesamte Dauer des Aufenthalts oder für einen kürzeren Zeitraum gebucht werden. In CP Boxen dürfen nur Gegenstände des Gastes/der Gäste aufbewahrt werden, keine Gegenstände Dritter.
8.4.2 Die CP-Box darf nicht für längere Aufenthalte von Personen oder für Freizeitaktivitäten genutzt werden (nur zur Lagerung; keine Nutzung als Bastel-/Hobbyraum, als Labor, als Pflanzenzuchtanlage usw.).
8.4.3 City Pop haftet nicht für die eingelagerten Gegenstände der Gäste, auch nicht im Falle von Einbruch und Diebstahl. Die CP Boxen werden nicht überwacht. Gäste können ihre persönlichen Gegenstände privat versichern. City Pop haftet nicht für gestohlene Gegenstände der Gäste. Im Falle eines Einbruchs sind die Gäste verpflichtet, die Polizei zu rufen und den Schaden an der CP Box unverzüglich City Pop zu melden.
8.5 CP Co
8.5.1 Je nach Standort von City Pop stehen verschiedene Arten von Gemeinschaftsräumen, CP Co, zur Verfügung. Diese Räume variieren in Größe, Funktionalität, zulässiger Nutzung und anderen Variablen. Nachfolgend finden Sie eine nicht vollständige Liste einiger Gemeinschaftsräume, die möglicherweise zur Verfügung stehen:
8.5.1.1 Eine ausgestattete Küche, die von den Gästen für gesellige Mahlzeiten genutzt werden kann.
8.5.1.2 Ein Fitnessbereich, der mit Fitnessgeräten und Sportgeräten ausgestattet ist.
8.5.1.3 Ein mit Schreibtischen ausgestatteter Coworking-Bereich.
8.5.1.4 Ein Tonraum zum Spielen von Musikinstrumenten.
8.5.1.5 Ein Filmraum, der wie ein Kino ausgestattet ist (Projektor, Sitze usw.).
8.6 Parkplätze
8.6.1 Buchbare Parkplätze für Fahrzeuge, Verfügbarkeit abhängig vom Standort von City Pop. Die Parkplätze werden nicht überwacht. City Pop haftet weder für Diebstahl noch für Einbruch.
8.6.2 Die Buchung eines Parkplatzes ohne gleichzeitige Buchung einer Unterkunft ist in der Regel nicht möglich.
8.6.3 Es ist nicht gestattet, persönliche Gegenstände auf einem Parkplatz zu lagern. Es dürfen nur Autos oder Motorräder/Fahrräder geparkt werden. Möglicherweise stehen kostenpflichtige Lademöglichkeiten zur Verfügung.
8.6.4 Je nach Verfügbarkeit können Parkplätze während der Buchungsanfrage und/oder während Ihres Aufenthalts über die App als kostenpflichtiger Zusatzkomfort gebucht werden, entweder für die gesamte oder für die verbleibende Dauer des Aufenthalts oder auch für einen kürzeren Zeitraum, wobei die Mindestdauer direkt in der App angezeigt wird.
8.7 Stornierungsbedingungen für zusätzliche Annehmlichkeiten
8.7.1 Dauerhaft gebuchte Zusatzleistungen wie laufende Reinigungsdienste, Lagerung und Parkplätze haben eine Stornierungsfrist von 28 Tagen ab dem folgenden Abrechnungszyklus des Gastes (wenn ein Gast beispielsweise eine Leistung am 1.st Januar stornieren möchte und der nächste Abrechnungszyklus am 20. Januar ist, muss die Dienstleistung bezahlt werden und wird bis zum 28. Tag nach dem 20. Januar erbracht). Bei Buchungen von Zusatzleistungen mit einer Dauer von weniger als acht Wochen ist keine Stornierung bereits gebuchter Zusatzleistungen möglich.
8.7.2 Stornierungsanfragen können direkt in der App im Bereich „Komfort” gestellt werden.
8.8 City Pop ist eine internationale Unterkunftskette, die in verschiedenen Ländern im Bereich der betreuten Mikrounterkünfte tätig ist. Im Zuge seiner Expansion verbessert City Pop sein Konzept ständig. Es kann sein, dass einige Standorte über bestimmte Annehmlichkeiten und Dienstleistungen verfügen, andere hingegen nicht. Insbesondere die Verfügbarkeit von Gemeinschaftsräumen kann nicht an jedem Standort garantiert werden. Die verfügbaren Annehmlichkeiten und Gemeinschaftsbereiche an einem bestimmten City Pop-Standort werden während der Buchungsphase des Pop aufgeführt. Einige Gemeinschaftsbereiche sind je nach Saison oder aus anderen Gründen, wie z. B. Terrasse oder Garten, möglicherweise nur teilweise oder gar nicht zugänglich. Der Gast erhält während der Buchungsphase einen Überblick über das gesamte Angebot an einem bestimmten City Pop-Standort.
9. Internetverbindung
9.1 Die Nutzung des WLAN-Netzwerks („Netzwerk“) an City Pop-Standorten unterliegt den folgenden WLAN-Nutzungsbedingungen, wie in Ziffer 7.3.3 erwähnt. Durch die Verbindung mit dem Netzwerk und dessen Nutzung erklären sich die Gäste mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann zur Sperrung des Zugangs, zur Kündigung der Dienste oder gegebenenfalls zu rechtlichen Schritten führen.
9.1.1 Fair-Use-Richtlinie
- Der WLAN-Dienst wird als gemeinsame Ressource für alle Gäste bereitgestellt, die ihn fair und verantwortungsbewusst nutzen sollen.
- Die Bandbreite ist nicht unbegrenzt, und eine übermäßige Nutzung, die sich negativ auf andere Nutzer auswirkt (z. B. langes Streaming, große Downloads oder Hosting-Server), ist verboten.
- Das Netzwerk ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Es darf nicht für kommerzielle Aktivitäten, den Weiterverkauf von Bandbreite oder die Ausübung einer Geschäftstätigkeit genutzt werden.
- Streaming, Gaming, Videoanrufe und Downloads sind in einem angemessenen Rahmen zulässig, sofern sie die Gesamtleistung des Netzwerks nicht beeinträchtigen.
- Die Gebäudeverwaltung oder der Netzwerkadministrator behält sich das Recht vor, Geschwindigkeiten zu begrenzen, bestimmte Anwendungen zu blockieren oder Maßnahmen zur Verkehrssteuerung zu ergreifen, wenn sich die Nutzungsmuster negativ auf den Dienst für andere auswirken.
9.1.2 Verbotene Aktivitäten
- Gäste dürfen keine Aktivitäten ausüben, die illegal, schädlich oder störend für das Netzwerk sind. Zu den verbotenen Handlungen gehören unter anderem:
9.1.2.1 Böswillige und illegale Nutzung
- Hacking, unbefugter Zugriff oder Penetrationstests von Systemen oder Netzwerken.
- Verbreitung von Malware, Viren oder Phishing-Versuchen.
- Beteiligung an Cyberkriminalität, wie Betrug, Identitätsdiebstahl oder unbefugte Datenerfassung.
- Jede Nutzung, die gegen lokale, nationale oder internationale Gesetze verstößt, einschließlich Urheberrechtsverletzungen, Hacking oder illegale Downloads.
9.1.2.2 Netzwerkmissbrauch
- Nutzung des Netzwerks zum Versenden von Spam, unaufgeforderten Mitteilungen oder Massen-E-Mails.
- Betreiben von Servern, Torrents oder Anwendungen mit hoher Bandbreite, die die Netzwerkleistung beeinträchtigen.
- Der Versuch, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder sich unbefugten Zugriff auf andere Geräte zu verschaffen.
9.1.2.3 Unangemessene oder anstößige Inhalte
- Hosting, Weitergabe oder Verbreitung beleidigender, diffamierender, obszöner oder illegaler Inhalte.
- Beteiligung an Aktivitäten, die Gewalt, Diskriminierung oder Hassreden fördern.
9.1.3 Überwachung und Durchsetzung
- Die Gebäudeverwaltung oder der Netzwerkadministrator behält sich das Recht vor, das Datenverkehrsverhalten zu überwachen, um die Einhaltung dieser Richtlinie sicherzustellen.
- Wenn ein Bewohner gegen diese Richtlinie verstößt, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Verwarnung oder vorübergehende Sperrung des Zugangs.
- Dauerhafte Trennung vom Netzwerk.
- Rechtliche Schritte, einschließlich der Meldung krimineller Aktivitäten an die Behörden.
- Die Sicherheit des Netzwerks kann nicht garantiert werden, und die Nutzer sind für ihre eigenen Cybersicherheitsmaßnahmen verantwortlich, wie z. B. die Verwendung von Firewalls, VPNs und sicheren Passwörtern.
9.1.4 Haftungsbeschränkung
- Der WLAN-Dienst wird „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt, ohne Garantien hinsichtlich Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder unterbrechungsfreiem Dienst.
- Die Gebäudeverwaltung ist nicht verantwortlich für Datenverluste, Hackerangriffe oder Sicherheitsverletzungen, die im Netzwerk auftreten.
- Gäste übernehmen alle Risiken, die mit der Verbindung persönlicher Geräte mit dem Netzwerk verbunden sind.
9.1.5 Änderungen der Bedingungen: Diese Bedingungen können regelmäßig aktualisiert werden, um Änderungen der Richtlinien, Sicherheitsmaßnahmen oder gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Die fortgesetzte Nutzung des WLAN-Netzwerks gilt als Zustimmung zu den jeweils aktuellen Bedingungen. Bei Fragen oder um einen Missbrauch des Netzwerks zu melden, wenden Sie sich bitte über den Bereich „Hilfe & Support“ in der App an City Pop.
9.2 Gäste müssen bei der Nutzung der gemeinsamen Internetverbindung gemäß den Nutzungsrichtlinien für Internetverbindungen von City Pop alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
9.2.1 Die folgenden Aktivitäten sind strengstens untersagt:
- Unbefugter Zugriff auf oder unbefugte Nutzung von Daten, Systemen oder Netzwerken, einschließlich aller Versuche, die Schwachstellen eines Systems oder Netzwerks zu untersuchen, zu scannen oder zu testen oder Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen ohne ausdrückliche Genehmigung zu umgehen.
- Die Weitergabe der Internetverbindung an Personen außerhalb der Gruppe der autorisierten Nutzer.
9.2.2 Um einen gerechten Zugang zur gemeinsamen Internetverbindung zu gewährleisten, gilt folgende Richtlinie:
- Jedem Benutzer wird eine bestimmte Geschwindigkeitskapazität zugewiesen, die bis zu 100 Mbit/s pro Gerät betragen kann.
- Aktivitäten, die übermäßig viel Bandbreite verbrauchen, wie z. B. das Herunterladen großer Dateien und Peer-to-Peer-Filesharing, sollten auf Zeiten außerhalb der Spitzenzeiten beschränkt werden, um Überlastungen zu vermeiden und eine faire Nutzung für alle Benutzer zu gewährleisten.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Datennutzung zu überwachen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um einen Missbrauch der gemeinsamen Internetverbindung zu verhindern, einschließlich der Drosselung der Bandbreite und der Sperrung des Zugangs für Benutzer, die wiederholt verbotene Aktivitäten ausüben.
9.2.3 Um die optimale Leistung und Zuverlässigkeit der gemeinsamen Internetverbindung zu gewährleisten, hält sich City Pop an die folgende Wartungsrichtlinie, sodass während Ihres Aufenthalts drei Arten von Wartungsfenstern auftreten können.
- Geplante Wartungsarbeiten: Regelmäßige Wartungsarbeiten werden außerhalb der Spitzenzeiten durchgeführt, um Störungen zu minimieren. Sie werden mindestens 48 Stunden im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informiert, die sich auf die Verfügbarkeit des Dienstes auswirken können.
- Notfallwartung: Im Falle unerwarteter Probleme oder dringender Sicherheitsbedrohungen kann City Pop ohne vorherige Ankündigung Notfallwartungsarbeiten durchführen. Die Nutzer werden so schnell wie möglich über die Art des Notfalls und die voraussichtliche Dauer der Wartungsarbeiten informiert.
- Dienstunterbrechungen: Während der Wartungszeiten kann es für die Nutzer zu vorübergehenden Unterbrechungen oder Leistungseinbußen kommen.
City Pop wird sich bemühen, die Wartungsarbeiten zügig abzuschließen und den vollständigen Dienst schnell wiederherzustellen.
9.3 Benutzersupport: Wenn Benutzer während Wartungsarbeiten Verbindungsprobleme haben oder Hilfe benötigen, sollten sie sich über die City Pop-App an City Pop wenden.
9.4 Der Anbieter bietet zeitnahe Updates und Support, um alle Bedenken oder Probleme zu beheben, die aufgrund von Wartungsarbeiten auftreten.
9.5 Infrastruktur-Upgrades: Der Anbieter kann die Netzwerkinfrastruktur regelmäßig aktualisieren, um die Servicequalität und -leistung zu verbessern. Die Nutzer werden im Voraus über größere Upgrades und mögliche Auswirkungen auf ihre Internetverbindung informiert.
9.6 Mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen die Nutzer an und akzeptieren, dass gelegentliche Wartungsarbeiten für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der gemeinsamen Internetverbindung erforderlich sind, und erklären sich mit den oben genannten Richtlinien einverstanden.
10. Buchungsprozess
10.1 Gäste, die in einem City Pop übernachten möchten, können die Verfügbarkeit von Pops direkt in der App oder über die offizielle Website von City Pop überprüfen. Buchungen können entweder über die City Pop App oder über die offizielle Website von City Pop unter booking.citypop.com vorgenommen werden. Unabhängig vom verwendeten Kanal unterliegt der Gast weiterhin vollständig den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von City Pop und muss alle weiteren Schritte über die City Pop App durchführen. Über die App oder die Website können Gäste die Pops, die enthaltenen Annehmlichkeiten, die verfügbaren kostenpflichtigen Zusatzleistungen und die Nutzungsbedingungen einsehen. Nach Annahme aller Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung können Gäste die Buchungsanfrage durch Zahlung des fälligen Betrags bestätigen.
10.2 Hauptgäste müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um einen Pop buchen zu können. Begleitende Minderjährige sind nur zulässig, wenn sie Verwandte des Hauptgastes sind. Die Gewährung von Ausnahmen erfordert die schriftliche Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten des Minderjährigen.
10.3 Nach Abschluss der Buchungsanfrage (einschließlich Zahlung) erhält der Hauptgast eine Buchungsbestätigung. Nach diesem Vorgang und vor dem Check-in muss der Hauptgast das Identifizierungsverfahren vollständig abschließen. Sobald dieses Verfahren erfolgreich abgeschlossen ist, erhält der Hauptgast den digitalen Schlüssel und gegebenenfalls einen Zugangscode, um am Tag und zur Uhrzeit des Check-ins das gebuchte Pop zu betreten.
10.4 Die Identitätsprüfung ist ein obligatorisches Verfahren. Wenn der/die Gast(e) das Verfahren weiterhin nicht abschließen, stellt dies einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss dar, und der Buchungsvorgang kann gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches mit sofortiger Wirkung ohne Entschädigung beendet werden. Stellt sich später heraus, dass die Identitätsprüfung(en) falsch war(en) oder auf betrügerische Weise erlangt wurde(n), wird der Vertrag ohne Entschädigung ungültig. City Pop behält sich das Recht vor, gegebenenfalls die Polizei zu informieren.
10.4.1 Wenn der Identifizierungsprozess nicht für alle Gäste abgeschlossen ist, wird den Gästen kein Zugang zum Pop gewährt.
10.4.2 Der Antrag wird abgelehnt, wenn der Hauptgast unter 18 Jahre alt ist oder wenn die begleitenden Minderjährigen keine Verwandten des Hauptgastes sind. Die Gewährung von Ausnahmen erfordert die schriftliche Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten des Minderjährigen.
10.4.3 Der Antrag wird abgelehnt, wenn Gäste ungültige oder abgelaufene Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Visum usw.) vorlegen.
10.4.4 Der Antrag wird abgelehnt, wenn Gäste gefälschte oder falsche Rechtsdokumente vorlegen, d. h. wenn ein Dokument öffentlich zugänglich ist oder als gefälscht bekannt ist oder wenn gemeldet wurde, dass es auf verdächtige Weise verwendet wurde.
10.4.5 Der Antrag wird geprüft, wenn einige Parameter nicht vollständig den internen Verfahren zur Identitätsprüfung entsprechen. In solchen Fällen muss der Gast im Rahmen der Prüfung einige zusätzliche Maßnahmen ergreifen (z. B. das Verfahren aufgrund einer schlechten Bildqualität wiederholen oder Profildaten ändern, da die eingegebenen Daten nicht mit den Ausweisdaten übereinstimmen). Der Gast ist dazu verpflichtet. Wenn der Gast dies nicht tut, stellt dies einen schwerwiegenden Vertragsbruch dar, und die Buchung kann ohne Entschädigung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
10.5 Die vom Gast/von den Gästen mit der Anmeldung bereitgestellten Informationen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert und gemäß der Datenschutzerklärung von City Pop in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen am konkreten Standort behandelt. Jede Benachrichtigung an Behörden usw. erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Mit der Annahme der Datenschutzerklärung bestätigen alle Gäste, dass sie ausdrücklich damit einverstanden sind.
10.6 Mit der Buchungsbestätigung wird die Buchung rechtsverbindlich. Die erste Zahlung ist, sofern nicht bereits erfolgt, sofort fällig. Das Pop wird nicht bereitgestellt, wenn die erste Zahlung nicht gemäß den Anweisungen in der Buchung eingegangen ist (Valutadatum des Eingangs auf dem Konto).
10.7 Die Zahlung muss per Kreditkarte erfolgen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Für einzelne Standorte kann die Banküberweisung als Zahlungsoption in der App verfügbar sein. Wenn die Option der Banküberweisung für einen bestimmten Standort in der App nicht sichtbar ist, ist die Zahlung per Kreditkarte die einzige verfügbare Zahlungsmethode.
10.8 Wenn die Zahlung per Kreditkarte aus irgendeinem Grund nicht funktioniert (Problem mit der Zahlungsmethode, technisches Problem usw.), übernimmt City Pop keine Garantie für die Buchung. Das Risiko der Kreditkartenzahlung trägt der Gast.
10.9 Die in der Buchungsanwendung enthaltenen Informationen werden von City Pop als Grundlage für die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen von City Pop zur Meldung von Daten an die Polizei und die kommunalen Behörden verwendet. Diese Registrierung bei City Pop ersetzt nicht die eigenen Registrierungspflichten des Gastes/der Gäste bei der Polizei und den kommunalen Behörden, sofern zutreffend.
10.10 Alle Gäste (der Klarheit halber sowohl Hauptgäste als auch zusätzliche Gäste) müssen sich über die öffentlich zugänglichen Internetseiten der zuständigen Polizeibehörde und der kommunalen Behörden informieren. Jeder Gast ist verpflichtet, sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an die zuständigen Behörden zu wenden und alle Meldepflichten und sonstigen Anforderungen, einschließlich der Einhaltung etwaiger persönlicher Zahlungsverpflichtungen (Steuern usw.), vollständig zu erfüllen.
10.11 Die Nichteinhaltung der Meldepflichten und die Nichterfüllung gesetzlich verbindlicher Anforderungen durch den Gast stellen wesentliche Vertragsverletzungen dar, die City Pop gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigen.
10.12 Mit der Auswahl des Pops über die App wählt der Gast den Pop auf der Grundlage der bereitgestellten Beispielinformationen aus. Der Gast wird hiermit darauf hingewiesen und ist sich bewusst, dass die Bilder des Pops in der App sich auf einen realen Pop am Standort beziehen, diese Bilder jedoch nicht unbedingt dem genau gebuchten Pop entsprechen müssen. Nicht nur die Raumaufteilung, sondern auch einige Dekorationsgegenstände oder die Anordnung der Möbel können im tatsächlich gebuchten und zugewiesenen Pop abweichen.
10.13 Bei der Buchung eines Pops an einem neu zu eröffnenden Standort behält sich City Pop das Recht vor, den zugewiesenen Pop zu ändern. Außer in Ausnahmefällen bleiben die Hauptmerkmale des Pops (Balkon, Größe usw.) und der Preis des gebuchten Pops unverändert. City Pop schuldet dem Gast keine weiteren Schäden oder Entschädigungen anderer Art.
10.14 City Pop behält sich das Recht vor, dem Gast vor dem Check-in ein anderes Pop zuzuweisen, falls das zuvor zugewiesene Pop beschädigt oder aus verschiedenen Gründen nicht zugänglich ist. Ist das neu zugewiesene Pop günstiger als das zuvor zugewiesene, erstattet City Pop dem Gast die Preisdifferenz. Ist das neu zugewiesene Pop teurer als das zuvor zugewiesene, übernimmt City Pop die zusätzlichen Kosten. City Pop schuldet dem Gast keine weiteren Schäden oder Entschädigungen anderer Art.
10.15 City Pop behält sich das Recht vor, eine Ersatzunterkunft in einem Hotel oder einer ähnlichen Unterkunft bereitzustellen, falls sich die Bereitstellung der Pops in einem neu eröffneten Gebäude verzögert oder andere berechtigte Gründe vorliegen. Wenn der Gast die alternative Unterkunft nicht akzeptiert, erstattet City Pop die nicht genutzten, gebuchten Wochen oder erstattet in Ausnahmefällen 100 % der Buchung durch Stornierung. City Pop schuldet dem Gast keine weiteren Schäden oder Entschädigungen anderer Art.
10.16 Je nach Standort von City Pop können gemäß den verbindlichen lokalen Vorschriften eine Stadtsteuer oder andere obligatorische Tourismussteuern anfallen. Gäste sind verpflichtet, diese Steuern (z. B. Stadtsteuer pro Nacht oder Pauschalsteuer) während des Buchungsvorgangs oder am Ende der Buchung im Voraus zu bezahlen. City Pop zieht diese Steuern im Auftrag der lokalen Behörde ein und führt sie anschließend entsprechend weiter. Gäste sollten sich über öffentlich zugängliche Online-Ressourcen der zuständigen Behörden oder öffentlichen Stellen informieren, wo sie alle notwendigen Informationen zu möglichen Ausnahmen und anderen relevanten Details zu den lokalen Tourismusgesetzen finden. Die gleichen Regeln gelten für alle zusätzlichen Gäste, beginnend mit dem von ihnen angegebenen und registrierten Anreisetag.
10.17 Zahlungen müssen per Kreditkarte erfolgen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Für ausgewählte Standorte kann die Banküberweisung als Zahlungsoption in der App verfügbar sein. Wenn die Option „Banküberweisung” für einen bestimmten Standort in der App nicht angezeigt wird, ist die Zahlung per Kreditkarte die einzige verfügbare Zahlungsmethode.
10.18 City Pop behält sich das Recht vor, eine Buchung auch nach Erhalt einer automatischen Buchungsbestätigung durch den Gast abzulehnen. Die Ablehnung der Buchung erfolgt rechtzeitig und beinhaltet eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags.
11. Selbstständiger Check-in
11.1 Der Gast erhält über die App eine Benachrichtigung, mit der er am Anreisetag den Selbst-Check-in durchführen kann. Die App gibt die Uhrzeit an, ab der der Selbst-Check-in möglich ist. Eine frühzeitige Gepäckabgabe ist nicht möglich.
11.2 Bei der Ankunft im Pop sieht der Gast in der App unter „Check-in-Verfahren” die dem Pop zugewiesene Inventarliste. Der Gast muss überprüfen, ob alles vorhanden und funktionsfähig ist.
11.3 Die Inventarliste ist eine detaillierte Auflistung aller im Pop vorhandenen Gegenstände in funktionsfähigem Zustand (d. h. Möbel + Einrichtungsgegenstände + Textilien + Geschirr/Besteck + Küchenutensilien + Werkzeuge usw.), die City Pop dem/den Gast/Gästen anvertraut und für die der Hauptgast bis zum Ende der Buchung verantwortlich ist.
11.4 Der Gast muss das Check-in-Verfahren über die App innerhalb von 24 Stunden nach dem ersten Zugang zum Pop durchführen. Wird das Verfahren nicht innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen, bestätigt der Gast den Zustand des Pop als „in gutem und funktionsfähigem Zustand” und es wird davon ausgegangen, dass der Pop vollständig ist, wie im Inventar aufgeführt, und frei von bereits bestehenden Mängeln. Der Gast ist für die sorgfältige Nutzung des Pop und aller bereitgestellten Inventargegenstände vom Check-in bis zum Check-out verantwortlich.
11.5 Bei der Ankunft im Pop muss der Gast das Inventar und den Pop überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten und/oder Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft über die App oder per E-Mail (mit Fotos und einer Beschreibung des Problems) an City Pop melden. Unstimmigkeiten, die ohne klare und aussagekräftige Fotos gemeldet werden, werden nicht berücksichtigt.
11.6 Wenn der Gast aus irgendeinem Grund (auch aufgrund von Fahrlässigkeit seitens City Pop) keinen Zugriff auf die Inventarliste hat, muss er City Pop innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft über die App benachrichtigen. Wenn keine Benachrichtigung erfolgt und der Gast die Inventarliste nicht innerhalb von 24 Stunden überprüft, erklärt er sich mit dem Zustand des Pop einverstanden und übernimmt die Verantwortung dafür vom Check-in bis zum Check-out.
11.7 Die Anweisungen und Check-in-Verfahren werden dem Gast über die App oder gegebenenfalls per E-Mail mitgeteilt. Der Gast ist dafür verantwortlich, den Zugang zu diesen Informationen sicherzustellen, um erfolgreich einchecken zu können. Insbesondere muss die App aktualisiert sein, das Smartphone muss aufgeladen und aktiv sein, der Gast muss sicherstellen, dass eine Internetverbindung besteht, und alle von City Pop bereitgestellten Informationen berücksichtigen, um den richtigen Ort zu erreichen.
11.8 City Pop stellt dem Gast die wesentlichen Informationen zum Standort zur Verfügung: Adresse, einschließlich Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl. Die Nummer des zugewiesenen Pop ist ab dem Tag des Check-ins in der App sichtbar. Für alle anderen, nicht mit dem Pop zusammenhängenden Informationen ist der Gast selbst verantwortlich.
12. Selbstständiger Check-out
12.1 Der Gast muss den Pop am letzten Tag der vereinbarten Vertragslaufzeit verlassen. In der App und auf der Website ist angegeben, bis wann der Gast den Pop spätestens verlassen haben muss.
12.2 Für den Check-out erhält der Gast Anweisungen über die App oder gegebenenfalls per E-Mail. Der Gast ist verpflichtet, City Pop vor seiner Abreise über Schäden oder Zerstörungen am anvertrauten Inventar zu informieren. Der Gast muss alle Schritte der Anweisungen zum Auschecken befolgen und einhalten. Wenn der Gast die Anweisungen zum Auschecken nicht erhält oder nicht darauf zugreifen kann, muss er dies City Pop mitteilen. Wenn keine Mitteilung durch den Gast erfolgt ist, wird davon ausgegangen, dass der Gast die Anweisungen zum Auschecken erhalten hat und dass der Gast ordnungsgemäß über alle obligatorischen Schritte zum Auschecken informiert wurde.
12.3 Beschädigungen oder Zerstörungen des Inventars, die über normale Abnutzung hinausgehen, und/oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden, werden dem Gast in Rechnung gestellt. Die Höhe der zu zahlenden Entschädigung richtet sich nach dem Zeitwert der beschädigten oder zerstörten Gegenstände und entspricht der Summe der Reparaturkosten zuzüglich der Schadensbearbeitungskosten von City Pop. Die Schäden werden der Kreditkarte des Gastes belastet. Ist eine Kreditkartenbelastung nicht möglich, schuldet der Gast City Pop den entsprechenden Betrag, der per Banküberweisung zu zahlen ist.
12.4 Der/die Gast/Gäste muss/müssen das Pop vollständig räumen und alle seine/ihre persönlichen Gegenstände mitnehmen. Das bei der Ankunft übernommene Inventar verbleibt im Pop. Der/die Gast/Gäste entsorgt/entsorgen außergewöhnlichen Müll selbstständig und auf eigene Kosten.
12.5 Die Endreinigung geht zu Lasten des Hauptgastes. Sie wird bei der Buchung separat ausgewiesen und die Kosten werden in den Gesamtbuchungspreis einbezogen. Wenn der/die Gast(en) den Pop in einem übermäßig verschmutzten Zustand hinterlassen, müssen sie die zusätzlichen außergewöhnlichen Reinigungskosten tragen.
12.6 Wenn der/die Gast(e) einen Lagerraum oder einen Parkplatz gemietet hat/haben, ist/sind er/sie für die Räumung des Lagerraums und das Umstellen des Fahrzeugs verantwortlich. Die Entsorgungskosten für Gegenstände, die nach Ablauf der Check-out-Zeit im Pop, im Lagerraum oder auf dem Parkplatz zurückgelassen wurden, werden dem Hauptgast in Rechnung gestellt.
12.7 Nach dem Auschecken und der Rückgabe des Pop führt City Pop eine Kontrolle des Pop und des Inventars durch. Wenn keine Schäden/fehlenden Gegenstände festgestellt werden, wird City Pop die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach dem Auschecktag zurückerstatten. Bei Schäden/fehlenden Gegenständen behält City Pop den entsprechenden Betrag der Kaution ein, um die Schäden/fehlenden Gegenstände zu decken, und/oder fordert vom Hauptgast weiteren Schadensersatz. Der Hauptgast erklärt sich ausdrücklich mit diesem Verfahren einverstanden.
13. Buchungspreis und Zahlung
13.1 Bis zur Bestätigung der Buchung ist der Preis nicht garantiert und kann regelmäßig aktualisiert werden. Sobald die Buchung vorgenommen wurde, bleibt der Preis für diesen Zeitraum unverändert. Der Preis kann jedoch zwischen der ursprünglichen Buchung und einer Verlängerung variieren, da jede Buchung oder Verlängerung auf dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preis basiert. Es wird daher dringend empfohlen, die Buchung so schnell wie möglich zu verlängern.
13.2 Die Buchung muss im Voraus bezahlt werden. Das Pop kann dem/den Gast/Gästen nicht oder nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, wenn die erste Zahlung oder die nachfolgenden Zahlungen nicht gemäß dem Buchungsplan (Betrag und Zeitraum) geleistet werden.
13.3 Befindet sich der Hauptgast mit einer Zahlung in Verzug, sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. ab dem Fälligkeitsdatum zu zahlen. Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben.
13.4 Bei der Buchung leisten die Gäste eine Kreditkartendepositum in Höhe von 200,00 EUR (zweihundert) („Depositum”), das als Sicherheit für gekaufte, noch nicht bezahlte Leistungen und für eventuelle Schäden am Inventar, am Wohnraum oder an allgemeinen Einrichtungen dient und auch zur teilweisen Deckung eventueller Stornogebühren verwendet werden kann. Die Gäste haften für zusätzliche Schäden oder Schadensbeträge, wenn die Höhe der Kaution nicht ausreicht oder eine Kreditkartenbelastung nicht möglich ist.
13.5 Der Hauptgast ist verpflichtet, für die Dauer des Aufenthalts bei City Pop eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch für zusätzliche Gäste gilt.
13.6 Bei Zahlung mit Kreditkarte: Bei Buchungen mit einer Dauer von vier bis acht Wochen sind der gesamte Buchungspreis, die Kaution und die Endreinigungskosten sofort bei der Buchung fällig, damit die Buchung von City Pop bestätigt werden kann. Bei Buchungen mit einer Dauer von mehr als acht Wochen ist eine Vorauszahlung in Höhe der ersten acht Wochen der Buchung, der Kaution und der Endreinigungskosten während des Buchungsvorgangs zu leisten. Die Vorauszahlung von acht Wochen bezieht sich auf die Zahlung der ersten acht Wochen des Aufenthalts. Am nächsten Zahlungstermin (vier Wochen nach dem Check-in-Tag) wird dem Gast ein Zeitraum von bis zu 4 Wochen in Rechnung gestellt, der vier Wochen vor Beginn dieses nächsten Vorauszahlungszeitraums in Rechnung gestellt und bezahlt wird. Danach wird die Kreditkarte alle vier Wochen für die gesamte Aufenthaltsdauer belastet. Der Eingang der oben genannten Vorauszahlung bestätigt die Buchung und ist sofort zum Zeitpunkt der Buchung fällig, damit die Buchung bestätigt werden kann.
13.7 Für ausgewählte City Pop-Standorte kann die Banküberweisung als zusätzliche Zahlungsoption in der App verfügbar sein. Wenn die Option der Banküberweisung für einen bestimmten Standort in der App nicht angezeigt wird, ist die Zahlung per Kreditkarte die einzige verfügbare Zahlungsmethode. Bei Zahlung per Banküberweisung, sofern zulässig, gelten die folgenden Bedingungen: Bei Buchungen mit einer Dauer zwischen vier und acht Wochen ist der gesamte Betrag, einschließlich der Kaution und der Endreinigung, sofort nach der Buchung per Express-Überweisung fällig, wenn das Check-in-Datum innerhalb der nächsten vier Wochen liegt. Liegt das Check-in-Datum mehr als vier Wochen in der Zukunft, muss die Zahlung innerhalb von drei Werktagen bei City Pop eingehen. Nach Ablauf dieser Frist wird die vorläufige Buchung automatisch und unwiderruflich storniert. Bei Buchungen von mehr als acht Wochen ist eine Vorauszahlung für die ersten acht Wochen sowie die Kaution und die Endreinigung erforderlich. Die Vorauszahlung entspricht den ersten acht Wochen des Aufenthalts. Der Gast erhält zwei Wochen nach dem Check-in eine Rechnung für die nächste Zahlung (für die folgenden vier Wochen), die sechs Wochen vor Beginn des nächsten Zeitraums fällig ist. Die wesentlichen Angaben zu den Rechnungsfristen finden Sie entweder auf der Rechnung oder in der App.
13.8 Gäste sind berechtigt, ihre Kreditkartendaten im entsprechenden Bereich der App zu ändern. Gäste können gemeldete und gespeicherte Kreditkartendaten nicht löschen, wenn eine Buchung „in Bearbeitung“/„vor dem Aufenthalt“/„während des Aufenthalts“ vorliegt. Gäste müssen City Pop jede Änderung der gespeicherten Kreditkartendaten mitteilen und die Zahlungsmethode in der App ändern, sobald sie wissen, dass die gemeldete und gespeicherte Zahlungsmethode nicht mehr gültig ist. Die Mitteilung oder Änderung der Kreditkartendaten muss vor Fälligkeit einer Zahlung erfolgen, um die erfolgreiche Bezahlung der von City Pop angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten.
13.9 Wenn eine Kreditkartenzahlung oder eine Banküberweisung, sofern zulässig, am Fälligkeitstag fehlschlägt und die fällige Zahlung nicht oder nicht vollständig bei City Pop eingeht, benachrichtigt City Pop den Gast mit einer automatischen Zahlungserinnerung und gewährt eine Nachfrist von 7 Tagen. Nach Ablauf des 7. Tages, ohne dass City Pop die vollständige Zahlung erhalten hat, wird die Buchung automatisch verkürzt und beendet, wobei der Gast verpflichtet ist, auszuchecken. Der Hauptgast versteht und akzeptiert, dass der Beherbergungsvertrag ab dem 8.Tag des Zahlungsverzugs automatisch als gekündigt gilt und dass der Gast und alle zusätzlichen Gäste das Pop spätestens am Ende des bereits vollständig bezahlten Zeitraums, d. h. 3 Wochen später, verlassen müssen. Alle durch diesen Vorgang entstehenden Verwaltungskosten werden zunächst von der geleisteten Anzahlung abgezogen und sind vom Hauptgast zu tragen, wenn der Anzahlungsbetrag nicht ausreicht. City Pop behält sich das Recht vor, alle City Pop entstandenen Schäden und/oder sonstige Entschädigungen, die der Hauptgast oder der/die zusätzliche(n) Gast(e) City Pop schulden, geltend zu machen, einschließlich der Zahlung des vollen Buchungspreises und aller offenen Gebühren für erbrachte oder gebuchte Leistungen, die entweder an den Hauptgast geliefert oder von diesem gebucht wurden oder an den/die zusätzliche(n) Gast(e) geliefert oder von diesem/diesen gebucht wurden.
13.10 Die mit Kreditkarte getätigten Transaktionen zwischen Gästen und City Pop werden von einem externen Betreiber abgewickelt, der über die gespeicherten Kreditkartendaten der Gäste informiert ist. In den Systemen von City Pop werden Kreditkartendaten teilweise verschlüsselt und nur wenige Ziffern sind sichtbar, um allen Gästen maximale Sicherheit zu bieten.
13.11 Nach der ersten Registrierung der Kreditkartendaten und der Autorisierung durch den 3-D Secure-Prozess stimmen die Gäste zukünftigen Transaktionen auch ohne 3-D Secure-Autorisierung zu und gewähren City Pop das Recht, alle mit der Buchung verbundenen Transaktionen abzuwickeln.
13.12 Bei Zahlung per Banküberweisung sind die Gäste dafür verantwortlich, dass die in der App registrierten Bankdaten jederzeit korrekt und aktuell sind. Für Probleme, die aufgrund falscher oder ungültiger Bankdaten auftreten, sind die Gäste verantwortlich.
13.13 Bei der Buchung über die Website wird der Gast zu einem sicheren Zahlungsportal weitergeleitet. Sobald die Zahlung verarbeitet wurde, wird die Reservierung zur weiteren Verwaltung mit der City Pop App synchronisiert.
14. Zahlungsrückstände
14.1 Bei Buchungen, die noch nicht begonnen haben, hat City Pop ab dem vierten Tag nach Fälligkeit der noch ausstehenden Vorauszahlung das Recht, die Reservierung für das Pop ohne Entschädigung des Gastes zu stornieren.
14.2 Bei bereits begonnenen Buchungen ist City Pop berechtigt, nach vier Tagen, gegebenenfalls nach zwei Tagen, nach Fälligkeit der Zahlung oder nach Ablauf der gebuchten und bezahlten Dauer, den Pop zum Zwecke der Räumung zu betreten, die persönlichen Gegenstände des Hauptgastes und der zusätzlichen Gäste zu packen oder packen zu lassen und zu lagern, ein Inventar und eine Schadensliste einschließlich etwaiger Entsorgungskosten (Summe aus Entschädigung für Arbeitsstunden plus kommunale Entsorgungsgebühren) für Abfall und Abschreibungen zu erstellen, den Zugang für den/die ehemaligen Gast/Gäste zu sperren und den Pop nach den erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten für Buchungen durch neue Gäste neu zu vergeben. City Pop kann nach eigenem Ermessen einen Beamten bestellen, wenn die Umstände dies rechtfertigen. Die Kosten für den bestellten Beamten sind vom Hauptgast zu tragen.
14.3 Der Hauptgast ist verpflichtet, zusätzlich zu den üblichen Kosten die City Pop durch eine außerplanmäßige Räumung entstandenen Mehrkosten zu tragen. Insbesondere ist der Hauptgast verpflichtet, die verbleibenden Buchungskosten (Buchungspreis für die verbleibende, vertraglich vereinbarte Zeit, mindestens bis zur möglichen Buchung desselben Pop durch einen neuen Gast usw.) zu zahlen. Außerdem schuldet der Hauptgast City Pop alle Kosten, die für die Hinzuziehung eines Beamten, die Aufzeichnung des Inventars der persönlichen Gegenstände des Hauptgastes und etwaiger Zusatzgäste, etwaige Entsorgungskosten und die Verwahrung der persönlichen Gegenstände (jedoch nur Wertgegenstände) des Hauptgastes und etwaiger Zusatzgäste entstehen, werden dem Hauptgast zur vollständigen Zahlung zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % p. a. in Rechnung gestellt.
14.4 Wertgegenstände sind Gegenstände oder Dokumente, die nach örtlichem Verständnis, nach eigenem, sorgfältigen und nachvollziehbaren Ermessen von City Pop als erhaltenswert erscheinen.
14.5 Die inventarisierten Gegenstände des Gastes und etwaiger zusätzlicher Gäste werden drei Monate lang aufbewahrt. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Hauptgast alle diese Gegenstände, auch die Gegenstände etwaiger zusätzlicher Gäste, abholen. Soweit ein Zurückbehaltungsrecht an den Gegenständen rechtlich möglich ist, erfolgt die Freigabe schrittweise gegen Zahlung des vom Hauptgast geschuldeten Verzugsbetrags.
14.6 Hat der Hauptgast innerhalb von drei Monaten nicht alle hinterlegten Gegenstände abgeholt, ist City Pop berechtigt, diese Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verwerten. Vor Beginn der Verwertung wird eine entsprechende E-Mail an die letzte bekannte E-Mail-Adresse des Hauptgastes gesendet.
14.7 Nach Ablauf von 10 Tagen nach Versand der Entsorgungsankündigung per E-Mail an den Hauptgast ist City Pop berechtigt, alle gelagerten Gegenstände, unabhängig davon, wem sie gehören, nach eigenem Ermessen zu entsorgen, z. B. an Dritte zu verkaufen oder als eigenes Eigentum zu übernehmen, wobei der Liquidationserlös oder -wert bei der Berechnung oder Änderung der endgültigen Abrechnung des Hauptgastes berücksichtigt wird.
14.8 Die Kosten für die Liquidation und/oder Entsorgung aller gelagerten Gegenstände sind vom Hauptgast zu tragen. City Pop ist berechtigt, alle Gegenstände von geringem Wert auf Kosten des Hauptgastes zu entsorgen. Zertifikate und andere Ausweisdokumente des Hauptgastes und/oder zusätzlicher Gäste werden auf Kosten des Hauptgastes 10 Jahre lang aufbewahrt. Danach ist City Pop berechtigt, aber nicht verpflichtet, Zertifikate und andere Ausweisdokumente des Hauptgastes und/oder zusätzlicher Gäste zu entsorgen.
15. Verlängerung der Buchung
15.1 Über die Funktion „Aufenthalt verlängern” in der App kann der Hauptgast die Buchung im selben Pop verlängern, sofern der Pop für den Zeitraum, um den der Hauptgast den Aufenthalt verlängern möchte, in der App noch als verfügbar angezeigt wird.
15.2 Der verlängerte Zeitraum beginnt am Auscheckdatum der ursprünglichen Buchung.
15.3 City Pop kann die Verlängerung im selben Pop nicht garantieren, da die Verfügbarkeit desselben Pops vom Zeitpunkt abhängt, zu dem der Hauptgast die Verlängerung beantragt.
15.4 Die Buchung kann um mindestens eine Woche ab dem Auscheckdatum der ursprünglichen Buchung verlängert werden. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der gebuchten Wochen, einschließlich aller vorherigen Buchungen im selben Pop, 52 Wochen nicht überschreiten darf.
15.5 Wenn eine Buchung auf insgesamt 8 Wochen oder weniger verlängert wird, müssen die Gäste für den gesamten zusätzlich gebuchten Zeitraum bezahlen.
15.6 Es gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerungsanfrage gültigen Buchungspreise.
15.7 In der Regel werden bereits gebuchte permanente Zusatzleistungen automatisch für den Verlängerungszeitraum verlängert, sofern sie noch verfügbar sind. Wenn in besonderen Fällen zuvor gebuchte permanente Zusatzleistungen während des Verlängerungszeitraums nicht oder nicht vollständig verfügbar sind, wird der Gast darüber informiert. Die Nichtverfügbarkeit zuvor gebuchter permanenter Zusatzleistungen berechtigt den Gast nicht zur Stornierung der verlängerten Buchung des Pop.
15.8 Wenn der Gast gebuchte Zusatzleistungen für die gesamte oder einen Teil der Verlängerungsdauer stornieren möchte, gelten die Stornierungsbedingungen der gebuchten Leistungen. Für einige Zusatzleistungen, wie z. B. Reinigungsservice, Lagerung und Parken, gelten in der Regel eine Mindestbuchungsdauer und bestimmte Stornierungsbedingungen.
15.9 Während des Verlängerungsbuchungsprozesses kann der Hauptgast weitere Zusatzleistungen auswählen. Für diese Zusatzleistungen gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei einer Neubuchung, d. h. die ersten acht Wochen müssen im Voraus bezahlt werden , wenn eine dauerhafte Zusatzleistung gebucht wird .
15.10 City Pop hat das Recht, vor Beginn der Verlängerungsfrist eine Zwischenkontrolle des Pop durchzuführen, auch wenn kein Check-out erfolgt.
15.11 City Pop hat das Recht, einen Verlängerungsantrag abzulehnen, wenn City Pop bei der Zwischenkontrolle zu der Annahme gelangt, dass der/die Gast/Gäste das Pop unsachgemäß behandeln.
15.12 Um die Funktion „Verlängern Sie Ihren Aufenthalt” nutzen zu können, muss der Hauptgast sicherstellen, dass mindestens Version 2.0 oder höher der App installiert ist.
16. Haftung der Gäste
16.1 Die Gäste haften für Schäden, die durch unachtsame, unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung des Pop, des Inventars, der Ausstattung oder der allgemein verfügbaren Einrichtungen oder Installationen entstehen. Die Haftung gilt sowohl für Sachschäden (Reparaturkosten zur Behebung des Mangels) als auch für die entstandenen Verwaltungskosten (Organisation und Überwachung der Mängelbeseitigung), letztere zum Selbstkostenpreis.
16.2 Die Gäste haften für alle Schäden am Gebäude und seinen festen Einrichtungen sowie für alle Schäden am Eigentum Dritter, die im Gebäude entstehen und von den Gästen verursacht werden.
16.3 Der Hauptgast und die zusätzlichen Gäste haften für alle ihnen auferlegten Steuern, die nicht im Buchungspreis und/oder in den Zusatzleistungen von City Pop enthalten sind, sondern von der Registrierung des Hauptgastes und der zusätzlichen Gäste in der Gemeinde oder gegebenenfalls im Land abhängen (z. B. Kurtaxe („tassa di soggiorno”) usw.).
16.4 Der Hauptgast ist verpflichtet, für die Dauer seines Aufenthalts bei City Pop eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, wie in Punkt 13.5 angegeben.
17. Haftung von City Pop
17.1 City Pop haftet im Rahmen seiner eigenen Dienstleistungen ausschließlich für sein eigenes grob fahrlässiges Verhalten. Darüber hinaus haftet City Pop nicht in Fällen höherer Gewalt.
17.2 City Pop haftet nicht für Probleme beim Zugang zum Gebäude im Zusammenhang mit den örtlichen, möglicherweise sogar extremen Wetterbedingungen (Schnee, Eis, Hagel, starker Regen usw.), da die jederzeitige sichere Nutzung nicht garantiert werden kann und auch die individuelle, wettergerechte Ausrüstung der Gäste und der Grad ihrer Vertrautheit mit dem örtlichen Klima sehr unterschiedlich sein können.
17.3 City Pop versichert seine eigenen Haftungsrisiken in dem nach lokalem Recht erforderlichen Umfang.
17.4 City Pop ist bestrebt, die versprochenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Für eine vorübergehende, geringfügige Einschränkung der Nutzung des Pop, der Gemeinschaftsräume und -einrichtungen, des Inventars und der Ausstattung steht kein Anspruch auf Entschädigung zu, wenn die Störungsbehebung und Problemlösung zeitnah und in üblicher Weise erfolgt. Bei Problemen mit der Heizung oder der Warmwasserversorgung ist City Pop verpflichtet, das Problem innerhalb von 72 Stunden zu beheben oder spätestens nach 72 Stunden für einen vorübergehenden Ersatz zu sorgen.
17.5 Wenn eine im Preis inbegriffene Annehmlichkeit trotz einer zeit- und inhaltlich den lokalen Standards entsprechenden Behebung des Problems über einen längeren Zeitraum nicht verfügbar ist, hat der Gast nur für den Zeitraum der Nichtverfügbarkeit Anspruch auf einen Preisnachlass im Rahmen der Preisberechnung von City Pop. Eine weitere Entschädigung an den Hauptgast und/oder zusätzliche Gäste wird von City Pop nicht gewährt.
17.6 Sollte eine kostenpflichtige Zusatzleistung vorübergehend nicht verfügbar sein, haftet City Pop nicht für Verluste oder Schäden. Sollte eine Zusatzleistung für einen längeren Zeitraum nicht verfügbar sein, haftet City Pop für den bereits bezahlten Preis der Zusatzleistung, jedoch nicht darüber hinaus, es sei denn, der Gast hat einen Vertrag mit einem externen Anbieter der Zusatzleistung abgeschlossen. City Pop ist bestrebt, die Zusatzleistungen verfügbar zu halten, kann dies jedoch nicht garantieren. Die Haftung für zusätzliche Annehmlichkeiten, die direkt zwischen dem Hauptgast und/oder zusätzlichen Gästen und einem externen Anbieter vereinbart wurden, richtet sich ausschließlich nach dem abgeschlossenen Vertrag. Die Erhebung oder Abrechnung von Gebühren für zusätzliche Annehmlichkeiten, die von Dritten bereitgestellt werden, durch City Pop führt nicht dazu, dass City Pop für diese bereitgestellten Annehmlichkeiten oder für Schäden oder Verluste haftet, die durch die Bereitstellung solcher Annehmlichkeiten durch Dritte verursacht werden.
17.7 City Pop schließt die Haftung für Hilfspersonen im gesetzlich zulässigen Umfang aus. City Pop sorgt für die ordnungsgemäße Auswahl, Unterweisung und Beaufsichtigung seines Personals gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
17.8 Sofern nicht bereits durch eine andere Bestimmung dieser AGB ausgeschlossen, haftet City Pop höchstens für direkte Schäden des Hauptgastes, d. h. nicht für indirekte Schäden, nicht für weitere Schäden und nicht für Schäden, die nicht typisch oder vor Ort am Veranstaltungsort von Pop nicht bekannt sind, wie z. B. entgangener Genuss oder mehrfacher Strafschadenersatz mit Strafen und Ähnlichem. Jegliche vertragliche Haftung gegenüber zusätzlichen Gästen ist ausgeschlossen, es sei denn, eine Buchung erfolgte direkt zwischen City Pop und zusätzlichen Gästen , jedoch nur für den Inhalt dieser Buchung. In diesem Fall haftet City Pop nur für direkte Schäden, und die maximale Haftungssumme von City Pop für diesen direkten Schaden entspricht dem Preis der gebuchten Leistung.
17.9 Diese Haftungsbeschränkungen unterliegen den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des materiellen Rechts des Staates, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Staatsvertragsrechts oder anderer internationaler Rechtsvorschriften.
17.10 City Pop haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Hauptgastes und/oder zusätzlicher Gäste von , es sei denn, dieser Verlust oder Diebstahl wurde nachweislich durch mangelhafte Dienstleistungen seitens City Pop verursacht. Alle Gäste sind verpflichtet, Wertsachen in verschlossenen Schränken aufzubewahren, insbesondere wenn sie zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistungen nicht im Pop anwesend sind. Alle Gäste stellen sicher, dass hochwertige Gegenstände angemessen versichert und/oder ausreichend vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt sind.
17.11 Soweit City Pop haftet, ist diese Haftung auf einen Höchstbetrag von 1.000,00 Euro pro Vorfall begrenzt.
17.12 Die zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Eigentum getroffenen Maßnahmen entsprechen den örtlichen Gepflogenheiten. Es findet keine lückenlose Überwachung aller allgemein zugänglichen Bereiche statt.
18. Vollständigkeit der Buchungsbedingungen / Abweichende Vereinbarungen
18.1 Der Inhalt des Vertrages ergibt sich abschließend aus der beispielhaften Beschreibung aller erbrachten Leistungen (Unterkunft, Grundleistungen, Zusatzleistungen), aus den Angaben in der Buchungsanfrage, aus der Buchungsbestätigung, aus diesen AGB sowie aus den jeweils zwingend anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Andere Bestimmungen finden keine Anwendung. Darüber hinaus gibt es keine mündlichen Vereinbarungen, und solche sind auch nicht zulässig.
18.2 Sollte der Hauptgast andere Bestimmungen vereinbaren und/oder anderweitig von diesen AGB abweichen wollen, sind diese Änderungen und Ergänzungen ausdrücklich und schriftlich mit City Pop zu vereinbaren.
18.3 Die Gäste werden über alle Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB informiert. Die Gäste sind dafür verantwortlich, die aktualisierten AGB zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie über alle Änderungen informiert sind. Für weitere Informationen können sich die Gäste über den Bereich „Hilfe & Support” in der App an City Pop wenden. Ohne schriftlichen Widerspruch gelten die AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vom Hauptgast und/oder den zusätzlichen Gästen als verbindlich und anwendbar akzeptiert und anerkannt.
18.4 City Pop und/oder CP Tec oder andere Mitarbeiter sind berechtigt, Gäste im Rahmen dieser Vorschriften, Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur Einhaltung derselben aufzufordern und entsprechende Anweisungen zu erteilen (Anweisungsbefugnis/Hausordnung/Verhaltenskodex usw.).
18.5 Für besondere, zusätzliche Vereinbarungen zwischen City Pop und Gästen gilt in Ausnahmefällen mindestens das elektronische Schriftformerfordernis, das die ausdrückliche Zustimmung und Bestätigung durch City Pop enthalten und deutlich anzeigen muss. Eine stillschweigende Zustimmung durch City Pop ist ausdrücklich ausgeschlossen.
19. Ergänzende oder fehlende Bestimmungen und Sprache
19.1 Sollte sich während der Buchungsdauer herausstellen, dass eine rechtlich relevante Frage nicht oder nicht ausreichend geregelt wurde oder wenn sich eine Bestimmung ursprünglich oder nachträglich als rechtlich nicht durchführbar erweist, erfolgt die Lückenfüllung in erster Linie analog zu den bereits getroffenen Bestimmungen und dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck. Der Sinn und Geist der bisherigen Buchung und der damit verbundenen Regelungen und Vereinbarungen sind so weit wie möglich zu wahren. Höchste Richtschnur ist eine angemessene, Ersatz-, allgemein anwendbare, aber auch im konkreten Einzelfall faire Lösung, die dem Betriebskonzept von City Pop angemessen ist.
19.2 Die englische Version dieser AGB hat Vorrang vor Übersetzungen in andere Sprachen.
20. City Pop App
20.1 City Pop betreibt und bietet alle Dienstleistungen über die mobile App „City Pop“ an. Buchungen sind auch über Websites möglich.
20.2 Die Gäste müssen alle erforderlichen Aufgaben und Schritte über die App ausführen, darunter: Einholen weiterer Informationen über die beispielhafte Beschreibung und Verfügbarkeit des Pop, Preise, Eigenschaften des Pop, Buchung eines Pop (einschließlich ordnungsgemäßer Bezahlung), Buchung zusätzlicher Annehmlichkeiten (einschließlich ordnungsgemäßer Bezahlung).
20.3 Durch das Herunterladen, Durchsuchen und Aufrufen oder Verwenden der City Pop App erklären sich die Gäste mit der Datenschutzerklärung einverstanden und akzeptieren diese.
20.4 1Für die Nutzung der City Pop App benötigen Gäste eine vom Netzwerk am CP-Standort unabhängige Internetverbindung.
20.5 Die Gäste erklären sich damit einverstanden und akzeptieren, dass City Pop über die App Benachrichtigungen oder Nachrichten bezüglich der Buchungen oder gebuchten Annehmlichkeiten versendet.
20.6 City Pop ist bestrebt, Anzeige- und Betriebsfehler sowie Bugs so schnell wie möglich zu beheben. City Pop kann jedoch nicht garantieren, dass die City Pop App frei von Fehlern und Bugs ist. Im Falle von Fehlern und Bugs übernimmt City Pop keine Haftung für diese Fehler und/oder Bugs. Alle Fehler oder Bugs sollten dem Kundendienst von City Pop gemeldet werden, damit sie so schnell wie möglich behoben werden können.
20.7 City Pop kann nicht garantieren, dass der Betrieb der City Pop-App (für alle Funktionen) immer unterbrechungsfrei und zugänglich ist. Es kann vorkommen, dass einige Funktionen zu einem beliebigen Zeitpunkt ausgesetzt oder eingeschränkt werden oder dass einige Nachrichten/Benachrichtigungen nicht wie vorgesehen übertragen werden. City Pop wird jedoch versuchen, einen unterbrechungsfreien Zugang zu allen Funktionen der App zu gewährleisten. City Pop übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch Fehlfunktionen der App verursacht werden.
20.8 City Pop kann nicht garantieren, dass die City Pop-App frei von Viren oder anderen Elementen ist, die Technologien beschädigen oder beeinträchtigen könnten. City Pop übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch Viren oder andere über die App übertragenen Elemente verursacht werden.
20.9 City Pop behält sich das Recht vor, die Nutzung der App auszusetzen, wenn City Pop der Ansicht ist, dass ein Gast oder Nutzer gegen diese AGB verstoßen hat oder dass ein Gast oder Nutzer einen Betrug gegen City Pop oder gegen eine dritte Person begangen hat.
20.10 Alle Inhalte der App sind durch Urheberrechtsgesetze und/oder andere Rechte an geistigem Eigentum geschützt und gehören ausschließlich der Artisa Group, zu der City Pop gehört. Die Inhalte dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers nicht kopiert, reproduziert, verbreitet, verkauft oder veröffentlicht werden.
20.11 City Pop behält sich das Recht vor, Inhalte, Informationen, Funktionen, Dienste, Preise, Bilder usw. in der App jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu modifizieren. City Pop übernimmt keine Verantwortung für Fehler oder Änderungen in den Inhalten der App.
21. Anwendbares Recht
21.1 Die Gäste erklären sich damit einverstanden, dass Buchungen ausschließlich digital bestätigt und bearbeitet werden. Eine schriftliche Kopie und Unterschrift auf der Buchung sind nicht erforderlich. Die Parteien vereinbaren, dass, wenn die Gäste oder City Pop eine schriftliche und unterschriebene Kopie dieser Vereinbarung für offizielle oder andere begründete Zwecke (z. B. für Zahlungszwecke) benötigen, eine Papierkopie dieser Vereinbarung erstellt und der anfragenden Partei zur Verfügung gestellt wird. In jedem Fall bemühen sich die Parteien, soweit möglich und zulässig, durch die Verwendung elektronischer Signaturen rechtsverbindliche Nachweise zu erbringen.
21.2 Das Recht des Landes, in dem das City Pop-Gebäude betrieben wird, ist das anwendbare Recht, das für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Nutzung der App und allen vereinbarten Verträgen , gilt, sofern nicht die Bestimmungen dieser AGB gelten.
21.3 Ausschließlicher und alleiniger Gerichtsstand sind die Gerichte der Stadt, in der sich das Pop befindet. Werden Verfahren in anderen Gerichtsbarkeiten angestrengt, wird keine Klageerwiderung eingereicht, und alle ausländischen Entscheidungen werden als null und nichtig betrachtet. Schiedsgerichte und andere alternative Streitbeilegungsverfahren sind ausdrücklich ausgeschlossen.
21.4 Sollten City Pop aufgrund unberechtigter Ansprüche von Gästen an anderen Orten, vor Schiedsgerichten oder anderen alternativen Streitbeilegungsverfahren Kosten entstehen, sind die Gäste verpflichtet, alle damit verbundenen Kosten vollständig zu tragen, unabhängig von Kostenentscheidungen in anderen, unzulässigen Verfahren.
22. Aktualisierungen der AGB
City Pop behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser AGB zu ändern oder zu modifizieren. Jede neue Version wird auf der City Pop-Website und in der mobilen App verfügbar sein und tritt ab dem Datum der Veröffentlichung in Kraft. Ohne schriftlichen Widerspruch gelten die Gäste als mit der neuesten Version der AGB einverstanden und stimmen dieser als verbindlich und anwendbar zu.
23. City Pop-Hausordnung
Die „City Pop Housing Rules“ („Pop-Regeln“) sind die Verhaltensregeln, die bei der Nutzung eines Pop und der Gemeinschaftsbereiche einzuhalten sind. Alle Regeln dienen dazu, ein gesundes und friedliches Zusammenleben der Gäste zu gewährleisten. Die Pop-Rules sollen das Zusammenleben erleichtern, eine positive Atmosphäre aufrechterhalten und dazu beitragen, dass die Infrastruktur (Ihr Pop, alle Bereiche rund um und innerhalb des von City Pop verwalteten Gebäudes) sorgfältig und respektvoll behandelt wird, nicht nur zu Ihrem eigenen Wohl, sondern auch zum Wohl aller anderen Gäste.
Ein guter City Pop-Gast zu sein bedeutet, sich in einer Atmosphäre gegenseitigen Respekts höflich und rücksichtsvoll gegenüber Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur zu verhalten.
Die Pop-Regeln enthalten auch alle Informationen, die jeder Gast für die Pflege der täglichen Beziehungen zu City Pop und seinem Servicepersonal benötigt. Die Pop-Regeln sind integraler Bestandteil der AGB. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Pop-Regeln ist City Pop berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Ab diesem Punkt wird das Wort „Gast” durch „Sie” ersetzt, da wir einen direkten Ansatz schätzen, wenn es um das Zusammenleben in der Gemeinschaft, den Respekt gegenüber anderen und die ordnungsgemäße Nutzung der für Sie vorgesehenen Bereiche geht.
Mit der Annahme der AGB bestätigen Sie diesen Verhaltenskodex zum Zeitpunkt der Buchung elektronisch und erklären, dass Sie alle Bestimmungen verstanden und akzeptiert haben und alle Pop-Regeln einhalten werden, was auch in Ihrem eigenen Interesse liegt. Vielen Dank, dass Sie unser Konzept und unsere Werte unterstützen und die Pop-Regeln befolgen.
23.1 Sorgfaltspflicht
23.1.1 Sie dürfen alle Einrichtungen von City Pop sorgfältig nutzen und sie so hinterlassen, wie Sie sie vorfinden möchten. Bitte befolgen Sie unsere Pop-Regeln sorgfältig.
23.1.2 City Pops sind hochwertige Designprodukte. Aus diesem Grund ist es verboten, Änderungen an den Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen von Pop vorzunehmen. Bauliche Veränderungen sind strengstens untersagt. Die Möbel dürfen nicht verändert oder mit Nägeln oder auf andere Weise beschädigt werden. Die Möbel und die Ausstattung müssen wie gewohnt genutzt werden, was zu normaler Abnutzung führt. Bilder, Poster usw. können an den dafür vorgesehenen Stellen aufgehängt werden, wenn Sie Ihre persönliche Note einbringen möchten. Das Einschlagen von Nägeln in die Wände usw. ist nicht gestattet.
23.1.3 Es ist Ihnen nicht gestattet, Möbel, Einrichtungsgegenstände oder Ausstattungsgegenstände aus der Wohnung zu entfernen und/oder zu verschenken. Es ist ebenfalls nicht gestattet, Ausstattungsgegenstände aus der Wohnung in die Gemeinschaftsräume des Gebäudes zu bringen und dort zu verwenden.
23.1.4 Sie dürfen Ihre eigenen, beweglichen Kleinmöbel mitbringen, die nicht dauerhaft im Pop montiert oder installiert werden dürfen. Die mitgebrachten Kleinmöbel dürfen die vorhandene Ausstattung oder die übrigen Möbel nicht beschädigen.
23.1.5 Die dauerhafte Installation von Satellitenschüsseln oder anderen technischen Geräten sowie das Verlegen weiterer Kabel ist untersagt.
23.1.6 Wir bieten Ihnen einen Pop, der vollständig mit Möbeln und Inventar ausgestattet ist: Nutzen Sie alles, während Sie bei City Pop sind, aber bitte denken Sie daran, dass Inventar, Möbel, Polster, Geräte und Haushaltstextilien nicht aus dem Pop entfernt, verschenkt, verkauft oder an Dritte weitergegeben werden dürfen. Ihre Nutzung erfolgt ausschließlich zusammen mit dem Pop und/oder mit Aktivitäten im Gebäude (z. B. auch im Fitnessraum, Yogaraum usw.).
23.1.7 Sie dürfen keine eigenständigen Reparaturen innerhalb des Pop, an Installationen, anderen Geräten oder Möbeln vornehmen. Sie sind verpflichtet, Schäden und erforderliche Reparaturen an CP Tec und/oder City Pop zu melden.
23.1.8 Bitte gehen Sie bei der Nutzung aller Gemeinschaftsbereiche des City Pop-Gebäudes sorgfältig vor und räumen Sie hinter sich auf. Gäste sind verpflichtet, Gemeinschaftsbereiche nach der Nutzung in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
23.1.9 Wir danken Ihnen, dass Sie Ihren Pop und alle Gemeinschaftsbereiche von City Pop mit gesundem Menschenverstand pflegen und alle Pop-Regeln befolgen.
23.2 Verpflichtung, Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen
23.2.1 Respektieren Sie stets andere Gäste und denken Sie bitte immer daran, wie sich Lärm und schlechte Gerüche auf das Leben anderer Gäste auswirken können.
23.2.2 Alle Arten von Tonwiedergabegeräten dürfen im Pop nur mit einer üblichen Lautstärke betrieben werden. Die Gemeinschaftsräume dürfen nicht für den Betrieb von Tonwiedergabegeräten, für private Konzerte, für andere Aufführungen und, sofern sie nicht privat für solche Freizeitaktivitäten gebucht werden können, für private Feiern mit exklusiven Personengruppen genutzt werden. Mehrstimmige Gesangsveranstaltungen oder Bandproben im Pop oder in den Gemeinschaftsräumen sind nicht gestattet.
23.2.3 Um die Ruhe aller zu respektieren, ist das Spielen von Musik mit Musikinstrumenten jeglicher Art nicht gestattet. Verstärkersysteme für Musikinstrumente dürfen im Pop und in den Gemeinschaftsräumen nicht verwendet werden. Lautes privates Singen ist mit dem Musizieren mit Musikinstrumenten gleichzusetzen.
23.2.4 Im City Pop gilt von 21:00 Uhr bis 8:00 Uhr die gesetzliche Nachtruhe. Während der Nacht ist die Nutzung des Pop und der Gemeinschaftsbereiche entsprechend den Anforderungen der Rücksichtnahme und der polizeilichen Vorschriften einzuschränken. Tonwiedergabegeräte dürfen nur in entsprechend leiser Einstellung verwendet werden. Das aktive Spielen von Musikinstrumenten ist verboten. Gäste werden darauf hingewiesen, dass die nächtliche Ruhezeit von der Polizei durchgesetzt werden kann und dass die Polizei von jedem Gast kostenlos zur Durchsetzung der nächtlichen Ruhezeit hinzugezogen werden kann, ohne dass City Pop eingeschaltet werden muss.
23.2.5 Sie müssen alle Handlungen vermeiden, die andere Gäste stören könnten, wie z. B. das Zuschlagen von Türen, lautes Sprechen in Gemeinschaftsbereichen oder in Ihrem Pop usw. City Pop behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung dieser Regeln Maßnahmen zu ergreifen.
23.2.6 Aus Sicherheitsgründen und aus Rücksicht auf alle Nichtraucher, die einen Pop nutzen, ist das Rauchen oder Vapen im Pop, in den Gemeinschaftsräumen und auf den Balkonen verboten. Das Grillen ist ebenfalls auf den Balkonen oder in den Außenbereichen, die von City Pop verwaltet werden, verboten.
23.2.7 Bei der Zubereitung von stark riechenden Speisen muss der Pop oder der Gemeinschaftsküchenbereich jedes Mal ausreichend gelüftet werden, damit sich die Gerüche nicht in der Einrichtung festsetzen. Eine Belüftung durch Öffnen der Eingangstür des Pop ist zu vermeiden, damit die Gemeinschaftsbereiche nicht durch Geruchsemissionen beeinträchtigt werden.
23.3 Sachgemäßer Betrieb des Pop, der Einrichtungen, Möbel und Geräte
23.3.1 Alle zur Verfügung gestellten Gegenstände sind bestimmungsgemäß zu verwenden. Schäden sind zu vermeiden, soweit dies in Ihrer Macht steht.
23.3.2 Offene Feuer, auch Kerzen, sind im Pop, auf den Balkonen oder im Gemeinschaftsbereich strengstens verboten.
23.3.3 Der Betrieb zusätzlicher, privater Heizgeräte jeglicher Art ist verboten. Um jegliche Energieverschwendung zu reduzieren, sollten Fenster während der Heizperiode nicht dauerhaft geöffnet oder gekippt bleiben.
23.3.4 Bevor Sie elektrische Geräte verwenden, überprüfen Sie, ob diese für die nationale Spannung von 220 bis 230 Volt geeignet sind und ob sie ein Sicherheitszeichen einer weltweit anerkannten Organisation (z. B. „CE“) aufweisen. Ist dies nicht der Fall, verwenden Sie die Geräte nicht. Sie haften persönlich für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser grundlegenden Regel entstehen, und müssen sogar mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
23.3.5 Es ist Ihnen nicht gestattet, elektrotechnische Veränderungen an den Steckdosen und anderen elektrischen Anlagen vorzunehmen. Wenn ein Stecker nicht passt, verwenden Sie einen mobilen Adapterstecker, der in einem Elektrofachgeschäft leicht zu kaufen ist. Sie haften in vollem Umfang für Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen.
23.3.6 Sonnenschutzsysteme dürfen bei schlechtem Wetter nicht verwendet werden.
23.3.7 Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen ist die Lagerung von Gegenständen, Kleidung, Schuhen, Regalen, Abfall, Sportgeräten usw. in den Gemeinschaftsräumen, insbesondere vor der Eingangstür des Pop oder in den Fluren oder auf dem Balkon, verboten.
23.3.8 Die Entsorgung von Feststoffen wie Speiseresten, Hygieneartikeln usw. über die Toilette oder andere Abflüsse ist strengstens untersagt. Die Kosten, die durch die Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen und zur Zerstörung oder Fehlfunktion von Toiletten und anderen Abflüssen führen, gehen vollständig zu Ihren Lasten, wenn Sie das Problem verursacht haben (die Auswirkungen sind nicht nur technisch katastrophal, sondern auch teuer in der Behebung).
23.3.9 Die Benutzung des Aufzugssystems muss gemäß den in den Aufzügen aufgeführten Vorschriften erfolgen und darf zu keiner Zeit zum Transport schwerer Gegenstände verwendet werden. Der Transport von großen Gütern in den Aufzügen ist nicht gestattet. Aufzüge sind für den Transport von Personen und nicht von Gegenständen vorgesehen. Sie haften für Schäden an Aufzügen, die durch unsachgemäße oder verbotene Nutzung entstehen. Die Notrufanlage in den Aufzügen darf nur im Notfall benutzt werden.
23.3.10 Jegliche Schäden an Pop’s, den Gemeinschaftsräumen oder den Einrichtungen werden Ihnen in voller Höhe in Rechnung gestellt (einschließlich Kosten für Ersatz, Reparatur, Arbeitsstunden, Verwaltungsaufwand usw.).
23.3.11 Das Rauchen und/oder Vapen innerhalb des Gebäudes und von Pop’s (einschließlich Zigaretten, aller E-Zigaretten, Drogen usw.) sowie in Außenbereichen, in denen dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist strengstens verboten. Das Rauchen auf dem Balkon ist ebenfalls verboten.
23.3.12 Bestimmte Bereiche des Gebäudes oder von Pop können mit Brandmeldern ausgestattet sein. Alle Kosten, die durch die Auslösung eines Brandmelders aufgrund unsachgemäßer Nutzung der Innenbereiche oder von Pop (Rauch, übermäßiger Dampf aus der Küche oder dem Badezimmer, Staub usw.) entstehen, werden vollständig dem Gast/den Gästen in Rechnung gestellt, der/die den Fehlalarm verursacht hat/haben.
23.4 Feuchtigkeit
23.4.1 Sie müssen die Sicherheitsvorschriften befolgen, die mindestens einmal täglich oder bei Bedarf durchgeführt werden müssen, da eine ausreichende Belüftung und vollständige Erneuerung der Luft im Pop unerlässlich ist, um die Bildung von gesundheitsschädlichem Schimmel im Pop zu vermeiden.
23.4.2 Die durch die Nutzung von Nassräumen oder durch Kochen entstandene Restfeuchtigkeit ist durch tägliches intensives Lüften zu entfernen. Intensives Lüften bedeutet das vollständige Öffnen aller Fenster (jedoch nicht der Eingangstür) für fünf bis maximal zehn Minuten, dreimal täglich.
23.4.3 Sie sind für die Schimmelbildung in Ihrem Pop verantwortlich, wenn die angegebenen Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden oder wenn der Schimmel durch unsachgemäßen Gebrauch des Pop verursacht wird. In diesem Fall tragen Sie die Kosten, wenn Schäden entstehen und Reparaturen oder Ersatz erforderlich sind.
23.5 Abfallentsorgung
23.5.1 Die Abfallentsorgung und der ordnungsgemäße Umgang mit Müllsäcken liegen in Ihrer Verantwortung.
23.5.2 Je nach Standort von City Pop dürfen nur offizielle, kostenpflichtige Müllsäcke verwendet werden: Diese können Sie in den großen Lebensmittelgeschäften der Stadt oder in den entsprechenden Verkaufsstellen kaufen. Nur offizielle, kostenpflichtige Müllsäcke dürfen (sofern vorhanden) in den Containersystemen von City Pop entsorgt werden. Wenn keine Container von City Pop bereitgestellt werden oder am Standort nicht verfügbar sind, müssen Sie den gesamten Abfall in den Abfallentsorgungseinrichtungen entsorgen, die von der Gemeinde, in der sich der City Pop-Standort befindet, bereitgestellt und verwaltet werden. Illegale Müllablagerungen werden von der Polizei geahndet.
23.5.3 Möglicherweise gibt es staatliche, frei nutzbare Sammelstellen für Wertstoffe wie Glas, Metall, Altöl, PET und andere Kunststoffe, Kleidung, Schuhe usw. Weitere Informationen und Anweisungen finden Sie auf den entsprechenden Websites der Gemeinde. Tragen Sie mit umweltbewusstem und respektvollem Verhalten zu unserer Umwelt und einer schönen Welt bei.
23.5.4 Die im City Pop bereitgestellten Mülltonnen sind nur für den Abfall bestimmt, der an dem Ort anfällt, an dem sich die Mülltonne befindet, und nicht für die Entsorgung Ihres persönlichen Abfalls, der in Ihrem Pop anfällt.
23.5.5 Das Zurücklassen von Müllsäcken oder Abfällen jeglicher Art innerhalb des Gebäudes (Fußböden, Gemeinschaftsräume usw.), die nicht ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt oder willkürlich außerhalb des Gebäudes (Garten, Eingang usw.) abgelagert werden, ist nicht gestattet und kann mit einer Verwaltungsstrafe (Geldbuße) geahndet werden.
23.5.6 City Pop stellt grundlegende Richtlinien zur Abfallentsorgung in Ihrem City Pop-Gebäude zur Verfügung: Wenn Sie weitere Informationen benötigen, sind Sie dafür verantwortlich, sich anhand öffentlich zugänglicher Informationen im Internet usw. angemessen zu informieren.
23.6 Meldung und Behebung von Schäden und Mängeln
23.6.1 Wenn Sie Mängel und andere Schäden feststellen, die behoben werden müssen, sind Sie verpflichtet, diese über den Bereich „Hilfe & Support” in der App an den Kundendienst von City Pop zu melden.
23.6.2 Beleuchtungs- und technische Anlagen werden von City Pop kostenlos ersetzt, es sei denn, Sie sind für Mängel verantwortlich, die auf Missbrauch oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind.
23.6.3 Bei größeren Reparaturen im Pop wird City Pop geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Erbringung der gebuchten Pop- und anderer gebuchter Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Kleinere Mängel und Reparaturen, die leicht behoben werden können, werden so schnell wie möglich behoben .
23.7 Haustierverbot
23.7.1 Das Halten von Haustieren in einem City Pop ist verboten. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Ausnahme.
23.7.2 Wenn Sie entgegen der Vereinbarung ein Haustier halten, was unter anderem zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen für die anderen Gäste und/oder zu erheblicher Abnutzung oder Beschädigung des Pop führt, stellt dies einen grundlegenden Vertragsbruch dar, der City Pop berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen.
23.8 Sicherheit im Gebäude
23.8.1 Das Gebäude verfügt über kein speziell geschultes Sicherheitspersonal, das im Notfall kontaktiert werden kann. Daher gilt Folgendes:
23.8.2 Bei kriminellen Vorfällen (Einbrüche, Drohungen usw.) rufen Sie sofort und direkt die örtliche Polizei unter der Notrufnummer an. City Pop muss über die App oder per E-Mail benachrichtigt werden.
23.8.3 Bei offenem Feuer oder unbekanntem Rauch, der nach Feuer riecht (brennende Elektrokabel usw.), muss sofort die örtliche Feuerwehr über die Notrufnummer informiert und/oder der Feueralarmknopf gedrückt werden. City Pop muss über die App oder per E-Mail informiert werden. Eigene Löschversuche sind nur bei geringfügigen Vorfällen zu unternehmen, bei denen keine Gefahr für Personen im Gebäude besteht. Rufen Sie auch bei geringfügigen Zweifeln die Feuerwehr.
23.8.4 Bei medizinischen Notfällen müssen sofort lebensrettende Maßnahmen eingeleitet und der örtliche Rettungsdienst telefonisch benachrichtigt werden. City Pop muss über die App oder per E-Mail informiert werden.
23.8.5 Die Eingangstür ist den ganzen Tag über verschlossen, damit unbefugte Dritte keinen Zugang haben. Es gelten Ausnahmen (z. B. Öffnungszeiten für Post- und Paketzustellungen). Der Zugang zum Gebäude ist nur mit dem Ausweis oder der App möglich und wird nicht vom Personal von City Pop überwacht.
23.8.6 Die vorhandenen Überwachungssysteme erlauben unter anderem aus Daten- und Datenschutzgründen keine Überwachung aller Bereiche und keine dauerhafte Speicherung von Aufzeichnungen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass die vorhandenen Sicherheitssysteme betrieben werden. Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Datenschutzerklärung zur Videoüberwachung von City Pop.
23.8.7 In den folgenden Fällen gilt Nulltoleranz: Handel mit Drogen und illegalen Substanzen, Waffenhandel, Geldwäsche oder Fälschungsaktivitäten, kommerzielle Aktivitäten mit sexuellem Hintergrund. Bei Anzeichen für solche Nulltoleranz-Aktivitäten wird City Pop die Polizei rufen. Gäste und Besucher, die an solchen Nulltoleranz-Aktivitäten beteiligt sind, werden unverzüglich aus dem Gebäude verwiesen. Die verwiesenen Gäste haben keinen Anspruch auf Rückerstattung. City Pop stellt die endgültige Rechnung so aus, als hätten die verwiesenen Gäste das Pop freiwillig vorzeitig verlassen. Der verwiesene Hauptgast schuldet City Pop den Restbetrag und eine Entschädigung gemäß der endgültigen Rechnung, einschließlich aller Kosten, die den Behörden entstanden sind.
23.8.8 City Pop behält sich das Recht vor, das Sicherheitssystem in allen Pops zu kontrollieren, falls Schäden am Gebäude (innerhalb oder außerhalb, Schäden am Pop anderer Gäste oder ähnliche Fälle usw.) entstehen.
23.9 Von City Pop für die Gäste organisierte Veranstaltungen
23.9.1 City Pop organisiert Veranstaltungen für alle Gäste. Wenn ausdrücklich angegeben, sind auch Ihre Freunde und Familienmitglieder herzlich willkommen, daran teilzunehmen.
23.9.2 City Pop lädt Sie und alle Mitglieder über Newsletter, Flyer vor Ort oder Beiträge in sozialen Medien ein.
23.9.3 City Pop lehnt jede Haftung (auch im Falle von Fahrlässigkeit) für direkte, indirekte oder Folgeschäden ab, die Ihnen oder Ihren Freunden/Familienmitgliedern während einer von City Pop organisierten Veranstaltung entstehen oder von Ihnen verursacht werden.
23.9.4 Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, gelegentlich in Videos und Fotos zu Marketingzwecken zu erscheinen. Der Hauptgast ist dafür verantwortlich, zusätzliche Gäste und andere Personen, die er einladen möchte, entsprechend zu informieren. Das Marketingmaterial kann auch auf die Social-Media-Kanäle, die Website, die App oder andere Marketingmaterialien von City Pop hochgeladen werden. Gäste haben das Recht, jederzeit der Verwendung von Bildern, die sie betreffen, zu widersprechen. In diesem Fall muss der Gast City Pop unverzüglich per E-Mail oder über die App kontaktieren.
23.10 Verlorene oder beschädigte Gegenstände
23.10.1 City Pop lehnt jede Verantwortung für beschädigte Gegenstände ab, die sich im Besitz von City Pop auf dem City Pop-Gelände befinden, oder für Ihr Eigentum, das sich in Ihrem Pop, innerhalb des Gebäudes oder außerhalb des Gebäudes befindet (gewaschene und getrocknete Kleidung in der Waschküche, Gegenstände, die in der Aufbewahrungsbox gelagert sind, geparkte Fahrzeuge usw.).
23.10.2 Wenn das City Pop-Team einen Gegenstand findet, der Ihnen zuzuordnen ist, wird es dafür sorgen, dass er Ihnen zurückgegeben wird, und sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
23.10.3 Sie haften – gegebenenfalls über Ihre Versicherung – für alle Kosten, die durch den Verlust oder die Beschädigung eines Gegenstands im Besitz von City Pop oder Ihres eigenen Eigentums entstehen.
23.11 Aktualisierungen der Wohnregeln
City Pop behält sich das Recht vor, die Pop-Regeln jederzeit anzupassen. Jede neue Version wird auf der Website und in der mobilen App verfügbar sein und tritt mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.
24. Ausdrückliche Annahmeerklärung
Mit der Zustimmung zu den AGB erklären die Gäste, dass sie die darin enthaltenen Verpflichtungen verstanden haben. Die Gäste stimmen gemäß und im Sinne der Artikel 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches ausdrücklich den folgenden Klauseln zu: 2 („Gäste”), 3 („Besucher”), 4 („Übersicht über die Meldepflichten der Gäste”) 5 („Feste Vertragslaufzeit”) 6 („Zweck”), 7 („Im Preis inbegriffene Annehmlichkeiten”), 8 („Zusätzliche Annehmlichkeiten/kostenpflichtige Zusatzleistungen”) 10 („Buchungsvorgang”) 13 („Buchungspreis/Zahlung”), 14 („Zahlungsrückstände”) 16 („Haftung der Gäste”), 17 („Haftung von City Pop”) und 21 („Anwendbares Recht”).
Deutschland – Essen
Die folgenden Bedingungen stellen den Vertrag zwischen Gästen und der City Pop AG („City Pop“) bzw. der Agile Living Essen S.à r.l. („Vermieter“) („City Pop“ und „Vermieter“ jeweils einzeln oder gemeinsam „Vertragspartner“) dar. Gäste stimmen zu, alle hier enthaltenen Bedingungen zu lesen, elektronisch zu bestätigen und dadurch zu erklären, dass sie den Bedingungen zustimmen, bevor sie einen Vertrag abschließen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst von City Pop.
1. City Pop
1.1. City Pop AG, Bernerstrasse Süd 169, CH-8048 Zürich, eingetragen im Handelsregister Kantons Zürich unter CHE-325.832.314. („City Pop“).
1.2 Agile Living Essen S.à.r.l., 16-18 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg, Luxembourg, eingetragen im Handelsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B262465 („Vermieter“)
1.3. City Pop schließt namens und im Auftrag des Vermieters ein Mietverhältnis zwischen dem Gast und dem Vermieter über eine Unterkunft („Pop”) mit festgelegten Leistungen. City Pop bietet selbst zusätzliche Leistungen an, die für eine Zusatzgebühr erhältlich sind. Zudem stehen dem Gast Leistungen externer Anbieter zur Verfügung. (Festgelegte Leistungen des Vermieters, von City Pop sowie von externen Anbietern angebotene zusätzliche Leistungen nachstehend jeweils „Comfort“ genannt.)
1.4. City Pop behält sich das Recht vor, die Kreditwürdigkeit des Gastes innerhalb des gewöhnlichen Rahmens zu überprüfen. Durch Vornahme einer Buchungsanfrage erteilt der Gast hierzu seine Zustimmung. City Pop kann Gäste auch auffordern, anderweitige Bonitätsnachweise vorzulegen.
1.5. Jegliche Anfragen und Mitteilungen an City Pop, vor allem Anfragen auf Genehmigung eines weiteren Gastes oder eines Ersatzgastes, müssen City Pop so früh wie möglich zugestellt werden. City Pop bearbeitet und antwortet auf solche Anfragen in der Regel innerhalb von fünf Werktagen, außer in Fällen offensichtlicher Dringlichkeit.
1.6. Kommunikation zwischen Gästen und City Pop muss über die App erfolgen und die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten. In Ausnahmefällen ist eine Kommunikation per E-Mail zulässig bzw. im Fall der Anmeldung von Ersatzgästen oder zusätzlichen Gästen obligatorisch.
1.7. Zusätzliche Gäste oder Ersatzgäste müssen dieselben Bedingungen erfüllen und dieselben Nachweise bereitstellen, die für gewöhnliche Gäste erforderlich sind.
1.8. City Pop und deren Beauftragte haben das Recht, das Pop im Rahmen ihrer Pflichten zu betreten, wenn der Gast anwesend ist. Bei Notfällen oder aus anderen berechtigten Gründen (z.B. Reinigung), kann das Pop in Abwesenheit des Gastes betreten werden. Ein berechtigter Grund, ein Pop zu betreten stellt es insbesondere dar, wenn die Temperatur in dem Pop reguliert oder die Einstellungen der Heizung geändert werden müssen, die Vornahme von Reparaturen, das Ablesen von Strom- und Warmwasserzählern und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung. Sofern nicht Gefahr im Verzug vorliegt, wird City Pop den Gast im Voraus per E-Mail oder App informieren, wenn das Pop betreten werden muss.
2. Gäste
2.1. Gast ist die Person, mit dem der Vertragspartner den jeweiligen Vertrag abschließt. Grundsätzlich ist nur der Gast zur Nutzung des Pops berechtigt. Je nach der Größe des Pops kann der Gast die Pops alleine oder mit Zusatzgästen (einschließlich Kindern) benutzen. Jeder Erwachsene und jedes Kind zählt als ein Zusatzgast.
2.2. Zum Zeitpunkt der Buchung muss der Gast die vollständige Anzahl der Personen angeben, die das Pop nutzen werden. Der Gast muss die Personenangaben möglicher Zusatzgäste wahrheitsgemäß angeben.
2.3. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsanfrage vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und einen Scan/ein Foto eines gültigen, offiziellen Dokuments (Reisepass oder Personalausweis, einschließlich gegebenenfalls Visum) hochzuladen. Für Ausweise, die nicht das lateinische Alphabet verwenden, muss eine Übersetzung beigefügt werden.
2.4. Die von dem Gast bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse muss für weitere Mitteilungen bezüglich der Buchung zwischen dem Gast und City Pop verwendet werden, sofern und soweit die Kommunikation nicht über die App erfolgen muss. Nachrichten von anderen, unbekannten oder nicht angegebenen E-Mail-Adressen werden nicht als vom Gast akzeptiert. Der Gast hat City Pop unverzüglich über die App über eine Änderung seiner E-Mail-Adresse zu informieren.
2.5. Wenn die persönlichen Daten des Gastes, eines zusätzlichen Gastes oder Ersatzgastes oder sonstige Informationen auf der Buchungsanfrage (Adressen, Telefonnummern, Notfallkontakt usw.) sich während des Aufenthalts ändern, muss der Gast City Pop dies unverzüglich melden.
2.6. Eine Falschangabe während oder nach der Buchung oder der Verstoß gegen die Meldepflichten durch den Gast, den Zusatz- oder Ersatzgast gilt als ein Verstoß gegen den Vertrag, und berechtigt City Pop zur außerordentlichen fristlosen Kündigung.
3. Besucher
Besucher sind Personen, die nicht mehr als einen Tag ununterbrochen in dem Pop verbringen und nur gelegentlich dort übernachten. Solche Besucher brauchen City Pop nicht gemeldet zu werden.
4. Zusätzliche und Ersatzgäste
4.1. Zusatzgäste
4.1.1. Zusatzgäste sind solche, die der Gast während des Buchungsvorgangs oder des Buchungszeitraums hinzufügt.
4.1.2. Der Gast ist verpflichtet, einen Zusatzgast während des Buchungsvorgangs über die App im entsprechenden Bereich.
4.1.3. Der Gast gibt die E-Mail-Adresse des Zusatzgastes an. Der Zusatzgast richtet dann sein Konto ein, indem er seine eigenen persönlichen Daten in der App registriert (gültiges Ausweisdokument, aktuelle Adresse, Telefonnummer usw.). Damit erklärt er/sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von City Pop einverstanden.
4.1.4. Die Registrierung eines Zusatzgastes über die App berechtigt den Zusatzgast zum digitalen Zugang zu dem vom Gast gebuchten Pop und zu den Gemeinschaftsräumen des Gebäudes ab dem Tag des Check-ins bzw. ab der Aktivierung des Zusatzgastes, wenn dies während der Dauer des Aufenthalts erfolgt, bis zum Ende des Aufenthalts. Der Gast kann den Zusatzgast jederzeit widerrufen. Mit dem Widerruf des Zusatzgastes werden auch dessen Zugangsrechte zu dem von dem Gast gebuchten Pop widerrufen.
4.1.5. Der Zusatzgast greift mit seinen persönlichen Zugangsdaten über sein Gerät auf die City Pop App zu. Sie/er hat digitalen Zugang zum Pop und zu den Gemeinschaftsräumen des Gebäudes, wobei die vom Gast registrierte Kreditkarte nicht standardmäßig im Konto des Zusatzgastes registriert ist. Um Zahlungen zu tätigen, z. B. für die Buchung des Wäscheservices, muss der Zusatzgast eine Kreditkarte hinzufügen. Außerdem kann der Zusatzgast bei der Buchung keine Comforts hinzufügen oder deaktivieren, dieses Recht hat nur der Gast.
4.1.6. Der Gast ist verantwortlich, während des Buchungsvorgangs oder während des Buchungszeitraums einen Zusatzgast hinzufügen oder widerrufen. City Pop hat nicht das Recht, einen Zusatzgast hinzuzufügen oder zu entfernen.
4.1.7. Sowohl der Gast als auch der Zusatzgast haben das Recht, am Tag des Check-Ins einzuchecken, aber nur einer von beiden kann es tun. Sobald der Gast den Check-In-Vorgang durchgeführt hat, kann der Zusatzgast ihn nicht mehr durchführen und umgekehrt. Nach dem Einchecken haben sowohl der Gast als auch der Zusatzgast Zugang zu dem von dem Gast gebuchten Pop.
4.1.8. Der Gast bleibt für alle Zahlungen bezüglich der Buchungen haftbar.
4.1.9. Die Aufnahme von Zusatzgästen muss zuvor von City Pop genehmigt werden.
4.1.10. Dem Gast ist es nicht gestattet, Gebühren für Zusatzgäste oder andere Personen zu erheben, die im Pop übernachten.
4.1.11. Wenn Gäste Gebühren von Zusatzgästen für den Aufenthalt im Pop erheben, stellt dies einen schweren Verstoß gegen den Vertrag dar und berechtigt City Pop zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags und zu einer sofortigen Zwangsräumung/Wiederinbesitznahme des Pops. Gäste schulden City Pop dennoch die Gebühr für die gesamte gebuchte Periode.
4.2. Ersatz-Gäste
4.2.1. Ersatzgäste sind Personen, die die Unterkunft vorübergehend anstelle des Gastes nutzen.
4.2.2. Gäste sind verpflichtet, den Ersatzgast mindestens fünf Tage im Voraus per E-Mail bei City Pop zu melden.
4.2.3. Die vorübergehende Übertragung des Pops durch den Gast an einen Ersatzgast erfordert die vorherige Zustimmung von City Pop.
4.2.4. Gäste sind verpflichtet, City Pop in der E-Mail-Anfrage für die Genehmigung über den Betrag zu informieren, den sie dem Ersatzgast in Rechnung stellen.
4.2.5. Der von dem Ersatzgast gezahlte Betrag darf höchstens dem anteilsmäßigen Buchungspreis des Gasts oder im Verhältnis zur Länge des Aufenthalts der tägliche Durchschnittspreis entsprechen, der vom Gast gebucht und bezahlt wurde.
4.2.6. City Pop ist dazu berechtigt, den Ersatzgast den vom Gast gemeldeten Zahlungsbetrag bestätigen zu lassen, und der Ersatzgast ist verpflichtet, den Zahlungsbetrag offenzulegen, den er tatsächlich an den Gast gezahlt hat.
4.2.7. Wenn Gäste einen höheren Tagessatz von dem Ersatzgast verlangen, als sie an City Pop zahlen, stellt dies einen berechtigten Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Vertrags mit sofortiger Zwangsräumung und Wiederinbesitznahme der Unterkunft dar.
5. Buchungen für Dritte
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet dieser als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner.
6. Überblick über die Meldepflichten der Gäste
Jeder Gast muss City Pop die folgenden Dokumente einschließlich aller notwendigen Informationen bereitstellen, selbst wenn dies nicht ausdrücklich von City Pop angefordert wird:
6.1. Namensänderungen, neu ausgestellter Ausweis usw.;
6.2. Änderung bei der Anzahl der Bewohner (Kommen und Gehen)
6.3. Zusatzgäste;
6.4. Ersatzgäste;
6.5. Erkennbar fehlende Artikel beim Einzug, wie Möbel, Installationen, Geräte, Textilien usw. hat der Gast unverzüglich nach Check-In anzuzeigen (24 Stunden nach dem ersten Zutritt). Unterlässt der Gast diese Anzeige, gilt der Zustand des Pops als vertragsgemäß und der Gast ist bis zum Auschecken dafür verantwortlich.
6.6. Erkennbare Beschädigungen des Pops oder von Gegenständen hat der Gast unverzüglich nach Check-In anzuzeigen (24 Stunden nach dem ersten Zutritt). Unterlässt der Gast diese Anzeige, gilt der Zustand des Pops als vertragsgemäß und der Gast ist bis zum Auschecken dafür verantwortlich.
7. Feste Vertragslaufzeit
7.1. Die Buchung eines Pops wird für eine feste Vertragslaufzeit vorgenommen, wie in dem Angebot angegeben, mindestens für einen (1) Monat und höchstens für 25 Wochen, vorbehaltlich spezifischer schriftlicher Verträge mit City Pop. Die Buchung endet mit Ablauf der festen Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine stillschweigende Verlängerung gemäß § 545 BGB ist ausgeschlossen.
7.2. Die Verlängerung einer Buchung für dieselbe Unterkunft für mehr als 25 Wochen ist nicht möglich. Falls verfügbar, kann der Gast ein anderes Pop buchen.
7.3. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Gast verpflichtet, den vollständigen Betrag des gebuchten Aufenthalts nach Zustandekommen des Vertrags durch die Buchungsbestätigung durch City Pop zu bezahlen.
7.4. Auch wenn Gäste das Pop nicht in Besitz nehmen oder einziehen, sind sie verpflichtet, den vollständigen Betrag des gebuchten Aufenthalts zu bezahlen.
7.5. Bei längeren Aufenthalten können Ratenzahlungen vereinbart werden (alle zwei, drei oder vier Wochen, monatlich, zweimonatlich oder vierteljährlich). Der Betrag und die Fälligkeit der Ratenzahlungen befinden sich in der App, oder sie werden von City Pop zur Zeit der Buchung kommuniziert und sind verbindlich.
7.6. Falls die Gäste die Unterkunft nicht in Besitz nehmen, steht ihnen diese weiterhin zur Verfügung für den Zeitraum, für den die Zahlung bereits geleistet wurde. Das Pop wird danach für eine weitere Zuweisung an andere Gäste freigegeben. Die Freigabe der Unterkunft enthebt den Gast nicht von der Verpflichtung, die verbleibende Buchungsperiode vollständig zu bezahlen. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Pops sowie die ersparten Aufwendungen werden angerechnet.
7.7. Eine Verweigerung der Einreise und/oder des Verbleibs im Land für Gäste stellt keinen Grund für eine Kündigung ohne Zahlungsverpflichtung dar. Der gesamte Buchungspreis ist weiterhin fällig und muss vom Gast bezahlt werden.
7.8. Die Sonderangebote, die gelegentlich bereitgestellt werden, können nicht storniert werden und werden dem Gast nicht zurückgezahlt.
7.9 Stornierungsbedingungen
7.9.1. City Pop hat keine festen Stornierungsrichtlinien, da jede Stornierung oder Verkürzung der Dauer einer Buchung schriftlich über den Bereich „Hilfe & Support“ der City Pop-App erfolgen muss.
7.9.2. Jeder Fall (Stornierungsanfrage) wird vom City Pop-Vorstand individuell geprüft, sofern bestimmte vordefinierte Kriterien erfüllt sind.
7.9.3. Die Stornierungs-/Verkürzungsanfrage muss mindestens 6 Wochen im Voraus eingereicht werden.
7.9.4 Eine Stornierungsgebühr wird erhoben, wenn eine Buchung storniert oder die Dauer einer bestehenden Buchung verkürzt wird. Die Stornierungsgebühr wird auf der Grundlage des Standorts von City Pop berechnet und dem Kunden während des Buchungsvorgangs mitgeteilt.
7.9.5. Eine endgültige Bestätigung kann erst erfolgen, nachdem die Stornierungs-/Verkürzungsanfrage offiziell bewilligt wurde.
7.9.6. Da jeder Stornierungs- bzw. Verkürzungsfall einzigartig ist, werden alle Entscheidungen, Bestätigungen und Genehmigungen ausschließlich auf der Grundlage seiner Einzigartigkeit getroffen.
8. Zweck
8.1. Die Buchung gilt für ein Pop für eine feste Anzahl Personen, die nicht überschritten werden darf, mit feststehenden zusätzlichen Comforts.
8.2. Die Buchung berechtigt den Gast dazu, das gebuchte Pop und die eingeschlossenen Comforts zu nutzen.
8.3. Ein einseitiger Verzicht auf eingeschlossene Comforts reduziert die fälligen Gebühren nicht.
8.4. Das Pop darf ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden.
8.5. Gewerbliche Aktivitäten, die zu einem vermehrten Personen- oder Warenverkehr führen, einschließlich bezahlter Beratungsservices, bezahlten Unterrichts, bezahlter Schulungen und Kurse, Wellnessdienste (Massagen, sexuelle Dienstleistungen usw.) und ein dauerhaft installierter Geschäftsbetrieb mit Personen- und/oder Frachtverkehr, sind in dem Pop nicht zulässig.
8.6. Es ist ausdrücklich verboten, in dem Pop sexuelle Dienstleistungen anzubieten, unabhängig von der Höhe der Bezahlung.
8.7. Die Adresse der Unterkunft darf nicht als Geschäftsadresse verwendet werden, außer in Einzelfällen im Anschluss an eine Anfrage, bei der City Pop diese Einzelfälle ausdrücklich genehmigt hat.
8.8 Die allgemeinen Einrichtungen der einzelnen Immobilien von City Pop können auf der Webseite oder über die App angesehen werden. City Pop garantiert zu keiner Zeit die Verfügbarkeit von hausinternen allgemeinen Einrichtungen (d.h. es könnte kurzfristig zu Wartung, Reparaturen, Änderungen der Einrichtungen usw. kommen). Die Gäste müssen die Informationen über die in der gewählten Unterkunft angebotenen Comforts sorgfältig lesen.
9. Im Mietpreis eingeschlossene Comforts
9.1. VERSORGUNGSKOSTEN
9.1.1. Heizung, Strom, heißes und kaltes Wasser sind [in Höhe der in der Rechnung ausgewiesenen Betriebskostenpauschale] im Preis enthalten, mit Ausnahme eines exzessiven Verbrauchs.
9.1.2. Wasser und Strom sind für die Nutzung durch den/die Gäste und Begleitpersonen gedacht und dürfen Dritten von außerhalb des Gebäudes nicht zur Verfügung gestellt werden.
9.1.3. Die gewerbliche Nutzung von Wasser und Strom ist verboten.
9.2. GERÄTE UND EINRICHTUNGEN
9.2.1 Jede Unterkunft hat Wi-Fi, TV (mit einer Standardauswahl an nationalen TV-Sendern, die einseitig ohne Genehmigung angepasst werden können), Möbel, einschließlich dem üblichen Bettzeug, Matratze und Bettwäsche (Kissen und Decken), Badezimmer, Küche / Küchenzeile mit üblichem Zubehör (Geschirr, Besteck, Küchengeräte), Wohntextilien (Bade- und Handtücher, Geschirrtücher, Bettwäsche).
9.2.2. Wenn Einrichtungen für alle Gäste zur Verfügung stehen, gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Das Recht auf die Nutzung solcher Einrichtungen ist nicht exklusiv und unterliegt der Verfügbarkeit.
9.2.3. Die allgemeinen hausinternen Einrichtungen sind ausschließlich für Gäste und für registrierte Zusatzgäste oder Ersatzgäste gedacht. Dritte von außerhalb des Gebäudes oder Freunde oder Partner der Gäste, die nicht dort wohnen, sind nicht berechtigt, diese regelmäßig zu nutzen. Regelmäßig gilt als mehr als eine Nutzung je Woche durch dieselbe Person von außerhalb des Gebäudes. Hausinterne Einrichtungen, die für Dritte frei verfügbar sind, sind von der Nutzungsbeschränkung ausgeschlossen.
9.2.4. Die hausinternen Räumlichkeiten (Gemeinschaftsräume usw.) sind ausschließlich für Standard-Freizeitaktivitäten zu nutzen. Dort dürfen beispielsweise keine politischen oder religiösen Veranstaltungen abgehalten werden.
9.2.5. Die freiwillige Ausschließung bzw. Nichtnutzung von Comforts, die im Preis enthalten sind, berechtigt den Gast nicht zu einer Preisermäßigung.
9.3. Wi-Fi
9.3.1. City Pops kostenloses Wi-Fi schließt einen Internetzugang und eine unbegrenzte Datennutzung ein.
9.3.2. City Pop stellt einen Standard-Anbieterservice bereit. Zuverlässige Daten oder Garantien für die Datenübertragungsgeschwindigkeit sind nicht möglich, da dies von Faktoren abhängt, die außerhalb der Kontrolle von City Pop liegen (allgemeines Netz und Netzwerknutzung innerhalb und außerhalb des Gebäudes). Die von den Anbietern in der Werbung gemeldeten Datengeschwindigkeiten beziehen sich auf die Höchstleistung, nicht auf die Geschwindigkeiten im wirklichen Leben.
9.4. HATEX
9.4.1. HATEX schließt Haushaltstextilien ein, wie Bettwäsche, Geschirrtücher, Hand- und Badetücher. Die Haushaltstextilien sind das Eigentum des Vermieters. Die Haushaltstextilien müssen beim Auschecken im selben Zustand zurückgegeben werden, in dem sie beim Einchecken bereitgestellt wurden.
9.5. COZI
9.5.1. Die hausinternen Gemeinschaftsräume und andere Räumlichkeiten, COZI, die in der betreffenden City-Pop-Unterkunft kostenlos zur Verfügung stehen, dienen der Nutzung durch alle Gäste; eine ausschließliche Nutzung durch einen Gast ist nicht vorgesehen.
9.5.2. Welche hausinternen allgemeinen Einrichtungen die einzelnen Immobilien von City Pop haben und welche besonderen Nutzungsbedingungen (verbindliche Hausordnung und/oder Broschüre), kann auf der Webseite oder über die App eingesehen werden.
9.5.3. Die Bedingungen und die Nutzung der Gemeinschaftsräume in den einzelnen City-Pop-Unterkünften, die den Gästen zur Verfügung gestellt werden, befinden sich in der internen Regelung von City Pop „So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe”.
9.6. BRIEFKASTEN
9.6.1. Jedes Pop hat einen abschließbaren BRIEFKASTEN im Haupteingangsbereich.
9.6.2. Die Inschrift auf dem BRIEFKASTEN wird ausschließlich von City Pop vorgenommen.
9.6.3 Der Gast ist dafür verantwortlich, die für ihn bestimmte Post entgegenzunehmen. City Pop hat keine Verantwortung für die Zustellung von Post an den Gast oder für die Überwachung der zugestellten Post.
9.6.4 Nach dem Auschecken ist der Gast dafür verantwortlich, die Adressenänderung rechtzeitig mitzuteilen. City Pop kann nicht garantieren, dass an den Gast nach dessen Auschecken an die Adresse von City Pop zugestellte Post dem Gast zugestellt oder an Sie weitergeleitet wird. Diese Post ist als verloren zu betrachten.
9.7. HODIN
9.7.1. HODIN ist die lieferkostenfreie Bestellung von Mahlzeiten bei Partnern von City Pop.
9.7.2. HODIN gilt nur, wenn Mahlzeiten bei den in der App aufgeführten Partnern von City Pop bestellt werden. Der Gast bezahlt nur für die bestellte Mahlzeit.
9.7.3. Die Bestellung von Mahlzeiten von Nichtpartnern von-City Pop unterliegt HODEX (siehe 10.7)
9.8. Herr Pop
9.8.1. Die Person, die vor Ort für das Gebäude zuständig ist, wird Herr Pop genannt und kann über die Telefonnummer der City Pop Service-Hotline kontaktiert werden, die sich im Eingang eines jeden Gebäudes befindet.
9.8.2. Für Reparaturanfragen, Fragen über einen bestimmten Gegenstand, für die Services und für andere, nutzungsspezifische Fragen, steht, wenn die App keine ausreichenden Informationen oder Kontaktmöglichkeiten bietet, der hausinterne Service von Herrn Pop zu Ihrer Verfügung.
9.8.3. Herr Pop steht im Allgemeinen zwischen 10:00 und 14:00 Uhr zur Verfügung. In Notfällen kann die City Pop Service-Hotline direkt über die spezifische Telefonnummer eines jeden Gebäudes kontaktiert werden/ oder man kann sich an die Rettungs- und Notfalldienste wenden (Notarzt, Polizei, Feuerwehr usw.). Der Zeitpunkt der Intervention hängt von der Verfügbarkeit von Herrn Pop ab.
9.9. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
9.9.1. Die vertraglichen und/oder gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Haftpflichtversicherers gegenüber der/den verantwortlichen Person(en) bleiben unberührt. Weitere Informationen über die Versicherungsbedingungen können über die App eingesehen werden.
9.9.2. Der Gast, dessen Besucher, der Zusatzgast oder Ersatzgast oder die Person, die den Schaden verursacht hat, haften für beschädigte oder zerstörte Inventargegenstände. Die Person, die den Schaden verursacht hat, muss die Erstattungs- oder Reparaturkosten bezahlen, einschließlich der Kosten ihres eigenen Reparaturmanagements (die eigenen Kosten des Vertragspartners plus externe Kosten des Reparaturunternehmens). Der Vertragspartner kann nach seinem ausschließlichen Ermessen und ohne eine gesetzliche Verpflichtung eine Pauschalzahlung vorschlagen (z.B. den Einzelhandels- oder Goodwill-Preis oder Ähnliches), um die Abwicklung der Forderung zu vereinfachen und zu beschleunigen.
9.9.3. Der Vertragspartner gewährleistet den Betrieb verschiedener Installationen (Internet, Smart-TV, elektrischer/hydraulischer Anschlüsse usw.), des Inventars und des Pops selbst, in dem Zustand, in dem sie dem Gast übergeben wurde. Änderungen jeglicher Art an den vorstehenden Installationen, die nicht genehmigt oder nicht direkt von City Pop ausgeführt wurden, entheben den Vertragspartner von seiner Verantwortung für die Behebung solcher Änderungen. Jegliche Eingriffe (intern oder extern von City Pop) für die Behebung der Probleme, die durch eine solche Änderung verursacht wurden, werden der verantwortlichen Person in Rechnung gestellt. Das Pop, das Inventar und die Installationen unterliegen den Bedingungen der korrekten und gesetzlichen Nutzung.
9.10. AROUND YOU
9.10.1. Unter der Funktion „Around you” der App werden aufgelistete Partner, die für jeden Standort spezifisch und personalisiert sind, aufgeführt.
9.10.2. Die aufgelisteten Services werden von externen Partnern von City Pop ausgeführt und angeboten.
9.10.3. Die aufgelisteten Partner und also auch die aufgelisteten Services können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern.
9.10.4. Richtlinie über die akzeptable Nutzung der City Pop-Internetverbindung
Die Gäste müssen bei der Nutzung der gemeinsam genutzten Internetverbindung alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
Folgende Aktivitäten sind strengstens verboten:
– Unbefugter Zugriff auf oder unbefugte Nutzung von Daten, Systemen oder Netzwerken, einschließlich des Versuchs, die Schwachstellen eines Systems oder Netzwerks zu erkunden, zu scannen oder zu testen oder Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen ohne ausdrückliche Genehmigung zu verletzen.
– Übertragung von Material, das die Rechte an geistigem Eigentum oder die Privatsphäre anderer verletzt.
– Jede Aktivität, die die Internetverbindung oder damit verbundene Netzwerke und Dienste stört oder unterbricht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Denial-of-Service-Angriffe, die Verbreitung von Viren und andere bösartige Aktivitäten.
– Die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung mit anderen Personen als den autorisierten Nutzern ohne vorherige Zustimmung von City Pop.
Um einen fairen Zugang zur gemeinsamen Internetverbindung zu gewährleisten, müssen die Benutzer die folgenden Richtlinien einhalten.
Jedem Benutzer wird eine bestimmte Geschwindigkeitskapazität von bis zu 100 Mbps/Gerät zugewiesen.
Aktivitäten, die übermäßig viel Bandbreite verbrauchen, wie das Herunterladen großer Dateien und Peer-to-Peer-Filesharing, sollten auf Zeiten außerhalb der Spitzenlastzeiten beschränkt werden, um eine Überlastung zu vermeiden und eine faire Nutzung für alle Benutzer zu gewährleisten.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Datennutzung zu überwachen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Missbrauch der gemeinsam genutzten Internetverbindung zu verhindern, einschließlich der Drosselung der Bandbreite und der Sperrung des Zugangs für Benutzer, die wiederholt verbotene Aktivitäten durchführen.
Um eine optimale Leistung und Zuverlässigkeit der gemeinsam genutzten Internetverbindung zu gewährleisten, hält sich City Pop an die folgenden Wartungsrichtlinien. Daher kann es während Ihres Aufenthalts zu 3 Arten von Wartungsfenstern kommen.
– Geplante Wartung: Regelmäßige Wartungsarbeiten werden außerhalb der Hauptgeschäftszeiten durchgeführt, um Störungen so gering wie möglich zu halten. Sie werden mindestens 48 Stunden im Voraus über alle geplanten Wartungsarbeiten informiert, die die Verfügbarkeit des Dienstes beeinträchtigen könnten.
– Notfallwartung: Bei unerwarteten Problemen oder dringenden Sicherheitsbedrohungen kann City Pop ohne vorherige Ankündigung Notfallwartungen durchführen. Die Benutzer werden so schnell wie möglich über die Art des Notfalls und die voraussichtliche Dauer der Wartungsarbeiten informiert.
– Betriebsunterbrechungen: Während der Wartungsarbeiten kann es zu vorübergehenden Betriebsunterbrechungen oder Leistungseinschränkungen kommen.
City Pop wird sich bemühen, die Wartungsarbeiten rechtzeitig abzuschließen und den vollen Dienst so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Benutzer-Support: Wenn Benutzer während der Wartungsarbeiten Probleme mit der Verbindung haben oder Unterstützung benötigen, sollten sie City Pop über die CityPop-App kontaktieren.
Der Anbieter stellt zeitnah Updates und Support zur Verfügung, um alle Bedenken oder Probleme zu lösen, die sich aus den Wartungsarbeiten ergeben.
Infrastruktur-Upgrades: Von Zeit zu Zeit kann der Anbieter die Netzwerkinfrastruktur aktualisieren, um die Qualität und Leistung des Dienstes zu verbessern.
Die Nutzer werden im Voraus über größere Upgrades und mögliche Auswirkungen auf ihre Internetverbindung informiert.
Durch die Annahme dieser Nutzungsbedingungen erkennen Benutzer an und akzeptieren, dass gelegentliche Wartungsarbeiten notwendig sind, um die gemeinsame Internetverbindung aufrechtzuerhalten und zu verbessern, und sie verpflichten sich, die oben genannten Richtlinien einzuhalten.
9.11. Leistungserbringer
Die Leistungen unter Ziff. 9.1-9.6 werden von dem Vermieter erbracht und sind im Mietpreis inkludiert, es sei denn, es ist ausdrücklich ein anderer Leistungserbringer oder die Kostenpflichtigkeit der Leistung geregelt.
10. Zusätzliche kostenpflichtige Comforts
10.1 Die Palette der zusätzlichen Comforts ist je nach Standort der City-Pop-Immobilie unterschiedlich. Zu bezahlende zusätzliche Comforts werden ausschließlich auf Bestellung bereitgestellt. Für einzelne zusätzliche Comforts ist eine Langzeitbuchung möglich, z.B. die Reinigungsleistungen SMARTCLEANING (Ziff. 10.2), EXTENSIVECLEANING (Ziff. 10.3), OTEX (Ziff. 10.5) oder. Für die Bestellung muss die App verwendet werden. Die Zahlung erfolgt über die Kreditkarte des Gastes zum Zeitpunkt der Bestellung oder Buchung des zusätzlichen Comforts. Wenden Sie sich bei Problemen mit der Buchung einer zusätzlichen Annehmlichkeit an den Kundendienst von City Pop.
10.2. SMART CLEANING
10.2.1. Die allgemeine Reinigung nennt sich SMARTCLEANING und kann mit der Buchungsanfrage und/oder während des Aufenthalts über die App gebucht werden.
10.2.2. Wie und wann das Apartment vom Reinigungspersonal gereinigt wird, wird dem Gast vor Ort oder vom Kundendienst mitgeteilt. Wenn der Gast keine Vorliebe für einen bestimmten Wochentag angibt, organisiert City Pop den Service anhand eines Wochenplans.
10.2.3. Das Reinigungspersonal ist auch befugt, die Unterkunft in Abwesenheit des Gastes zu betreten.
10.2.4. Um die SMART CLEANING so effektiv wie möglich auszuführen, müssen Oberflächen weitgehend freigehalten werden.
10.2.5. Die SMART CLEANING ist eine „Grundreinigung“ der Unterkunft. Es handelt sich um eine allgemeine Reinigung, die das Staubsaugen, Staubwischen, Reinigung von Badezimmer, Toilette und Böden beinhaltet, aber keine Reinigung einer übermäßigen Verunreinigung und auch nicht das Spülen von Geschirr und Küchenutensilien oder eine spezifische Reinigung oder Abfallentsorgung.
10.2.6. Zusätzliche, häufigere, gründliche Reinigungen oder spezifische Reinigungsanfragen (z.B. Fensterputzen oder Reinigung des Kühlschranks) nennen sich EXTENSIVE CLEANING und können über die App oder per E-Mail gebucht werden.
10.2.7. Während des Prozesses der Servicebuchung werden die Bestimmungen der Dienstleistung angezeigt.
10.2.8. City Pop hat das Recht, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, wenn die Ausführung der Smart Cleaning aufgrund des Zustands des Pops mehr Zeit als geplant erfordert (Oberflächen nicht frei usw.).
10.2.9. Der Service SMART CLEANING kann nur für die gesamte oder die verbleibende Aufenthaltsdauer gebucht werden.
10.3. EXTENSIVE CLEANING
10.3.1. Zusätzliche vom Gast bestellte Reinigungsleistungen werden EXTENSIVE CLEANING genannt und können über die App gebucht werden.
10.3.2. Der Katalog der Reinigungsleistungen und die entsprechenden Preise und Bedingungen können über die App oder per E-Mail angefordert werden.
10.3.3. City Pop hat das Recht, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, wenn die Ausführung der Extensive Cleaning aufgrund des Zustands des Pops mehr Zeit als geplant erfordert (Oberflächen nicht frei usw.).
10.3.4. Der Service EXTENSIVE CLEANING kann ebenfalls zum Zeitpunkt der Reservierungsanfrage und/oder während des Aufenthalts über die App gebucht werden und kann nur für die gesamte oder die verbleibende Aufenthaltsdauer gebucht werden.
10.4 Endreinigung
10.4.1 Die Endreinigung ist obligatorisch, und die Kosten werden dem Gast zusammen mit den Kosten der Buchung der Unterkunft in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden bei dem Buchungspreis separat angezeigt. Zum Zeitpunkt des Auscheckens behält City Pop sich, falls sich das Pop in einem unangemessenen Zustand (Schmutz, Abfall) befindet, der eine intensivere Reinigung erfordert als erwartet, das Recht vor, dem Gast diese zusätzlichen vorstehend aufgeführten Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
10.5. OTEX
10.5.1. Wasch- und Reinigungsleistungen, OTEX, betreffen persönliche Kleidungsstücke und Wäsche und können über die App gebucht werden.
10.5.2. Der Katalog und die entsprechenden Preise und Bedingungen können über die App oder per E-Mail angefordert werden.
10.6. OWASH
10.6.1. Selbstbedienungs-Waschmaschinen und Trockner, OWASH, stehen in dem Gebäude zur Verfügung. Diese Einrichtungen können von allen Gästen genutzt werden.
10.6.2. Die Nutzungsbedingungen, Preise, Zahlungsmethoden und Gebrauchsanweisungen sind lokal oder über die App verfügbar.
10.7. HODEX
10.7.1. Eine bezahlte Hauszustellung für Speisen, HODEX, kann über die App bei Nicht-Partner-Lieferanten von City Pop bestellt und an die Unterkunft geliefert werden. Da die Bestellung Nicht-Partner von City Pop betrifft, sind die Transportkosten vom Gast zu zahlen (für Hauszustellungs-Serviceangebote ohne zusätzliche Transportkosten siehe HODIN).
10.8. KELIX
10.8.1. Der Lagerraum KELIX kann für die gesamte Dauer des Aufenthalts oder für einen kürzeren Zeitraum gegen eine Gebühr über die App gebucht werden.
10.8.2. Eine Buchung, ohne dass gleichzeitig auch eine Unterkunft gebucht wird, ist im Allgemeinen nicht möglich.
10.8.3. KELIX darf nicht zu Wohnzwecken oder für Freizeitaktivitäten verwendet werden (Werkstatt, Labor, Züchten von Pflanzen usw.).
10.9. COKI
10.9.1. Je nach dem Standort des City Pops kann ein Gemeinschaftsraum, COKI, zur Verfügung stehen, der über eine Küche verfügt und von Gästen für gesellige Mahlzeiten verwendet werden kann. Partys können über die App gebucht werden.
10.9.2. Die Möglichkeit der Buchung eines COKI hängt von der jeweiligen Verfügbarkeit ab, die nicht gewährleistet werden kann.
10.9.3. COKI schließt Küchenutensilien, Kochutensilien, Geschirr und Besteck ein, die sorgfältig verwendet und nach der Nutzung vollständig zurückgegeben werden müssen, unbeschädigt und in sauberem Zustand (siehe die verbindliche Broschüre).
10.10. INWELL
10.10.1. Je nach dem Standort des City Pops können Wellness-Optionen, INWELL, verfügbar sein, die aus einem Fitnessraum, Solarium, einer Sauna, Massagen, Behandlungen usw. bestehen können, je nach den Einrichtungen der jeweiligen City-Pop-Immobilie oder denjenigen von vorhandenen Anbietern.
10.10.2. Die Nutzungsbedingungen und die Zahlung sind im Allgemeinen gerätespezifisch und direkt an den Anbieter zu zahlen.
10.11. INWO
Je nach dem Standort des City Pops können interne Arbeitsplätze und Sitzungsräume, INWO, Geschäftsleuten und ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken zur Verfügung stehen.
10.12. Parkplätze
Je nach dem Standort des City Pops stehen Parkplätze zur Verfügung, die bei Verfügbarkeit über die App gebucht werden können.
10.12.1. Dabei können je nach dem Standort des City Pops interne oder externe Parkplätze gebucht werden.
10.12.2. Eine Buchung, ohne dass gleichzeitig auch eine Unterkunft gebucht wird, ist im Allgemeinen nicht möglich.
10.12.3. Es ist nicht zulässig, persönliche Gegenstände auf einem Parkplatz abzustellen. Autos oder Motorräder sind die einzigen zulässigen Fahrzeuge.
10.12.4 Für bestimmte City Pop-Standorte kann der Parkservice zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage und/oder während des Aufenthalts über die App gebucht werden und ist nur für die gesamte oder verbleibende Aufenthaltsdauer buchbar.
10.13. Stornierungsbedingungen der zusätzlichen Dienstleistungen
10.13.1 Die zusätzlichen Comforts, wie Reinigungsservice, Lagerung und Parken, haben eine Kündigungsfrist von acht Wochen ab der ersten Stornierungsperiode. Für Buchungen, die kürzer als acht Wochen sind, ist eine Stornierung der zusätzlichen Dienstleistungen nicht möglich.
10.13.2 Die Anfrage auf Stornierung einer Buchung muss schriftlich (E-Mail oder per App ausreichend) an den Kundendienst von City Pop geschickt werden und ist erst nach der schriftlichen Bestätigung von City Pop gültig.
10.14. COKINO
Je nach Standort von City Pop kann die Kinooption COKINO verfügbar sein, ein ausgestatteter Kinoraum, der von den Gästen genutzt werden kann (Projektor, Sitze usw.). Die Verfügbarkeit kann über die App eingesehen und direkt gebucht werden. Neben den obligatorischen Endreinigungskosten können weitere Kosten entstehen, die in der Buchungsphase mitgeteilt werden
10.15. City Pub
Je nach Standort des City Pop kann der Bereich City Pub verfügbar sein. Der Gast kann diesen Comfort während seines Aufenthaltes hinzubuchen. Die Preise sind in der Rubrik „Comfort“ in der App aufgeführt. Der Preis hängt vom Standort und von den im City Pub eines bestimmten Standorts angebotenen Dienstleistungen ab. Wenn der Gast den City-Pub-Komfort bucht, ist er berechtigt, externe Freunde und Gäste in den Bereich einzuladen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
10.16 Leistungserbringer:
Leistungserbringer und Vertragspartner ist hinsichtlich der Comforts unter Ziff. 10.2 bis 10.4 und 10.6 ist City Pop. Lesitungserbringer und Vertragspartner hinsichtlich der Comforts unter 10.8, 10.11 und 10.12 ist der Vermieter. Bezüglich der Übrigen Comforts agiert City Pop lediglich als Vermittler und der Vertrag mit dem Gast kommt unmittelbar ausschließlich mit dem jeweiligen anbieter des Comforts zustande.
11. Buchungsablauf
11.1. Gäste, die in einer City-Pop-Immobilie wohnen wollen, werden über die App über die Verfügbarkeit von Pops informiert. Wenn der an einer Buchung interessiert ist, kann er die kostenlose App herunterladen, die gewünschte Unterkunft auswählen und mit der Buchung fortfahren. Über die App kann der Gast die Unterkunft, die feststehenden Comforts, die zusätzlichen Comforts und die Nutzungsbedingungen finden. Nach der Zurkenntnisnahme dieser Informationen und allgemeinen Bedingungen bestätigt der Gast den Buchungsantrag mit der fälligen Zahlung.
11.2. Nach dem Ausfüllen des Buchungsantrags, einschließlich des Hochladens der Ausweiskopie, reicht der Gast den Antrag bei City Pop ein, das den Eingang des Antrags und die voraussichtliche Bearbeitungszeit bestätigt. Der Gast erhält später eine Buchungsbestätigung und einen App-Zugangscode, wenn die Bearbeitung des Antrags zu einer positiven Entscheidung geführt hat. Auch soferndie Buchung abgelehnt wurde, erhält der Gast eine Information. Potenzielle Gäste haben nicht das Recht, die Gründe für die Ablehnung ihrer Buchung zu erfahren.
11.3. Der Vertrag mit dem Gast kommt durch die Annahme des Buchungsantrags zustande. Nach der Bezahlung der Buchung stellt City Pop eine Buchungsbestätigung innerhalb der App aus, die der Gast jederzeit herunterladen kann. Der Pop wird nicht zur Verfügung gestellt, wenn die erste Zahlung nicht unwiderruflich und entsprechend der Buchung eingegangen ist.
11.4. Zahlungen müssen per Kreditkarte durchgeführt werden. Zahlungen in bar sind nicht möglich.
11.6. Wenn die Zahlung per Kreditkarte aus irgendeinem Grund nicht funktioniert (Probleme mit der Zahlungsmethode, technische Probleme, usw.), garantiert City Pop die Buchung nicht. City Pop kann in diesen Fällen kein Pop für einen Gast reservieren.
11.7. Der Gast ist verpflichtet, sich über die ihm obliegenden Meldepflichten und sonstigen Residenzpflichten (Zahlung von Steuern, Rundfunkgebühren usw.) selbständig zu informieren und diese vollständig zu erfüllen. Diese Verpflichtungen gelten auch für Besucher, Zusatzgäste und Ersatzgäste.
11.8. Die Nichteinhaltung der obligatorischen Meldepflichten und die Nichterfüllung von Residenzpflichten durch einen Gast stellen einen schweren Verstoß gegen den Vertrag dar, der City Pop berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.
11.9. Durch die Wahl des Pops unter Verwendung der App wählt der Gast das Pop anhand der in der App bereitgestellten Informationen. Der Gast wird hiermit darüber unterrichtet und ist sich dessen bewusst, dass die Bilder der Unterkunft in der App sich auf Unterkünfte oder ein echtes Pop in dem Gebäude beziehen, dass sie jedoch nicht genau dem Apartment entsprechen, das dem Gast zugewiesen wird. Einige dekorative Artikel oder Möbelarrangements können sich von dem tatsächlich zugewiesenen Pop unterscheiden.
11.10. Für Buchungen vor dem Aufenthalt (noch nicht begonnen) kann die zugewiesene Apartmentnummer variieren. Die Haupteigenschaften des Pops (Balkon, Größe usw.) und der Preis des gebuchten Pops bleiben während der gesamten Buchung unverändert.
11.11. City Pop behält sich das Recht vor, dem Gast vor dem Check-in ein anderes Pop zuzuweisen, falls das zuvor zugewiesene Pop beschädigt oder aus anderen Gründen nicht zugänglich ist. Wenn das neu zugewiesene Pop billiger ist als das zuvor zugewiesene, wird dem Gast die Preisdifferenz erstattet. Wenn das neu zugewiesene Pop teurer ist als das zuvor zugewiesene, entstehen dem Gast hierdurch keine zusätzlichen Kosten.
11.12. City Pop behält sich das Recht vor, eine Ersatzunterkunft in einem Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft zu den gleichen Kosten wie City Pop zur Verfügung zu stellen, falls es in einem neu eröffneten Gebäude zu Verzögerungen bei der Übergabe der Pops kommt. Nimmt der Gast die Ersatzunterkunft nicht an, erstattet City Pop die nicht genutzten Wochen der Buchung zurück oder erstattet in Ausnahmefällen 100% der stornierten Buchung.
12. SELBSTBEDIENUNGS-CHECK-IN
12.1. Der Gast erhält eine Benachrichtigung von der App, mit der er am Tag seiner Ankunft den Selbstbedienungs-Check-in vornimmt. In der App oder in dem spezifischen Abschnitt der App wird die Zeit angegeben, ab der der Selbstbedienungs-Check-in möglich ist.
12.2. Bei Ankunft in dem Pop erhält der Gast eine Prüfliste über die App oder per E-Mail, die er überprüfen muss um zu sehen, ob das ihm anvertraute INVENTAR vollständig ist.
12.3. Das INVENTAR ist die detaillierte Liste aller Gegenstände, die in der Unterkunft bereitgestellt werden, sowie ihr Zustand (d.h. Möbel + Ausstattung + Textilien + Geschirr / Besteck + Küchenzubehör + Utensilien usw.), die City Pop dem Gast anvertraut und für die der Gast bis zum Ende der Buchung verantwortlich ist.
12.4. Der Gast muss das Check-in-Verfahren einhalten, und zwar über die App oder über das von City Pop vorgegebene digitale Format. Der Gast muss dieses Verfahren innerhalb von 24 Stunden ab dem anfänglichen Zugang zum Pop abschließen. Wenn das Verfahren nicht innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen ist, ist der Gast mit dem Zustand der Unterkunft einverstanden, und es wird angenommen, dass die Unterkunft vollständig und frei von Mängeln ist. Der Gast ist für die sorgfältige Nutzung der Unterkunft und für das bereitgestellte INVENTAR ab seinem Check-in bis zu seinem Check-out verantwortlich.
12.5. Beim Betreten des Pop muss der Gast das Inventar und das Pop prüfen und alle Diskrepanzen und/oder Mängel innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft City Pop über die App oder per E-Mail (wobei Bilder und eine Beschreibung des Problems zu senden sind) mitteilen. Festgestellte Diskrepanzen ohne eindeutige und erklärende Bilder werden nicht berücksichtigt.
12.6. Wenn der Gast aus irgendeinem Grund keinen Zugang zur Liste mit dem INVENTAR hat, muss er City Pop über die App oder per E-Mail innerhalb von 24 Stunden darüber unterrichten. Wenn keine Meldung gemacht wird und der Gast die Liste mit dem INVENTAR nicht innerhalb von 24 Stunden prüft, stimmt er dem Zustand des Pops zu und übernimmt die Verantwortung dafür ab dem Check-in bis zum Auschecken.
12.7. Die Anweisungen und Check-in-Verfahren werden dem Gast über die App oder auch per E-Mail zugestellt. Der Gast ist dafür verantwortlich, seinen Zugang zu diesen Informationen sicherzustellen, damit er erfolgreich Einchecken kann. Vor allem muss die App aktualisiert, das Smartphone muss geladen oder aktiv sein, er muss sicherstellen, dass es eine Internetverbindung gibt, und alle Informationen berücksichtigen, die von City Pop zum Erreichen des richtigen Standortes bereitgestellt werden.
12.8. City Pop stellt dem Gast die wesentlichen Informationen über den Standort bereit: Adresse, einschließlich Straße, Nummer des Gebäudes, Postleitzahl der Stadt und Nummer des dem Gast zugewiesenen Apartments. Für alle anderen Informationen ist der Gast verantwortlich.
13. SELBSTBEDIENUNGS-CHECK-OUT
13.1. Der Gast muss das Pop am letzten Tag der vereinbarten Vertragslaufzeit verlassen. In der App und auf der Webseite wird aufgeführt, zu welcher Uhrzeit der Gast die Unterkunft verlassen muss.
13.2. Für das Auschecken aus der Unterkunft erhält der Gast das Verfahren über die App oder eventuell per E-Mail. Der Gast ist verpflichtet, City Pop über alle Schäden, Verlust oder Zerstörung des INVENTARs zu unterrichten, das ihm bis zu seiner Abreise anvertraut war. Der Gast muss alle Schritte des Check-out-Verfahrens befolgen und einhalten. Wenn der Gast das Check-out-Verfahren nicht erhält oder nicht darauf zugreifen kann, muss er dies City Pop melden. Wenn keine Meldung erhalten wird, wird angenommen, dass der Gast das Check-out-Verfahren erhalten hat und über die obligatorischen Schritte des Check-outs informiert ist.
13.3. Beschädigungen von oder eine Zerstörung von INVENTAR, die über normalen Verschleiß hinausgehen, und/oder Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung verursacht wurden, werden dem Gast in Rechnung gestellt. Der Betrag der zu zahlenden Erstattung hängt von dem Wert des beschädigten oder zerstörten Gegenstands ab, je nach den Reparaturkosten plus der Kosten des Schadenmanagements von City Pop. Die Kreditkarte des Gastes wird mit dem Schadenersatz belastet. Wenn eine Belastung der Kreditkarte nicht möglich ist, schuldet der Gast City Pop den entsprechenden Betrag in bar (für den er eine Quittung erhält) oder per Banküberweisung.
13.4. Der Gast muss das Pop vollständig räumen und all seine persönliche Habe mitnehmen. Das bei der Ankunft übernommene Inventar verbleibt in dem Pop. Der Gast entsorgt selbständig und auf eigene Kosten alle Abfälle.
13.5. Die Endreinigung geschieht auf Kosten des Gastes. Sie wird separat zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesen, und die Kosten sind im Gesamtbuchungspreis enthalten. Wenn der Gast die Unterkunft in extrem schmutzigen Zustand hinterlässt, muss er die Kosten für eine zusätzliche außerordentliche Reinigung zahlen.
13.6. Wenn der Gast einen storage box oder Parkplatz gemietet hatte, ist er dafür verantwortlich, den storage box zu leer zu räumen und das Fahrzeug vom Parkplatz zu entfernen. Die Entsorgungskosten für in der Unterkunft, im storage box oder auf dem Parkplatz zurückgelassene Gegenstände nach dem Zeitpunkt des Auscheckens werden dem Gast in Rechnung gestellt.
13.7. Nach dem Auschecken und der Rückgabe des Pops führt City Pop eine Kontrolle des Pops und des Inventars durch. Falls keine Schäden/fehlenden Artikel aufgezeichnet wurden, leitet City Pop die Rückzahlung der Kaution innerhalb von 30 Tagen nach dem Auschecken in die Wege. Im Fall von Schäden/fehlenden Artikeln behält City Pop den anteilsmäßigen Betrag der Kaution ein, um die Schäden/fehlenden Artikel abzudecken.
14. Buchungspreis/Zahlung
14.1. Der Preis wird täglich ab der Buchung berechnet und hängt von der aktuellen Nachfrage oder Auslastung ab.
14.2. Die Buchung muss im Voraus des Aufenthalts bezahlt werden. Das Pop kann dem Gast nicht (mehr) zur Verfügung gestellt werden, wenn die erste Zahlung oder die nachfolgenden Zahlungen nicht gemäß der Buchung geleistet werden.
14.3. Je nach der Länge des Aufenthalts sind die Zahlungen auf 2-, 3- oder 4-wöchentlicher Basis, monatlich, alle zwei Monate oder vierteljährlich fällig.
14.4. Wenn der Gast mit den Zahlungen im Rückstand ist, muss er Verzugszinsen von 5% jährlich ab dem Fälligkeitsdatum zahlen. Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von EUR 20,00 erhoben.
14.5. Bei der Buchung leistet der Hauptgast eine Kaution in Höhe von EUR 200.00, die als Sicherheit für bezogene, noch nicht bezahlte Leistungen und für Schäden am Inventar, am Pop oder an den Gemeinschaftseinrichtungen dient. Die Kaution kann auch zur teilweisen Deckung einer allfälligen Annullierungsgebühr verwendet werden. Der Gast haftet gegenüber City Pop für zusätzliche Schäden, wenn die Kaution nicht ausreicht oder eine Kreditkartenbelastung nicht möglich ist. Der Hauptgast ist verpflichtet, für die Dauer seines Aufenthalts in City Pop eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch für zusätzliche Gäste gilt.
14.6. Bei Buchungen mit einer Dauer zwischen 4 (vier) Wochen und 8 (acht) Wochen muss der gesamte Betrag im Voraus während des Buchungsvorgangs bezahlt werden, zusammen mit der Kaution und der entsprechenden Endreinigung, wie in den Buchungsbedingungen näher beschrieben. Für Buchungen mit einer Dauer von mehr als acht Wochen ist hingegen eine Vorauszahlung in Höhe von 8 (acht) Wochen für das Basispaket und die On-Demand-Leistungen (sofern im Voraus gebucht) sowie für die Endreinigung erforderlich, die während des Buchungsvorgangs zu entrichten ist. Die Vorauszahlung von 8 (acht) Wochen bezieht sich auf die Bezahlung der ersten 8 (acht) Wochen des Aufenthalts. Am nächsten Zahlungstermin (4 (vier) Wochen nach dem Check-in-Tag) wird ein Zeitraum von bis zu 4 (vier) Wochen in Rechnung gestellt, wobei die Rechnung 4 (vier) Wochen im Voraus für den Beginn dieses Zeitraums gestellt wird. Mit der oben genannten Vorauszahlung wird die Buchung bestätigt.
14.7. Der Gast muss City Pop alle Änderungen bei der aufgezeichneten Zahlungsmethode mitteilen (Kreditkarte ist abgelaufen, Kreditkarte ist nicht gültig usw.), oder er muss die Zahlungsmethode in der App ändern, sobald er weiß, dass eine Zahlungsmethode nicht mehr gültig ist. Die Kommunikation oder die Änderung muss ausgeführt werden, bevor eine Zahlung fällig ist, um eine erfolgreiche Zahlung an City Pop zu gewährleisten.
14.8. Wenn eine Zahlung mit Kreditkarte am Fälligkeitsdatum nicht erfolgreich ist, schickt City Pop dem Gast eine Rechnung. Die Rechnung muss innerhalb eines Bankarbeitstages bezahlt werden.
14.9. Der Buchungspreis kann aufgrund höherer Energie- oder Stromkosten erhöht werden. [Dies gilt insbesondere, sofern sich nach der Buchung einzelne Kostenarten der Betriebskosten dergestalt erhöhen, dass sie von der vereinbarten Betriebskostenpauschale nicht mehr abgedeckt werden. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, die Betriebskostenpauschale unter Berücksichtigung von § 560 BGB anzupassen.]
15. Zahlungsverzug
15.1. Spätestens ab dem vierten Tag nach Fälligkeit der Zahlung kann das Pop eingezogen werden.
15.2. Nach vier Tagen und bei Bedarf nach zwei Tagen, nach dem die Zahlung fällig war, oder nach Ablauf der gebuchten und bezahlten Laufzeit ist City Pop berechtigt, die Unterkunft zwecks einer Räumung zu betreten, die persönliche Habe des Gastes in KELIX zu packen, ein Inventar und eine Schadensliste einschließlich der Entsorgungskosten (Arbeit plus Entsorgungsgebühr) für Abfall und Abschreibungen zu erstellen, das Pop zu schließen, den Zugang zu sperren und erneut für die Buchung durch andere Gäste zuzuweisen, nach den notwendigen Vorbereitungen. City Pop kann nach seinem Ermessen einen Amtsträger bestellen, wenn die Umstände dies erfordern. Die Kosten für den anwesenden Amtsträger sind vom Gast zu tragen.
15.3. Der Gast ist verpflichtet, – neben den gewöhnlichen Kosten – die zusätzlichen Kosten zu tragen, die City Pop durch eine nicht geplante Räumung entstanden sind. Im Besonderen ist der Gast verpflichtet, die verbleibenden Buchungskosten (Buchungspreis für die verbleibende, vertraglich vereinbarte Zeit bis zur möglichen Buchung desselben Pop durch einen anderen Gast usw.) zu zahlen. Auch alle Kosten, die durch die Einbeziehung eines Amtsträgers, das lnventar, mögliche Entsorgungskosten und die Aufbewahrung des persönlichen Besitzes (nur Dinge von Wert) des Gastes im KELIX oder bei Bedarf anderswo entstanden sind, werden dem Gast in Rechnung gestellt und sind von ihm zu bezahlen.
15.4. Wertgegenstände sind Gegenstände oder Dokumente, die es dem Anschein, dem lokalen Verständnis und dem autonomen, sorgfältigen und umfassenden Ermessen von City Pop nach Wert sind, aufbewahrt zu werden.
15.5. Der KELIX mit dem inventarisierten persönlichen Besitz des Gastes wird drei Monate lang aufbewahrt. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Gast seinen Besitz abholen. In dem Maße, indem der Rückbehalt von Gegenständen gesetzlich zulässig ist, findet die Freigabe Schritt für Schritt statt, nach der Zahlung des fehlenden Betrags durch den Gast.
15.6. Wenn der Gast die gelagerten Gegenstände nicht innerhalb von drei Monaten abholt, ist City Pop berechtigt, die Gegenstände nach seinem Ermessen zu beschlagnahmen. Bevor die Entsorgung bzw. Veräußerung beginnt, wird eine E-Mail an die letzte bekannte E-Mail-Adresse des Gastes sowie an die E-Mail-Adresse des von dem Gast angegebenen Notfallkontakts geschickt.
15.7. Nach Ablauf von 10 Tagen nach Versand der Entsorgungsankündigung ist City Pop berechtigt, die Gegenstände nach eigenem Ermessen zu entsorgen, z.B. sie an Dritte zu verkaufen oder selber in Besitz zu nehmen, wobei der Liquidationserlös oder der Wert beim Berechnen der ausstehenden Rechnung des Gastes berücksichtigt werden.
15.8. Die Kosten der Liquidation der Gegenstände sind vom Gast zu tragen. Ein möglicher Restsaldo steht dem Gast zu. City Pop ist befugt, Gegenstände von geringem Wert auf Kosten des Gasts zu entsorgen. Zeugnisse und andere ID-Dokumente des Gastes werden 10 Jahre lang auf Kosten des Gastes aufbewahrt. Danach ist City Pop berechtigt, aber nicht verpflichtet, Zeugnisse und andere Ausweise des Gastes zu entsorgen.
16. Verlängerung der Buchung
16.1. Über die Funktion „Verlängern Sie Ihren Aufenthalt” in der App kann der Gast seine Buchung im selben Pop verlängern, vorausgesetzt, dass das Pop in der App für den Zeitraum verfügbar ist, um den der Gast zu verlängern wünscht.
16.2. Der Verlängerungszeitraum beginnt am Check-out-Datum der ursprünglichen Buchung.
16.3. City Pop kann die Verlängerung derselben Unterkunft nicht garantieren.
16.4. Die Buchung kann um mindestens eine Woche bis auf maximal 25 Wochen (gesamter Buchungszeitraum) verlängert werden.
16.5. Verlängerungen von einer bis acht Wochen müssen vollständig und im Voraus während des Verlängerungsverfahrens bezahlt werden.
16.6. Für Verlängerungen von mehr als acht Wochen:
16.6.1. Wenn die Verlängerung vor Beginn der letzten 4 (vier) Wochen des ursprünglichen Buchungszeitraums erfolgt, ist zum Zeitpunkt der Verlängerung keine zusätzliche Zahlung erforderlich. Sollte die Verlängerung jedoch nach Beginn der letzten 4 (vier) Wochen beantragt werden, ist zum Zeitpunkt der Verlängerung eine Zahlung fällig. Der zu zahlende Betrag wird in der City Pop App angezeigt.
16.6.2. Wenn die Verlängerung erfolgreich ist und in den letzten vier Wochen der ursprünglichen Buchung vorgenommen wird, zahlt der Gast im Voraus für die ersten vier Wochen des Verlängerungszeitraums und auch für die letzten vier Wochen des neuen Buchungszeitraums.
16.8 Zusätzliche Comforts
16.8.1 Die zusätzlichen Comforts, die bereits während der ursprünglichen Buchung aktiviert wurden, werden automatisch zu dem Verlängerungszeitraum hinzugefügt.
16.8.2. Wenn der Gast die zusätzlichen Comforts für den verlängerten Zeitraum stornieren will, gelten die Stornierungsbedingungen der Dienstleistungen.
16.8.3. Während des Verlängerungsprozesses können die Gäste On-Demand-Services wählen. Für die On-Demand-Services gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei einer neuen Buchung, d. h. die ersten 8 (acht) Wochen müssen im Voraus bezahlt werden.
16.10. City Pop hat das Recht, eine Anfrage auf Verlängerung abzulehnen, wenn City Pop bei der Zwischenkontrolle den Eindruck erhält, dass der Gast unangemessen mit der Unterkunft umgeht.
16.11. Um die Funktion „Verlängern Sie Ihren Aufenthalt“ nutzen zu können, muss der Gast sicherstellen, dass er mindestens die Version 2.0 oder eine spätere Version der App hat.
17. Haftung des Gastes
17.1. Der Gast haftet für Schäden, die durch eine achtlose, unangemessene oder vertragswidrige Nutzung des Pops, des Inventars, der Geräte oder der allgemein verfügbaren Einrichtungen oder Installationen durch den Gast verursacht wurden. Die Haftung gilt sowohl für die Sachbeschädigung (Reparaturkosten für die Behebung des Mangels) als auch für die entstandenen Verwaltungskosten (Organisation und Überwachung der Behebung des Defekts), letztere zum Selbstkostenpreis.
17.2. Der Gast haftet für Sachschäden an der Immobilie und für Sachschäden am Eigentum Dritter, die im Gebäude verursacht werden.
18. Haftung der Vertragspartner, Verjährung
18.1. Der Vertragspartner haftet innerhalb des Umfangs seiner Leistungen ausschließlich für sein eigenes vorsätzliches grob fahrlässiges Verhalten sowie bei der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Besonderen haftet der Vertragspartner nicht für Fälle höherer Gewalt.
18.2. Jedoch haften die Vertragspartner nicht für Probleme mit Zugang zu dem Gebäude im Kontext gewöhnlicher lokaler, möglicherweise sogar extremer Wetterverhältnisse (Schnee, Eis, Hagel, starker Regen usw.).
18.3. Die Vertragspartner versichern ihre eigenen Haftpflichtrisiken unter den üblichen Umständen.
18.4. Die Vertragspartner bemühen sich, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß bereitzustellen. Kein Ersatz ist fällig für eine vorübergehende geringfügige Einschränkung der Nutzung des Pops, der allgemeinen Räume und Installationen, des Inventars und der Geräte, falls die Fehlersuche und die Lösung des Problem zeitnah und auf die allgemein übliche Weise geschieht. Bei Problemen mit der Heizung oder Heißwasser muss City Pop diese in der Regel innerhalb von 24 Stunden lösen oder spätestens innerhalb von 24 Stunden einen vorübergehenden Ersatz arrangieren.
18.5. Wenn ein im Preis eingeschlossener Comfort, obwohl das Problem auf eine Weise gehandhabt wird, die in Bezug auf die Zeit und den Inhalt den allgemein üblichen lokalen Standards entspricht, über einen längeren Zeitraum nicht verfügbar ist, hat der Gast innerhalb des Rahmens der Preiskalkulation von City Pop Anspruch auf eine Ermäßigung für den Zeitraum der Nichtverfügbarkeit. Eine weitere Erstattung wird nicht fällig.
18.6. Sollte ein gebührenpflichtiger zusätzlicher Comfort vorübergehend nicht verfügbar sein, haftet City Pop nicht. Sollte ein gebührenpflichtiger zusätzlicher Comfort für einen längeren Zeitraum nicht verfügbar sein, erstattet City Pop die Kosten des bereits gebuchten und bezahlten Comforts, es sei denn, dass der Kunde einen Vertrag mit dem Anbieter der zusätzlichen Comfort abgeschlossen hat. City Pop bemüht sich, die zusätzlichen Comforts verfügbar zu halten, kann dies aber nicht garantieren. Die Haftung für Comforts, die direkt zwischen dem Gast und einem Anbieter vereinbart wurden, basiert ausschließlich auf den Bestimmungen des betreffenden Anbieters. Jegliche Einziehungs- oder Fakturierungsdienste von City Pop für von Dritten bereitgestellte zusätzlichen Comforts führen nicht dazu, dass City Pop für die Bereitstellung der Comforts oder für den Dritten gegenüber verursachten Schaden infolge der Bereitstellung von Comforts durch die Drittpartei haftet.
18.7. Die Vertragspartner schließen eine Haftung für Hilfskräfte in dem gesetzlich zulässigen Maße aus. City Pop geht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen bei der Auswahl, Anleitung und Beaufsichtigung von Mitarbeitern mit Sorgfalt vor.
18.8. Im Fall der vorstehenden Vereinbarungen haften die Vertragspartner lediglichfür unmittelbare Schäden der Gäste. Die Haftung der Vertragspartner für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
18.9. Die Vertragspartner haften nicht für Verlust oder Diebstahl des Eigentums des Gastes, es sei denn, dass der Verlust oder Diebstahl nachweislich durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines Vertragspartners verursacht wurde. Der Gast muss seine Wertsachen in einem abgeschlossenem Schrank aufbewahren, vor allem, wenn er sich zum Zeitpunkt der Bereitstellung von Dienstleistungen nicht in der Unterkunft aufhält. Der Gast stellt sicher, dass seine Wertsachen ausreichend hoch versichert sind und/oder er sie ausreichend vor dem Zugriff durch unbefugte Personen schützt.
18.11. Falls ein Vertragspartner haftet, ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf auf EUR 1.000,00 je Einzelfall beschränkt.
18.12 Sämtliche Ansprüche des Gastes gegen die Vertragspartner verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Anspruch begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt.
18.13. Die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Eigentum liegen im üblichen Rahmen und schließen aus Gründen des Datenschutzes und der Privatsphäre keine Überwachung des Personenverkehrs im Gebäude ein.
19. Vollständigkeit der Buchungsbedingungen / abweichende Vereinbarungen
19.1. Die für die Buchung geltenden Bestimmungen ergeben sich schlüssig aus der Beschreibung des Objekts, aus den Informationen in der Buchungsanfrage, aus der Buchungsbestätigung, aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aus den jeweils geltenden obligatorischen gesetzlichen Bestimmungen. Andere Bestimmungen gelten nicht. Zusätzlich gibt es keine mündlichen Vereinbarungen, und solche sind nicht zulässig.
19.2. Wenn der Gast besondere Bedingungen und/oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wünscht, sind diese spezifisch und ausdrücklich mit City Pop zu vereinbaren. AGB des Gastes finden keine Anwendung.
19.3. Alle Änderungen und Zusätze zu den Bestimmungen und Vereinbarungen müssen mindestens in elektronischer Form vorgenommen werden. Eine elektronische schriftliche Form bedeutet eine druckbare, beidseitige Korrespondenz, aus der der übereinstimmende Wille des Gastes und von City Pop eindeutig hervorgeht.
19.4. City Pop und/oder Herr Pop sind berechtigt, den Gast innerhalb des Rahmens der Regeln, Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen aufzufordern, diese einzuhalten, und entsprechende Anweisungen auszugeben (Anweisungsrecht / Hausregeln / Verhaltenskodex usw.).
19.5. Für besondere, zusätzliche Vereinbarungen mit dem Gast in Einzelfällen gilt die Anforderung der mindestens elektronischen Form, die eine ausdrückliche Annahme und Bestätigung durch City Pop enthalten muss. Annahme durch Stillschweigen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
20. Nicht geplante Lücken in Bestimmungen und Vertragsbedingungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
21. City Pop App
21.1. City Pop betreibt und bietet alle Leistungen durch die mobile App namens „City Pop” an.
21.2. Der Gast muss alle Funktionen durch die App ausführen, darunter: mehr Informationen über die Verfügbarkeit von Pops, über die Preise, Eigenschaften der Unterkunft, die Buchung eines Apartments (einschließlich der Bezahlung), zusätzlicher Comforts (einschließlich ihrer Bezahlung).
21.3. Durch Herunterladen und Browsen von und Zugriff auf die oder Nutzung der City Pop App stimmt ein Gast der Datenschutzerklärung zu und akzeptiert diese.
21.4 Für die Nutzung von City Pop benötigt der Gast eine Internetverbindung. Eine angemessene Konnektivität muss von dem Telekommunikationsanbieter des Gastes gewährleistet werden, da sie nicht von City Pop garantiert wird.
21.5. Der Gast stimmt zu, dass City Pop Benachrichtigungen oder Mitteilungen bezüglich der Buchungen oder gebuchter Comforts durch die App schickt.
21.6. City Pop verpflichtet sich, Anzeigen- und Betriebsfehler zu beheben, sobald es darüber unterrichtet wird. Jedoch kann City Pop nicht garantieren, dass die City Pop App fehlerfrei ist. In diesem Fall übernimmt City Pop keine Haftung für diese Fehler. Alle Fehler oder Mängel sollten an den Kundendienst von City Pop gemeldet werden, damit sie so schnell wie möglich behoben werden können.
21.7. City Pop kann nicht garantieren, dass der Betrieb der City Pop App (für alle Funktionen) immer ununterbrochen und zugänglich ist. Es kann jederzeit vorkommen, dass einige Funktionen ausgesetzt oder eingeschränkt werden oder dass einige Mitteilungen/Benachrichtigungen nicht so übermittelt werden, wie sie sollten; jedoch wird City Pop versuchen, einen ununterbrochenen Zugang zu allen Funktionen der App bereitzustellen.
21.8. City Pop kann nicht garantieren, dass die City Pop App frei von Viren oder anderen schädlichen Elementen ist, welche die Technologie beschädigen und beeinflussen können.
21.9. City Pop behält sich das Recht vor, jegliche Informationen oder Funktionen der App zu ändern, hinzuzufügen oder zu löschen.
21.10. City Pop behält sich das Recht vor, die Nutzung der App auszusetzen, falls City Pop der Ansicht ist, dass ein Gast oder Benutzer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat oder dass ein Gast oder Benutzer uns oder eine andere Person betrogen hat.
21.11. Aller Inhalt der App ist gesetzlich durch Urheberrechte geschützt und gehört ausschließlich City Pop. Der Inhalt darf weder kopiert, noch reproduziert, verteilt, verkauft oder veröffentlicht werden, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich genehmigt.
21.12 Wir behalten uns das Recht vor, Inhalt, Informationen, Dienstleistungen, Preise, Fotos usw. in der App jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. City Pop übernimmt keine Verantwortung für Fehler oder Änderungen beim Inhalt der App.
22. Geltendes Recht
22.1 Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass die Buchung ausschließlich digital bestätigt und bearbeitet wird. Es besteht keine Anforderung für eine schriftliche Kopie oder Unterschrift der Buchung. Wenn der Gast oder City Pop aus offiziellen oder sonstigen, gut begründeten Gründen (z.B. zu Zahlungszwecken) eine schriftliche und unterschriebene Kopie benötigen, wird eine solche als Ausnahme erstellt. Wenn dies möglich oder zulässig ist, bemühen sich die Parteien einen rechtsgültigen Nachweis durch die Nutzung elektronischer Unterschriften bereitzustellen.
22.2. Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
22.3. Gerichtsstand
Mit Ausnahme für private Endverbraucher wird, soweit gesetzlich zulässig, der Belegenheitsort des Pops als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart. Schlichtungstribunale und andere alternative Rechtsstreitverfahren sind ausdrücklich ausgeschlossen.
23. Aktualisierungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir behalten uns das Recht vor, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelegentlich abzuändern, damit diese immer korrekt und aktuell sind. Jede neue Version steht auf unserer Webseite oder in der mobilen App zur Verfügung und gilt ab dem Datum einer solchen Veröffentlichung.
So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe
„So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe” ist der interne Verhaltenskodex mit den Pop-Regeln, mit denen eine gesunde und friedliche Koexistenz von Gästen gewährleistet werden soll. Er ist dazu gedacht, das Miteinander aller Mitglieder des Tribe zu erleichtern, die Zen-Atmosphäre und Ruhe von City Pop zu bewahren und zu lernen, wie man die Infrastrukturen (Ihr Pop und überall um Sie herum und im City-Pop-Gebäude) sorgsam und respektvoll nicht nur für Sie zu behandeln, sondern auch für alle anderen Mitglieder, die uns beitreten. Durch Darstellung unserer einfachen, aber wertvollen Pop-Regeln, wenden wir uns direkt an Sie, liebes Mitglied, das uns bereits beigetreten ist oder dies bald tun wird!
Ein echtes Mitglied des City Pop Tribe zu sein bedeutet, anderen Menschen verschiedener Hintergründe und Kulturen gegenüber zivilisiert und rücksichtsvoll in einer Atmosphäre gegenseitigen Respekts zu sein: erstaunliche Dinge können geschehen, wenn Gleichgesinnte zusammenkommen!
„So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe“ enthält auch alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihre tagtägliche Beziehung zu City Pop und seinem Servicepersonal aufrechtzuerhalten, sowie alle Informationen, die Sie benötigen, um die mit Ihrem Aufenthalt verbundenen Aktivitäten zu verwalten.
Sie sichern zum Zeitpunkt der Buchung zu, den Verhaltenskodex „So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe“ elektronisch zu bestätigen, und erklären, dass Sie alle Bestimmungen verstanden haben und damit einverstanden sind, und alle Regeln einhalten werden, was auch in Ihrem eigenen Interesse ist. Mit der Bestätigung der Buchung wird „So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe“ rechtsverbindlich.
Erhebliche oder wiederholte Nichteinhaltungen von „So werden Sie zum Mitglied des City Pop Tribe“ berechtigt City Pop zur Beendigung des Vertrags.
